von Albrecht Plangger - Die anstehenden Gemeindewahlen in den großen Städten wie Rom und Mailand haben den Aktivismus der Regierung etwas eingebremst. Die Gesetzesdekrete zur Steuerreform und zum „Wettbewerb“ werden zurückgehalten, damit diese ja nicht Auswirkungen auf den Wahlkampf haben können. Ministerpräsident Draghi hat alle Hände voll zu tun, um die Regierungsarbeit vom Wahlkampfgeplänkel der Parteien fern zu halten. Von den Ministern verlangt er volle Loyalität. Die Probleme müssen angegangen und gelöst werden und dabei soll vermieden werden, dass sich die Parteien immer wieder „Fähnchen aufstellen“, wenn etwas in ihrem Sinne ist. Das Ergebnis sei der Verdienst aller Mehrheitsparteien und nicht nur einzelner. Bis zum Abflauen des Wahlkampfes befasst sich die Regierung unterdes mit dem Dokument für die Wirtschaftsplanung(NADEF). Bis Ende 2021 geht die Regierung von einem Wachstum des Bruttosozialprodukts(BIP) von 6% aus und für 2o22 hofft man, dass die Wirtschaftsleistung um 4,7 % wachsen wird. Das sind gute Aussichten für die anstehende Diskussion um das kommende Haushaltsgesetz. Eines der Ziele der Regierung wird es auch sein, die durch die Covid-Pandemie stark gestiegene Schuldenquote bis 2030 auf das Vorkrisenniveau (134%) zurückzudrücken. Schon 2024 will man sich bei der Neuverschuldung der 3-Prozent Marke nähern. Viel Diskussion gibt es derzeit zu den jüngsten Green-Pass Entscheidungen der Regierung ab dem 15. Oktober. Die Regierung marschiert selbstbewusst weiter, mit der vollen Überzeugung,dass die Epidemiekurve in Italien die beste aller europäischen Länder ist. Als sehr schwierig gestaltet sich derzeit die Information rund um den „Recovery Fund“. Alle beklagen ein Informationsdefizit, vor allem bei den Maßnahmen die die Regionen oder die Gemeinden direkt umsetzen müssten. Auch wir Parlamentarier tappen fast im Dunkeln und können nur selten verlässliche Informationen in unsere Heimatbezirke weiterleiten.
Der Landeshauptmann hat heute (1. Oktober) die Verordnung Nr. 31 unterzeichnet. Sie übernimmt in Südtirol die ab 15. Oktober geltenden staatlichen Regelungen für die Schul- und Arbeitswelt.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (1. Oktober) die Corona-Verordnung Nr. 31 unterzeichnet.
Wie von der Landesregierung bereits angekündigt, übernimmt das Land Südtirol mit dieser Verordnung die vom Staat zur Vorbeugung gegen die Verbreitung des Coronavirus ab 15. Oktober und bis Jahresende vorgesehenen Regelungen in den Bereichen der Bildung und Arbeitswelt. Für die in diesen Bereichen Beschäftigten wird die grüne Covid-Bescheinigung (Green Pass) zur Pflicht, um weiterhin ihre Arbeit ausüben zu dürfen. Ausnahmen gelten lediglich in aus gesundheitlichen Gründen gerechtfertigten Fällen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung eine Fortsetzung des breiten Testangebots (Screening) an Südtirols Schulen vor: Die frühere Verordnung (Nr. 30) vom 3. September hatte dieses vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierte Screening vorerst nur für vier Wochen vorgesehen; nun wird das Angebot bis 31. Oktober verlängert. Demnach sind die Schülerinnen und Schüler der Schulen aller Schulstufen weiterhin eingeladen, sich diesem Screening zu unterziehen, um auf diese Weise das Virus weiter unter Kontrolle zu halten zu möglichst hoher Sicherheit beizutragen. Die Verordnung stellt außerdem klar, das die Schülerinnen und Schüler in den Pausen im Freien keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen müssen, sofern sie sich an die Abstandsregeln halten.
Die neue Verordnung ist wie üblich im Corona-Portal des Landes Südtirol veröffentlicht.
gst
29 Schulen wurden extern evaluiert: Das Unterrichtsklima ist demnach förderlich, Unterschiede gibt es bei der Bewertung der Organisation des Präsenz- und Fernunterrichts an Ober- und Berufsschulen.
