Montag, 20 Juni 2016 12:00

Kniffs und Tricks

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s6 malsLandesraumordnungsgesetz - Gemeindebauleitplan? Für viele Bürger ein Buch mit sieben Siegeln, ein Mysterium, eine Problematik, mit der sich, wenn schon, die Politik und die Grundbesitzer auseinandersetzen. Dass es Gemeindeverwalter mit Änderungen am Bauleitplan bunt treiben, kommt vor. Ein Beispiel aus der Gemeinde Mals.

von Erwin Bernhart

Das geltende Landesraumordnungsgesetz kann Spekulationen Tür und Tor öffnen. Und zwar für Private wie auch für Gemeinden.

Das Schielen auf schnelles Geld gilt nicht nur für Private sondern auch für Gemeinden. Unabhängig davon, ob Zonenumwidmungen bzw. Bauleitplanänderungen sinnvoll sind.
Ein Beispiel aus der Gemeinde Mals - in dem es mit Kniffs und Tricks um das schnelle Geld und um urbanistischen Unsinn geht. Oder um eine Art Wiedergutmachung?
Die Sachlage ist schnell erzählt und sie verläuft auf mindestens zwei Ebenen.
Die Gemeinde Mals will auf einem Teil des ex-Kasernen-Areals ein Fernheizwerk bauen. Der ins Auge gefasste Teil ist der südliche, also Richtung Bahnhof, gelegene Teil. Dazu leitet sie im Dezember 2013 eine Bauleitplanänderung ein, die im September 2014 von der Landesregierung bestätigt wird.
Unterhalb des ex-Militärarelas grenzt der Malserhof, der derzeit als Heim für Schüler des Oberschulzentrums  an die VI-SO, an die Vinschger Sozialgenossenschaft, verpachtet ist. Besitzerin des Malserhofes ist die Schönthaler Paul & Co. KG. Statthalter des gebürtigen Laasers Paul Schönthaler, der lange schon in Deutschland lebt und dort erfolgreich ein Bauunternehmen betrieben hat, in Mals ist Markus Ortler.

s7 1853Die Schönthaler Paul & Co. KG hat im Oktober 2014 eine Klage vor dem Landesgericht Bozen eingereicht und zwar gegen die Autonome Provinz Bozen. Klagenstand ist die Ersitzung von rund 1000 Quadratmeter Grund. Es ist ein Teil von jenem Grund, auf dem der Malserhof steht und der laut Mappenauszug zum Kasernenareal gehört. Die Grenze verläuft teilweise mitten durch das Gebäude des Malserhofes. Die Provinz Bozen hatte das Kasernenareal 1999 erworben.  In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte das Militär für die Kaserne eine Umfriedungsmauer errichtet, die „Mappengrenze“ verlief aber nicht gleich wie diese Mauer. Etwas später wurde der Malserhof errichtet, ohne Beanstandung teilweise direkt auf der „Mappengrenze“ und dieser Grund wurde seither „ungestört, öffentlich und durchgehend“ genutzt, wie es in der Klageschrift, verfasst vom Anwalt Michael Grüner, heißt. Die Malserhof KG sei kraft Ersitzung Eigentümerin dieses rund 1000 Quadratmeter großen Grundstückes. Die Klage behängt derzeit beim Landesgericht Bozen.
Im Dezember 2014 legt die Malserhof &Co. KG wieder über Rechtsanwalt Grüner nach. Und zwar mit einem Rekurs vor dem Verwaltungsgericht Bozen. Im Rekurs wird die teilweise Annullierung der Beschlüsse der Landesregierung, des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses von Mals verlangt. Und zwar jene Beschlüsse betreffend, die die Bauleitplanänderung in Richtung Fernheizwerk vorgenommen haben. Der Rekurs, so sagen es Grüner und Ortler dem Vinschgerwind, sei noch aufrecht.
Im Februar 2015 legt die Malserhof & Co. KG einen weiteren Rekurs dem Verwaltungsgericht vor. Diesmal in einer anderen Causa. Die Malserhof & Co. KG wollte auf dem Malserhofareal ein unterirdisches Geschäft und Garagen errichten. BM Ulrich Veith, der Gemeinderat und die Baukommission haben dies verhindert. Dagegen wehrt sich die Malserhof & Co. KG im Rekurs und verlangt, dass das Verwaltungsgericht „dem Bürgermeister der Gemeinde Mals anordnen, die Baukonzession auszustellen“ möge. Auch dieser Rekurs sei noch aufrecht, sagen Ortler und Grüner unabhängig voneinander.

Trotz all dieser Anfechtungen zieht BM Ulrich Veith den Bau des Fernheizkraftwerkes in Rekordzeit durch und der Probebetrieb wird Ende 2015 aufgenommen. Auch um bei der Stromproduktion in den Genuss von Grünzertifikaten zu kommen. Die Rekurse waren höchstens lästig, hinderlich waren sie offensichtlich nicht.

s7 9886Paul Schönthaler schließt im August 2015 einen Kaufvertrag für mehrere Grundstücke ab, welche am ex-Kasernenareal angrenzen. Es sind dies die Grundparzellen 721 und 722/2 K.G. Mals. Um 100 Euro pro Quadratmeter wechseln so insgesamt 5.069 Quadratmeter Besitzer, um exakt 506.900 Euro. Eine schöne Summe für zwei Wiesen, von denen im Bauleitplan der Gemeinde Mals eine zur Gänze als Zone für öffentliche Einrichtungen (Unterricht) un die zweite zum Großteil als landwirtschatliches Grün eingetragen ist.

