Es solle nochmals nachverhandelt werden. Es dürfte in der Zwischenzeit wohl zu keinen Änderungen gekommen sein, so dass die Landesregierung nun den in Mals vieldiskutierten Punkt mit folgender Begründung abgelehnt hat: „Betreffend die Änderung Nr. 6 sieht die Landesregierung die Argumentation des Gemeinderates als nicht stichhaltig an und spricht sich gegen die von der Gemeinde beantragte Änderung aus. Die angestrebte Erweiterung erfüllt nicht die laut Art. 35 des Landesgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13 vorgesehene Forderung hinsichtlich einer kompakten Abgrenzung homogener Zonen. Die Erweiterung schließt nur marginal an die bestehende Zone an.“
Es geht um die Wiese zwischen dem Schulareal und der Kaserne - die in eine Wohnbauzone B-2 umgewandelt werden sollte. Rechtlich ist dies möglich, wenn die Wiese direkt an eine bestehende Wohnbauzone angrenzen würde. Die Gemeinde Mals hat dies mit einem Trick versucht: ein Gehweg, der der Gemeinde gehört, sollte auf Gemeindewunsch gleichzeitig in eine B-2 Zone umgewandelt werden. Denn nur mit dem Gemeindeweg ist eine kleine Angrenzung - „marginal“ - an eine bestehende Zone möglich. Ein Trick, auf den die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung hingewiesen und unter anderem deshalb ein negatives Gutachten abgegeben hat. Dem ist die Landesregierung am 23.05.2017 gefolgt und hat diese Bauleitplanänderung im zweiten Anlauf aber konsequenterweise abgelehnt. (eb)
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