Die Evaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem hat den umfassenden Tätigkeitsbericht über das Schuljahr 2020/21 der Landesregierung vorgelegt: In ihm sind die Ergebnisse der 29 extern evaluierten Schulen zusammengefasst. Bei der Befragung mit einbezogen wurden Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern. Der Bewertung liegen viele Parameter zugrunde, darunter die Unterrichtsqualität, das Schulklima oder das Schulmanagement.
Bericht bescheinigt lernförderliches Unterrichtsklima
Die gute Nachricht vorab: Lehrpersonen schaffen in den Klassen der Südtiroler Schulen eine für das Lernen förderliche Atmosphäre. Wertschätzend und respektvoll treten sie mit den Schülerinnen und Schülerin in Beziehung. Positiv fällt auch die meist klare Struktur des Unterrichts auf, so das Ergebnis zum Qualitätsbereich Unterricht.
Dann der Kontrapunkt: Eine Herausforderung für Lehrpersonen in den heterogen zusammengesetzten Klassen bleibt, den Lernvoraussetzungen leistungsstärkerer und -schwächerer Schüler durch entsprechende Lernangebote gerecht zu werden. Entwicklungspotenzial zur Verbesserung der Unterrichtsqualität attestieren die Ergebnisse der externen Schulevaluation den Schulen auch bei zwei weiteren Aspekten: einmal, wenn es darum geht, die Wirksamkeit des Unterrichts anhand der Lernergebnisse zu überprüfen und zweitens bei der gemeinsamen Reflexion unterschiedlicher Lernprozesse in der Klasse.
Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen
Befragt hat das Team der Evaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen sowie Eltern – insgesamt rund 12.700 Personen – auch zum Unterricht unter Corona-Bedingungen: Hier zeigt das Ergebnis, dass an den Schulen ein hoher Grad an Zufriedenheit mit dem Schulbetrieb unter den erschwerten Bedingungen besteht.
Was das neu eingeführte Lernformat des selbstorganisierten oder eigenverantwortlichen Lernens anbelangt, gaben rund 80 Prozent der Lehrpersonen und Schülerinnen sowie Schüler der Grund- und Mittelschulen an, mit dem Lernformat des selbstorganisierten oder eigenverantwortlichen Lernens gut zurecht zu kommen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Eltern und Erziehungsberechtigten: 82 Prozent sind der Meinung, dass ihr Kind mit diesem Lernzeitraum gut zurechtkam. Als Kritikpunkt im Zusammenhang mit dem selbstorganisierten Lernen wird genannt, dass vor allem in der Grundschule den Schülerinnen und Schülern in diesem Lernbereich oft zu wenig herausfordernde Aufgaben gestellt wurden. Bemängelt wurde auch, dass sich der Einsatz digitaler Medien in dieser Schulstufe in Grenzen hielt.
Fernunterricht: Unterschiedliche Bewertungen der Organisation
Auseinander klafft die Sicht auf die Organisation des Präsenz- und Fernunterrichts in der Ober- und Berufsschule. So schätzte das Gros der Lehrpersonen - rund 90 Prozent - ein, dass beide Unterrichtsformen gut organisiert seien. Dem pflichteten knapp über 80 Prozent der Eltern und circa 69 Prozent der Schülerinnen und Schüler bei. Sehr unterschiedlich äußern sich die Schülerinnen und Schüler in der Oberschule in Bezug auf die Betreuung durch die Lehrpersonen im Fernunterricht. Ein Drittel gab an, sich nicht ausreichend von den Lehrkräften unterstützt und begleitet gefühlt zu haben. 35 Prozent der Lehrpersonen in den Berufsschulen gaben der Umfrage zufolge an, dass die Schülerinnen und Schüler in diesem praxisorientierten Schultyp im Fernunterricht nicht gut zurechtgekommen sind.
Die externe Schulevaluation wird in regelmäßigen Zeitabständen von der Evaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und Schulführungskräften der jeweiligen Schule durchgeführt.
Für Landesrat Philipp Achammer steht fest: Die externe Schulevaluation sei eines von mehreren Instrumenten, mit denen wir die gute Qualität an unseren Schulen sichern und so den Ansprüchen an eine gute Schule gerecht werden können. "Der Tätigkeitsbericht der Evaluationsstelle zeigt, wie und in welchen Bereichen sich Schule weiterentwickeln kann", sagt Landesrat Achammer, "zumal der sach- und fachgerechte Bericht auf Grundlage transparenter Kriterien einen tiefen Einblick in alle Qualitätsbereiche gibt, die eine gute Schule ausmachen."
