Gleich drei Neuerungen hat die Landesregierung am vergangenen Montag für Zonen für touristische Einrichtungen bzw. Hotels auf den Weg gebracht. So soll künftig die Baudichte in diesen Zonen erhöht werden, die bisher geltende Mindestgröße neuer Betriebe fallen und die Nutzung von hoteleigenen Wellnessanlagen durch Dritte ermöglicht werden. Demnach hat die Landesregierung die Lockerung von drei bisher restriktiven Bestimmungen vor Augen, die sie nun selbst direkt umsetzen oder - für jene Bereiche, in denen diese zuständig sind - den Gemeinden vorschlagen wird. So geht es einmal um die Erhöhung der Baudichte in den Zonen für touristische Einrichtungen von bisher 1,9 auf 2,5 Kubikmeter pro Quadratmeter. „Mit dieser Änderung wollen wir erreichen, dass der Flächenbedarf eingeschränkt und so wertvoller Kulturgrund verschont werden kann“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die zweite Änderung betrifft dagegen die für eine Ausweisung einer Zone für touristische Einrichtungen geltende Mindestgröße für einen Hotelbetrieb von 60 Betten. Diese soll nun fallen. „Damit kann flexibler auf den Bedarf reagiert werden“, so der Landeshauptmann. Die ins Auge gefasste dritte Änderung hat wiederum die Nutzung von hoteleigenen Anlagen (vor allem Wellness- und Sportanlagen) nicht nur durch Hotelgäste, sondern auch durch Dritte zum Gegenstand. „Diese soll nun rechtlich ermöglicht werden, sofern das dort eingesetzte Personal alle nötigen Voraussetzungen und beruflichen Qualifikationen mitbringt“, so Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
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