Jetzt ansuchen: Steuerbonus auf Werbeausgaben

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Vinschgau/Südtirol - Wer mehr Werbung macht, bekommt Geld. Seit 2017 belohnt der Staat zusätzliche Werbeausgaben. Zusätzlich heißt: Den Steuerbonus gibt es nur auf den Zuwachs an Werbeausgaben, sprich: auf die Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr. Hat ein Unternehmen 2018 insgesamt 5.000 Euro Werbeausgaben getätigt und im Jahr 2019 6.000 Euro, dann wird auf den Zuwachs von 1.000 Euro ein Steuerbonus von – im besten Falle – 75 Prozent gewährt. Die Erhöhung des Werbebudgets wird demnach belohnt. Ob am Ende tatsächlich 75 Prozent gefördert werden, hängt von der Summe, die von der Regierung bereit gestellt wird und von der Anzahl der Ansuchen, die gestellt werden.

Die Infos auf einen Blick zusammengefasst:
• Unternehmer und Freiberufler müssen den Antrag für das Steuerguthaben für das Jahr 2019 vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2019 einreichen. Entscheidend ist nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum, sondern der Erscheinungstermin der Werbung.
• Gefördert werden die reinen Werbekosten, sprich die Kosten der Flächen ohne Vermittlungskosten oder anderes.
• Der Unternehmer oder Freiberufler muss einen Antrag zur „Vormerkung des Steuerguthabens“ auf elektronischem Weg an die Abteilung Information und Presse des Präsidiums des Ministerrates (dipartimento per l’informazione e l’editoria della presidenza del consiglio die ministeri) richten – und zwar zum Beispiel über SPID, CNS, Entratel oder Fisconline. Das ist gleichzeitig eine Meldung über die voraussichtlichen Werbekosten bis Ende 2019. Zu übermitteln sind die tatsächlich getätigten Werbespesen und die geplanten Werbekosten in Zahlen und Prozenten.
• Es können nicht verschiedene Werbemittel gemischt werden. Printwerbung und Radiowerbung oder TV-Werbung sind differenziert zu betrachten und auch differenziert zu beantragen.
• Die Mittel für die Förderung sind aber begrenzt: wenn die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um alle Ansuchen zu befriedigen, dann wird der Bonus anteilsmäßig reduziert.
• Wurden 2018 keine Ausgaben getätigt, kann kein Steuerbonus in Anspruch genommen werden. (ap)

 

Nähere Informationen zu den Anträgen unbedingt beim Steuerberater des Vertrauens einholen.

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