Zentrale Aufgaben der Evaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem in Südtirol sind die externe Schulevaluation und das Monitoring des Lernerfolgs der Schülerinnen und Schüler durch Lernstanderhebungen. Zusammen mit weiteren Instrumenten wie der internen Evaluation, welche Schulen autonom durchführen, den landesweiten Lernstanderhebungen und Schulbesuchen liefere die externe Evaluation den Schulen "durch den Blick von außen eine zentral bedeutsame Rückmeldung in ihrem Bemühen um hohe Qualität", sagt der Leiter der Evaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem, Martin Holzner.
eb
Die Umstellung vom alten auf das neue digitale terrestrische Fernsehen, das mit vielen Fernsehgeräten nicht kompatibel ist, findet am 20. Oktober im ganzen Land statt: Um beim Kauf eines neuen Fernsehers in den Genuss der Verschrottungsprämie zu kommen, muss das alte Gerät verschrottet werden und die RAI-Gebühr bezahlt worden sein. In Südtirol werden die RAS-Kanäle am 19. Oktober umgestellt.
Ab dem 20. Oktober 2021 beginnt schrittweise die Umstellung vom alten auf das neue digitale terrestrische Fernsehen. Ab diesem Zeitpunkt können einige RAI- und Mediaset-Fernsehsender nur noch mit HD-fähigen Fernsehgeräten oder Decodern empfangen werden, während die vollständige Abschaltung der alten Technologie bis Ende 2021 abgeschlossen sein wird.
Was die Programme der RAI betrifft, so werden die Kanäle Rai 1, Rai 2, Rai 3 und Rai News 24 weiterhin gleichzeitig in niedriger Auflösung und in HD ausgestrahlt und können somit von allen Fernsehgeräten empfangen werden. Die Themenkanäle hingegen, d. h. Rai 4, Rai 5, Rai Movie, Rai Yoyo, Rai Sport+ HD, Rai Storia, Rai Gulp, Rai Premium und Rai Scuola, werden auf den Kanälen 26 und 40 ausgestrahlt und können nur mit einem HD-fähigen Fernsehgerät oder Decoder empfangen werden.
Was das Programm von Mediaset betrifft, so werden die Kanäle TGCOM24, Mediaset Italia 2, Boing Plus, Radio 105, R101 TV und Virgin Radio TV nur mit HD-fähigen Fernsehgeräten oder Decodern zu sehen sein. Alle übrigen Mediaset-Kanäle bleiben sowohl in niedriger als auch in hoher Auflösung gleichzeitig sichtbar: Sie können also mit jedem Fernsehgerät empfangen werden.
Für RAS-Kanäle erste Umstellung bereits am 19. Oktober
In Südtirol wird die Umstellung von der RAS auf den 19. Oktober vorgezogen: Ab diesem Datum wird der Kanal 59 auf 21 umgestellt, der Kanal 27 wird auf 34 zu sehen sein und der Kanal 42 (35 im Obervinschgau) wird mit lokalen Programmen und weiteren neuen RAS-Programmen in Betrieb genommen.
Nacharbeit ist immer notwendig
Einige Fernsehgeräte oder Decoder sind bereits mit dem neuen digitalen System kompatibel. Um das zu überprüfen, stellen Sie einfach die Kanäle ab 501 ein, auf denen die HD-Programme von Rai, Mediaset und La7 zu sehen sind: Wenn sie sichtbar sind, muss das Gerät nicht ausgetauscht werden; es ist jedoch ein Sendersuchlauf erforderlich.
TV-Verschrottungsprämie
Um die Umstellung zu fördern, wurde ein finanzieller Beitrag für die ordnungsgemäße Entsorgung veralteter Geräte eingeführt, die vor dem 22. Dezember 2018 gekauft wurden: Durch die Verschrottung haben Sie Anspruch auf die TV-Verschrottungsprämie, die einen Rabatt von 20 % bis zu einem Höchstbetrag von 100 € beim Kauf eines neuen Geräts gewährt. Die Mittel für diese Prämie sind jedoch begrenzt.
Die Verschrottung kann direkt in der Verkaufsstelle erfolgen, in der das neue Fernsehgerät gekauft wird, indem eine entsprechende Eigenerklärung vorgelegt wird, in der bestätigt wird, dass das alte Gerät nicht mit der neuen Technologie kompatibel ist. Alternativ dazu kann das alte Fernsehgerät auch in einem Recyclinghof entsorgt werden, der für die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ausgerüstet ist: In diesem Fall muss die Eigenerklärung von den Betreibern der Recyclingstelle gegengezeichnet werden, bevor sie dem Händler ausgehändigt wird. Um die Prämie zu erhalten, muss die Zahlung der RAI-Gebühr erfolgt sein und der Wohnsitz in Italien liegen. Der Beitrag kann nur einmal und nur für den Kauf eines einzigen Geräts in Anspruch genommen werden, kann aber mit dem 30-Euro-Bonus für TV-Decoder kombiniert werden, der für Personen mit Einkommen bis zu 20.000 Euro gilt.