Am 6. April 2016 eröffnet der Gemeindeausschuss von Mals per Beschluss eine Reihe von Bauleitplanänderungen. Darunter: „Erweiterung gemäß Art. 36bis des LG Nr. 13/1997 Wohnbauzone B2 auf den G.p.en 722/2 und 708 K.G. Mals durch Umwidmung von Landwirtschaftsgebiet gemäß Unterlagen des Dr. Ing. Anton Christanell“.   Dass man in der Malserhof & Co. KG nicht lange gezögert hat, beweist die Tatsache, dass der technische Bericht von Christanell bereits kurz vor Weihnachten 2015 verfasst worden ist.

Nun wird’s heikel.
Denn die Grundparzelle 722/2 hängt nicht direkt an der vorhandenen B2 Zone. Das Gesetz sieht vor, dass eine B2-Zone (Auffüllzone) erweitert werden kann „durch Einbezug angrenzender nicht oder teilweise bebauter Flächen“. Nun kommt die Gemeinde Mals selbst als Antragsstellerin ins Spiel und bringt rund 61 Quadratmeter Grund mit ein, einen Teil des Gehweges zwischen Bahnhof und Oberschulzentrum und siehe da, nun gibt es eine Verbindung zwischen B2-Zone, der Grundparzelle 708  und der Grundparzelle 722/2.
Mit diesem Trick schickt man das Ansuchen in die Landesraumordnungskommission zur Begutachtung. Dort liegt es nun auf.

Nach Bekanntgabe dieses Ansuchens geht ein Raunen durch Mals, Gerüchte kochen hoch. Sichtbares Zeichen war jüngst ein Leserbrief von Peppi Stecher, der für die Offene Gemeindeliste mit 5 Mitstreitern auf der Oppositionsbank im Gemeinderat sitzt. „Wie werde ich Millionär?“ formulierte es Stecher spitz.
So ein Schmarrn, sagt Markus Ortler, der im Hintergrund für die Malserhof &Co. KG die Fäden zieht. „Da bleiben keine 160.000 Euro für den Schönthaler Paul“, sagt Ortler, „dafür schaut für die Gemeinde Mals fast eine halbe Million Euro heraus.“ Er kenne den Gemeindehaushalt von Mals recht gut und da würde eine solche Summe gut hineinpassen, spielt Ortler auf klamme Kassen der Malser Gemeindeverwalter an.
Recht könnte Ortler im zweiten Punkt haben. Denn das Gesetz sieht vor, dass der Grundeigentümer - anstelle der Abtretung zugunsten des geförderten Wohnbaus - „eine Leistung zu Gunsten der Gemeinde in der Höhe von 30 Prozent des Schätzpreises für Baugrundstücke“ leistet.

Und wenn man da ein Zahlenspiel macht und die betroffenen 4.700 Quadratmeter hernimmt, einen Schätzpreis von 275 Euro pro Quardatmeter zugrundelegt,  kommt für die Gemeinde Mals ein Betrag von rund 390.000 Euro heraus.
Beim ersten Punkt dürfte Ortler etwas geflunkert haben. Denn der Malser & Co KG würden netto unterm Strich ähnlich viele Euros bleiben, wie sie für die Gemeinde herausschauen könnten. Nämlich 380.000 Euro. Kein schlechter Gewinn.
Ortler sagt, dass die Rekurse bei dieser Bauleitplanänderung keine Rolle gespielt haben. Da gehe es um die Richtigstellung der Bauparzellgrenzen.

Nun kommt allerdings der urbanistische Unsinn dazu: Die neue Auffüllzone müsste von der Hauptstraße her und zwar mitten durch das Gelände des Oberschulzentrums über steiles Gelände erschlossen werden. Zudem ist ein Schülerheim im ex-Kasernenareal geplant, was ein vermehrtes Schülerpendeln zwischen Oberschulzentrum und Schülerheim zur Folge hätte - mitten durch eine künstlich erwirkte Erschließungsstraße. Zudem müsste sich BM Ulrich Veith ab sofort vehement für eine größere Umfahrung für Mals einsetzen, weil ja durch die Erweiterung der Auffüllzone mehr Wohnraum unterhalb der Hauptstraße entstehen würde und die Hauptstraße für ein künftiges Zusammenwachsen der Dorfteile äußerst hinderlich wäre.
Die Einschätzung von BM Ulrich Veith zum Thema: „Das ist ein ganz normaler Vorgang. Ein Privater hat um eine Bauleitplanänderung angesucht, das Ansuchen ist im Auschuss diskutiert und überprüft und dann die Bauleitplanänderung eingeleitet worden. Nun werden die Ämter ihre Gutachten abgeben und letztlich entscheidet der Gemeinderat darüber.“

 

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