von Albrecht Plangger - Die Neuwahlen im Frühjahr sind wieder vom Tisch. Der Partito Democratico -mit seinen 290 Kammerabgeordneten auf insgesamt 630 - muß sich intern zuerst neu aufstellen und erst einen Spitzenkandidaten küren, der die Partei im Wahlkampf führt. Fast sicher wird es ex- Ministerpräsident Renzi sein. Die Partei ist innerlich völlig gespalten und wird an Gewicht und Autorität verlieren und mit ihr logischerweise auch die aktuelle Regierung Gentiloni, die etwas in der Luft hängt und nicht weiß, ob sich ein verwaltungspolitischer Endspurt jetzt noch lohnt. Das Land bräuchte aber diesen Endspurt.
Das jährliche Gesetz zu den Terminverlängerungen („milleproroghe“) ist im Senat mit einer Reihe von Südtirol-relevanten Bestimmungen über die Bühne gegangen. Die Frist – zwecks Senkung der Arbeitsunfälle – für die „Auffrischung“ des Traktor-Führerscheins ist bis Jahresende 2017 verlängert worden. In diesem Zeitraum werden sich Viele in Ordnung bringen können und im Jänner 2018 könnte es (wenn das Parlament bis dahin nicht aufgelöst ist) eine weitere Verlängerung geben, wie etwa bei der Frist zur Anpassung von kleineren Hotels und der Schutzhütten an die Brandschutzbestimmungen, die schon seit ca. 10 Jahren kontinuierlich von Jahr zu Jahr verlängert wird. Wichtig ist auch ein Aufschub bei den „Eigenproduzenten“ von elektrischer Energie, die als Konsortien oder Miteigentumsgemeinschaften zusammengeschlossen sind und Akzisen (Verbrauchssteuern) befreit sein sollten. Anhängende Steuerverfahren sind bis Herbst suspendiert, damit inzwischen definitiv geklärt werden kann, wer Eigenerzeuger („autoproduttore“) ist und wer nicht.
Am 23. Februar kommt das Wahlgesetz wieder in meine Verfassungskommission. Es liegen ca. 30 Gesetzesvorschläge auf. Alle Parteien haben Vorschläge hinterlegt. Wir Südtiroler brauchen nichts ändern, wir müssen nur verteidigen. Unsere Wahlbestimmungen sind gut und ausgereift. Ich wette aber, dass kein neues Wahlgesetz so kurz vor dem Legislaturende zustande kommen wird. Gewählt wird gesamtstaatlich mit den Wahlbestimmungen, die der Verfassungsgerichtshof nicht außer Kraft gesetzt hat.
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