Weitere Informationen
Informationen über Beiträge für den Austausch von Fernsehgeräten und Decodern finden Sie unter https://nuovatvdigitale.mise.gov.it.
(AM)
Bozen, 01.10.2021. Zum internationalen Tag der Seniorinnen und Senioren betont der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS) die Wichtigkeit der Leistbarkeit von Seniorenbetreuung und Pflege. Gleichzeitig muss eine flächendeckende, wohnortnahe Betreuung im ganzen Land sichergestellt werden.
Betreuung und Pflege muss sich auch künftig jede Seniorin und jeder Senior in Südtirol leisten können. Davon zeigt sich die Präsidentin des Verbandes der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS) Martina Ladurner überzeugt. Das Kostenbeitragssystem muss weiter sozial ausgewogen bleiben und öffentlich mitfinanziert werden. „Die derzeit geltende Querfinanzierung der Kosten über den Einheitsbetrag hat sich bewährt und muss auch in Zukunft garantiert werden“, betont Ladurner. „Die Kriterien der Kostenaufteilung sowie die Finanzierung von Investitionskosten für Neubau und Sanierung ist uns ein großes Anliegen und wir fordern die Einbindung des VdS in relevante politische Entscheidungsprozesse in diesem Bereich.“
Wohnortnahe Betreuung
Dort wo man aufwächst und lebt, will man auch alt werden. Es ist deshalb wichtig, dass die Seniorenbetreuung für alle wohnortnah stattfinden kann. „Dafür müssen die Seniorenwohnheime peripher bestehen bleiben, sich weiterentwickeln und ihr Dienstleistungsangebot ausbauen können“, betont Martina Ladurner. „Das Angebot für besondere Betreuungsformen, also für Menschen mit intensivem bzw. extensivem Betreuungsbedarf und Menschen mit Demenz muss auf das ganze Land verteilt sichergestellt werden“, fordert Ladurner. Zudem betont sie, dass es für die Zukunft notwendig ist, dass die Seniorenwohnheime Dienstleistungen von der Vorsorge bis zur palliativen Begleitung flexibel und kundenorientiert gestalten und anbieten können.
Neue Ausbildungsformen
Grundvoraussetzung dafür sind gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wertgeschätzt und gerecht dafür entlohnt werden. Um den Personalengpass entgegenzuwirken hat der VdS neue Ausbildungsformen angeregt. „Wir möchten neue Ausbildungsmodelle schaffen“, sagt Ladurner. Das duale Bildungssystem, die Ausbildung also direkt am Arbeitsplatz sollte in Zusammenarbeit mit den Landesfachschulen angeboten werden“, regt Ladurner an. „Wir haben bereits mit unseren Partnern neue Modelle ausgearbeitet, die es nun rasch umzusetzen gilt, damit man schon im Schuljahr 2022/23 damit starten kann.“
Die zukünftige Leistbarkeit von wohnortnaher Seniorenbetreuung, sowie die Mitarbeitersicherung mit besonderem Augenmerk auf flexible, praxisbezogene und innovative Ausbildungsmöglichkeiten sind Punkte aus dem vom VdS ausgearbeiteten Konzept „Seniorenbetreuung 2030“, das Zukunftsvisionen und Ziele für die Seniorenbetreuung in und für Südtirol für die nächsten 10 Jahre aufzeigt.
Weitere Auskünfte erteilt der Verband der Seniorenwohnheime Südtirols. Ansprechpartner Präsidentin Martina Ladurner, Telefonnummer: +39 (335) 6756739 E-Mail: ladurner@vds-suedtirol.it
Am 1. Oktober findet der internationale Tag der Senioren statt. Otto von Dellemann, Vorsitzender der Senioren in der SVP, nutzt diese Gelegenheit um deutlich zu machen, dass die Einsamkeit uns alle angeht! Die zunehmende Einsamkeit kommt meist allmählich. Einsamkeit soll kein Tabuthema sein!
