Am 27. Juni hat der Senat das Wachstumsdekret, samt den so stark kritisierten Artikel 10, zum Unmut der Südtiroler Betriebe endgültig genehmigt. In Zukunft sollen Betriebe bei einer energetischen Sanierung die Steuerguthaben vorstrecken. Die Vertreter der Wirtschaft befürchten Liquiditätsprobleme. „Es ist nicht möglich, dass Betriebe den Bauherrn dieses Steuerguthaben vorstrecken“, kritisiert lvh-Präsident Martin Haller, „die Neuerung bringt vor allem kleinere Betriebe in große Schwierigkeiten.“