Die Pestiziddebatte dürfte neu und möglicherweise heftiger aufflammen. Im Obervinschgau jedenfalls und dann überschwappend auf das Land. Denn das Verwaltungsgericht hat einen Rekurs, den 44 Bauern, Pächter, Grundbesitzer und BürgerInnen gegen die Abstandsverordnung und gegen das Pestizidverbot in der Gemeinde Mals eingereicht haben, abgewiesen. Es sei bisher kein wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen - es fehle das Rechtsschutzinteresse, sagt das Verwaltungsgericht. Damit hat die Gemeinde Mals vorerst wiederum das Potenzial, einige eingefahrene und dekretierte Dinge im Bereich der Landwirtschaft aus den Angeln zu heben. Die Abstandsregelung des Landes etwa. Die integrierte Landwirtschaft, Agrios, Beratungsring... Für die Bauern in Mals wird der Rechtsweg immer mühsamer und frustrierender. Man fühlt sich von der Politik außerhalb von Mals allein gelassen. Das gespaltene Dorf bzw. die Spaltung innerhalb der Gemeinde bleibt weiterhin. In Mals kann nämlich nach derzeit geltendem Recht - und das ist die „Durchführungsverordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet“ - nicht der Obst- und Gemüseanbau betrieben werden, wie dies im restlichen Südtirol gemacht wird. Die Perspektive, neue Anlagen zu errichten, ist derzeit nur mit biologischer Wirtschaftsweise ohne Probleme zu bewerkstelligen. Nicht-Bauern mögen das gut finden, für viele Bauern ist es eine erhebliche Investitionsentscheidung - die sich auch rechnen muss. Über den abgewiesenen Rekurs dürfte Jubel herrschen in der Gemeindestube, vor allem in Nicht-Bäuerlichen Stuben. In Bauersstuben dürfte dagegen Frust vorherrschen. Die Debatte über Pestizide allerdings dürfte neue Nahrung erhalten.
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