Zum internationalen Tag der Senioren findet Otto von Dellemann deutliche und mahnende Worte: „Die Einsamkeit von Senioren muss zum öffentlichen Thema gemacht und politisch angegangen werden. Vor allem durch die Coronakrise mussten viele den direkten Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts vermeiden.“
Obgleich man in einer immer zunehmend vernetzten Welt lebe, so von Dellemann, finde man in allen Gesellschaftsschichten Menschen an, die sich verlassen fühlen. „Das mag auf dem ersten Blick eine Gegensätzlichkeit darstellen, die Einsamkeit trifft aber besonders die vulnerable Gruppe der Senioren. Einmal, weil ab einem gewissen Alter und der Tatsache zum Trotz, dass wir immer mehr fitte Senioren haben, der Anschluss an das Vernetzt-sein (Internet, und die diversen Tele- und Videokommunikation) schwerer wird, womit noch zusätzlich ein Gefühl des ‚Sich-Abgehängt-fühlens‘ einhergeht. Zweitens, die Gesundheitskrise bedingte, dass vor allem Senioren zu den stark gefährdeten Gruppen gehörten und damit auch jenseits von Verordnungen dem Selbstschutz in Form von eigener Isolierung den Vorrang vor sozialen Kontakten, Familienfesten oder Freundschaftsbesuchen gaben“, begründet der SVP Seniorenvorsitzende seinen Nachdrücklichen Appell.
Schließlich, so von Dellemann, leiste Einsamkeit aber nicht nur psychischen, sondern auch körperlichen Gebrechen und Krankheiten, die altersbedingt nun mal auftreten, Vorschub und verschlimmern diese zweifellos. „Es ist deshalb nichts Geringeres als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, besonders dieser gefährdeten Gruppe von Menschen die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, Begegnungspunkte einzuführen und auch die Politik ist gefordert hier die notwendige Sensibilität in der Öffentlichkeit zu stiften. Wichtig für die SeniorInnen ist es aber gleichsam, dass sie verstehen und notfalls von ihren Angehörigen immer wieder daran erinnert werden, dass sie einen wertvollen Teil des Miteinanders darstellen, vor allem wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.“
SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz vermisst den Sektor Handwerk im Leitfaden, der für das Erstellen des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft ausgearbeitet wurde. In einem Beschlussantrag fordert er daher die Aufnahme desselben in dieses wichtige Planungsdokument der Südtiroler Gemeinden. Zudem rät Lanz, vorliegende aktuelle Studien zu beachten und darin enthaltende Daten bei der Erstellung des Leitfadens zu berücksichtigen.
Lanz verweist auf eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes WIFO aus dem Jahre 2020, welche auf die Entwicklung der Gewerbegebiete eingeht und somit als sinnvolle Basis für eine vorausschauende Planung vor Ort dient. „In dieser Studie wurden sämtliche Gewerbegebiete Südtirols erfasst und Daten wie Fläche, Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigte, Betriebswohnungen, Streckenentfernungen, Verkehrsinfrastruktur, Erreichbarkeit und vieles mehr aufgenommen“, erklärt Lanz. Diese Daten ermöglichen einen Einblick in die Entwicklung der einzelnen Gewerbegebiete und könnten so als sinnvolle und aussagekräftige Basis für eine vorausschauende Planung vor Ort verwendet werden, so der SVP-Fraktionsvorsitzende.
Der technische Leitfaden, der den Gemeinden für die Ausarbeitung ihres Gemeindeentwicklungsprogramms dient, greift verschiedene Themenbereiche auf. „Mir ist aufgefallen, dass im gesamten Dokument das Handwerk komplett außen vor bleibt. Das muss umgehend geändert werden“, fordert Gert Lanz. Sei doch das Handwerk eine der zentralen Säulen der Südtiroler Wirtschaft. Lanz: „Die rund 13.000 Betriebe mit über 45.000 Beschäftigten sind in mehr als 750 Gewerbegebieten angesiedelt und haben eine entsprechend starke Auswirkung auf die Nutzung und Gestaltung von Raum und Landschaft“.
Am 1. Oktober wird es eingeführt: Das neue Euregio-Jahresabo, mit dem Studierende in Südtirol, in Tirol und im Trentino umweltschonend und flexibel unterwegs sein können.
Als ein "neues Kapitel für die Euregio auf das wir lange hingearbeitet haben" bezeichnet Landeshauptmann Arno Kompatscher das neue Euregio Ticket Students. Ab 1. Oktober wird es als gemeinsame Initiative in allen drei Landesteilen eingeführt. Die Landesregierung hat heute (28. September) die entsprechende Vereinbarung genehmigt.
Die Bedeutung der grenzüberschreitenden Mobilität habe sich vor allem in den vergangenen Monaten in der Pandemie-Zeit einmal mehr gezeigt, sagt der Euregio-Präsident und Tiroler Landeshauptmann Günther Platter: "In einer vereinten Europaregion, die in vielen Bereichen miteinander eng verbunden ist, braucht es die gesicherte, grenzüberschreitende Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger."
Mit 430 Euro pro Jahr freie Fahrt in der Euregio
In diesem Sinne können Studierende mit dem neuen Ticket um die Jahresgebühr von 430 Euro die öffentlichen Verkehrsmittel in Südtirol, im Bundesland Tirol und im Trentino flexibel nutzen. "Es ist vor allem auch die grenzüberschreitende Mobilität der Menschen in der Europaregion, die das Gemeinschaftsgefühl untereinander stärkt und die Eigenheiten der drei Länder greifbarer und verständlicher macht. Für den langfristigen Erfolg der Euregio wollen wir die Menschen mit solchen Angeboten dazu animieren, die einzelnen Landesteile zu erleben und miteinander in Austausch zu treten", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
"Der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Mobilität gilt ein Hauptaugenmerk innerhalb der Euregio", betont Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Nach dem erfolgten Ausbau der Bahnverbindungen sei man nun bestrebt, die Kooperation bei den Tarif- und Informationssystemen im öffentlichen Nahverkehr weiter voranzutreiben. Dies sei unter anderem auch in einem Beschluss des Dreierlandtages vorgesehen.
In der Euregio miteinander verbunden
Gemeinsame Initiativen gibt es bereits, darunter mehrere Ausgaben des Euregio Aktionstages Mobilität, bei dem in den vergangenen Jahren sehr viele Fahrgäste die Gelegenheit genutzt hatten, die Nachbarregionen mit Bus und Bahn zu erkunden. Im Vorjahr kam das Tagesticket "Euregio 2 Plus" hinzu: Der erste länderübergreifende Fahrschein, mit dem zwei Erwachsene und maximal drei Kinder unter 15 Jahren zu einem Pauschalpreis einen Tag lang in der ganzen Euregio unterwegs sein können.
"Mit dem Euregio-Jahresabo für Studierende rückt die Euregio jetzt noch weiter zusammen, es ist ein klares Signal für länderübergreifende, umweltfreundliche Mobilität. Und wir fördern so auf nachhaltige Weise das Miteinander und die Verbundenheit zwischen Menschen, zwischen Sprachgruppen, zwischen Ländern", unterstreicht Landesrat Alfreider.
Euregio Ticket Students: So funktioniert‘s
Das neue Jahresabo "Euregio Ticket Students" gibt es für Studierende unter 28 Jahren, die in eine Universität oder eine gleichgestellte Bildungseinrichtung in der Euregio eingeschrieben sind. Beantragt wird das Ticket, so wie der Südtirol Pass abo+, mittels Online-Formular über die Webseite www.suedtirolmobil.info oder über den Verkehrsverbund Tirol (VVT). Studierende, die bereits einen Südtirol Pass abo+ besitzen, können mittels Zuzahlung von 280 Euro das Euregio Ticket Students anfordern und erhalten dann den neuen Fahrschein ausgehändigt.
Für die Euregio-Abonnements, die in Südtirol ausgestellt werden, gelten im Südtiroler Nahverkehr dieselben Nutzungskriterien wie für den Südtirol Pass abo+. Das bedeutet: Es genügt ein Check-In vor jeder Bus- und Bahnfahrt. In Tirol und im Trentino hingegen gilt das in Südtirol ausgestellte Euregio Ticket Students mit wenigen Ausnahmen als Sichtausweis.
Auf Wunsch kann die Zahlfunktion aktiviert werden, sodass innerhalb Südtirols die Fahrrad- oder Tiermitnahme sowie Fahrten mit den Nightliner-Bussen bezahlt werden können.
Ansonsten gelten für das Euregio Ticket Students bei Bus- und Bahnfahrten grundsätzlich die Nutzungskriterien im jeweiligen Landesteil. Zu beachten sind vor allem die unterschiedlichen Bestimmungen in Bezug auf die Fernzüge sowie für die Rad- und Tiermitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Alle Infos zum Euregio Ticket Students gibt es auf der Webseite www.suedtirolmobil.info, die Details zu den Nutzungsbedingungen in den Nachbarregionen auf den Webseiten des Verkehrsverbundes Tirol (www.vvt.at) sowie von Trentino Trasporti (www.trentinotrasporti.it).
red/san
Mit Stichtag 23. September haben bereits 71,1% Prozent der impfbaren Bevölkerung Südtirols oder 333.921 Personen ihren Impfzyklus vollständig abgeschlossen. Zumindest mit einer Impfdosis geschützt sind 351.632 Südtirolerinnen und Südtiroler. Damit diese Zahlen noch höher werden, gibt es weiterhin zahlreiche Impfangebote.
Im Laufe der vergangenen Woche sind insgesamt 10.471 Impfungen verabreicht worden, davon 5.617 erste Dosen, 4.624 zweite Dosen und erstmals auch 230 dritte Dosen. Die Anzahl der innerhalb einer Woche durchgeführten Erstimpfungen ist demnach wieder gestiegen und die Impfzahlen gehen nach oben. Das ist auch gut so, denn somit wird der Pool an Menschen größer, die bereits immunisiert sind und das Infektionsgeschehen kann ausgebremst werden.
Landesrat Thomas Widmann: „Je höher die Durchimpfungsrate ist, desto kleiner ist die Chance für das Virus, auf ungeschützte Menschen zu treffen und Infektionsherde zu bilden. Dass wir noch nicht am Ziel sind, zeigt die Tatsache, dass die belegten Intensivbetten in Südtirol im Steigen begriffen sind. Wir setzen daher weiterhin alles daran, noch mehr Menschen zum Impfen zu bewegen".
Generaldirektor Florian Zerzer: „Wir tun unser Möglichstes, den Menschen den Zugang zu den Impfungen zu vereinfachen. Wir haben daher das Projekt mit den Impfbussen verlängert und bieten zudem in den verschiedenen Impfzentren Termine ohne Vormerkung an. Auf den Intensivstationen des Landes werden derzeit großteils junge und ungeimpfte Menschen behandelt, deren Zustand sich rapide verschlechtert hatte. Daher mein dringender Appell an alle noch Unschlüssigen: unterschätzen Sie dieses Virus nicht und holen Sie sich jetzt den wichtigen Impfschutz ab!“
Zwei Impfbusse touren also weiterhin durchs Land und bringen die Impfung direkt vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern. Dies ist umso wichtiger, als derzeit zu beobachten ist, dass die Impfbusse einen vermehrten Zustrom erfahren - ganz besonders in einigen Gebieten im Westen des Landes, wo bisher weniger Menschen geimpft waren. Am morgigen Samstag, 25. September halten die Impfbusse in Dorf Tirol und Lajen, am Sonntag, 26. September in Schluderns und Waidbruck. Am Mittwoch, 29. September werden Riffian und Tschars angefahren, am Donnerstag, 30. September sind Haltestellen in Vilpian und Latsch eingeplant und am Freitag, 1. Oktober in Andrian und Laas im Vinschgau.
Auch die Impfzentren in allen Landesteilen bieten Impftermine ohne die Hürde der vorherigen Anmeldung an. Auch diese offenen Impfevents oder sogenannten „Open Vaxdays“, werden derzeit vermehrt aufgesucht. So waren beispielsweise allein in Bozen an einem Tag rund 100 Personen mehr zu verzeichnen. Alle Impftermine ohne Vormerkung und die Haltestellen der Impfbusse können auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.coronaschutzimpfung.it/de/impftermine/alle-impftermine
Diese Woche wurde auch, mit insgesamt 230 verabreichten Impfungen, mit den Drittimpfungen begonnen. Die dafür aktuell in Frage kommende Personengruppe sind die sogenannten, „Ultrafragilen“, also Patientinnen und Patienten in Chemotherapie oder nach Transplantationen. Sie werden alle vom Sanitätsbetrieb für einen Impftermin angerufen. Die Terminfixierung stellt bei ihnen eine besondere Herausforderung dar, da sie nicht in jeder Phase ihrer Therapie zur Impfung kommen können und der Termin jeweils von ärztlicher Seite aus abgestimmt werden muss.
In den Impfzentren können Impftermine selbstverständlich auch vorgemerkt werden, und zwar online unter https://sanibook.sabes.it/ oder telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr über die Einheitliche Landesvormerkungsstelle: Tel. 0471 100999 oder 0472 973 850.
Der aktuelle Impfreport - die wichtigsten Daten in Kürze
Nachfolgend werden die wichtigsten Zahlen (Stand: 23.09.2021) zu den bereits durchgeführten Impfungen in Südtirol dargestellt.
Impfungen insgesamt (im Vergleich zu letzter Woche) Verabreichte Impfdosen: 648.476 (+10.471)
Erstdosis: 351.632 (+5.617)
Zweitdosis: 296.614 (+4.624)
Drittdosis: 230 (+230)
vollständig geimpfte Personen: 333.921 (+5.452)
Impfungen nach Gruppen
Personen über 80 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 33.732 Personen
Erstdosis: 28.895
Zweitdosis: 26.746
Drittdosis: 20
Personen über 70 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 46.417 Personen
Erstdosis: 40.344
Zweitdosis: 36.025
Drittdosis: 51
Personen über 60 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 58.927 Personen
Erstdosis: 48.924
Zweitdosis: 42.612
Drittdosis: 65
Personen über 50 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 84.804 Personen
Erstdosis: 65.928
Zweitdosis: 57.083
Drittdosis: 58
Personen über 40 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 74.448 Personen
Erstdosis: 55.754
Zweitdosis: 46.779
Drittdosis: 17
Personen über 30 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 63.481 Personen
Erstdosis: 44.131
Zweitdosis: 34.993
Personen über 20 Jahre
Diese Personengruppe umfasst: 61.285 Personen
Erstdosis: 42.938
Zweitdosis: 34.298
Personen von 16-19 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 23.242 Personen
Erstdosis: 15.528
Zweitdosis: 11.948
Personen von 12-15 Jahren
Diese Personengruppe umfasst: 23.121 Personen
Erstdosis: 9.190
Zweitdosis: 6.130
Personen, die vor einer Infektion geschützt sind, weil sie bereits geimpft bzw. in den letzten 3 Monaten positiv getestet wurden:
Altersgruppe 80+: 85,9%; 70+: 87,1%; 60+: 83,4%; 50+: 78,4%; 40+: 75,8%; 12-39: 66,9%.
Impfungen nach Impfstoff
Pfizer BioNTech
Erstdosis: 248.020
Zweitdosis: 221.301
Drittdosis: 230
Moderna
Erstdosis: 32.081
Zweitdosis: 29.766
Vaxzevria (ex AstraZeneca)
Erstdosis: 60.444
Zweitdosis: 45.547
Johnson & Johnson
Erstdosis: 11.087
Informationen zur Impfkampagne und Vormerkung: www.coronaschutzimpfung.it
Informationen für die Medien: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(VS)
Der Ministerrat in Rom hat heute nachmittag (23. September) zwei Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut beschlossen. LH Kompatscher: "Sprachgruppenerhebung weiterhin alle zehn Jahre."
Die erste Durchführungsbestimmung, die der Ministerrat in Rom heute (23. September) genehmigt hat, legt fest, dass die Erhebung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Südtirol weiterhin alle zehn Jahre stattfindet. Da auf Staatsebene die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung abgeschafft worden ist, musste die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung mit einer eigenen Durchführungsbestimmung wiederhergestellt werden. "Damit ist sichergestellt, dass die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung auch weiterhin erhoben werden kann. Das ist wichtig, damit die Schutzinstrumente unserer Autonomie auch weiterhin funktionieren", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher, der an der Sitzung des Ministerrats teilgenommen hatte.
Zum zweiten legt diese Durchführungsbestimmung fest, dass künftig die Erklärung sowie das Abrufen der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in digitaler Formerfolgen kann. Die Details dazu müssen noch mit dem Datenschutzbeauftragten vereinbart werden. "In jedem Fall handelt es sich um eine Erleichterung für die Bevölkerung", so Kompatscher. Darüber hinaus wird mit dieser Norm eine weitere Ebene der Anerkennung des Zweisprachigkeitsnachweises eingeführt: Die Kenntnis einer Sprache wird anerkannt, wenn man den Erwerb eines Studientitels in dieser Sprache nachweisen kann, ohne dass dafür nochmals eine Prüfung abgelegt werden muss.
Ärzte mit befristetem Vertrag: Weitere zwei Jahre für Zweisprachigkeitsnachweis
Die zweite heute genehmigte Durchführungsbestimmung betrifft den Zweisprachigkeitsnachweis für Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, die mit befristetem Vertrag angestellt sind. Dieser darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Sofern in diesem Zeitraum der geforderte Zweisprachigkeitsnachweis nicht erlangt wurde, kann der Vertrag nun um maximal zwei weitere Jahre verlängert werden, bis das Level A erreicht wird und ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werden kann. "Diese Bestimmung stellt sicher, dass es nicht unmittelbar zu einem akuten Ärztemangel durch plötzliches Auflassen von Arbeitsverträgen im öffentlichen Gesundheitsdienst kommt", zeigt sich Landeshauptmann Kompatscher zufrieden.
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