Spezial-Bauen

geschrieben von Ausgabe 3-19

Haushaltsgesetz 2019
Das Wichtigste zum THEMA BAUEN

Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2019 ist am 30.12.2018 beschlossen (Gesetz Nr. 145/2018) und am 31.12.2018 veröffentlicht worden. Es ist somit in Kraft. Es besteht im Wesentlichen aus einem einzigen Artikel, welcher aber in

1.143 Absätze

 

unterteilt ist. Dabei wurden die eigentlich großen Streitthemen, nämlich Grundeinkommen (reddito di cittadinanza) und Rente mit Quote 100 (als Summe von Lebensalter und Rentenbeitragsjahre) gar nicht in dieses Haushaltsgesetz aufgenommen – die entsprechenden Dekrete sollen in den nächsten Wochen und Monaten erlassen werden.

 

Verlängerung Steuerbonus energetische Sanierung.
Diese Steuerabsetzmöglichkeit ist nach wie vor sehr interessant und de facto um ein Jahr, also bis zum 31.12.2019, verlängert worden. Es sind einige formale Aspekte unbedingt zu berücksichtigen (und werden vom Steueramt immer rigoroser kontrolliert), weshalb vor Beginn der Arbeiten
entsprechende Informationen einzuholen sehr wichtig ist, um keine Unterlassungen zu begehen, welche dann zur Aberkennung der Absetzbeträge führen. Grundsätzlich beträgt der Steuerbonus 65%, während für Brennwertkessel, Biomasse- Heizanlagen, Austausch von Fenstern und Sonnenschutz die im Jahr 2018 eingeführte Reduzierung auf 50% bestätigt wurde.

 

Verlängerung Steuerbonus auf Möbel und Elektrogeräte.
Auch dieser Bonus (50% bis zu einem Betrag von 10.000 €) wird bis zum 31.12.2019 verlängert, wobei als Zugangsvoraussetzung die Durchführung von Wiedergewinnungsarbeiten mit Beginn ab 1.1.2018 vorgesehen ist.

 

Verlängerung Steuerbonus Gärten und Grünanlagen.
Auch der Steuerbonus für Errichtung und Pflege von Gärten und Grünanlagen (36% auf Spesen bis höchstens 5.000 €) ist bis zum 31.12.2019 verlängert worden.

 

Verlängerung Steuerbonus Wiedergewinnungsarbeiten.
Der Steuerbonus von 50% für außerordentliche Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 € pro Wohnung ist ebenfalls um 1 Jahr bis zum 31.12.2019 verlängert worden.

ENEA Meldung
Wiedergewinnungsarbeiten

Für im Jahr 2018 abgeschlossene Wiedergewinnungs-
arbeiten ist eine neue ENEA- Meldung vorgesehen. Diese Meldepflicht wurde mit dem Haushaltsgesetz Nr. 205/2017 eingeführt, die Durchführungsbestimmung und Internetseite ist aber erst mit 21. November 2018 veröffentlicht worden, sodass nunmehr die entsprechende Nachmeldung der im Laufe des Jahres 2018 gemachten und abgeschlossenen Arbeiten innert
 19. Februar 2019  vorzunehmen ist.
Wiedergewinnungsarbeiten, welche nach dem 21.11.18 abgeschlossen werden, sind hingegen jeweils innert 90 Tagen ab Fertigstellung (= Abnahme der Arbeiten, Mitteilung Bauende an Gemeinde, ...) zu melden.
Die Meldepflicht betrifft nicht alle Wiedergewinnungsarbeiten, sondern nur jene, mittels welcher eine Energieeinsparung erzielt wird. Konkret und zusammengefasst sind dies z.B:
-  Fenster und Außentüren (sofern nicht die Enea-Meldung für energetische Sanierung zu machen ist);
-  Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Böden (wiederum sofern nicht die Enea-Meldung für energetische Sanierung zu machen ist);
-  Installation von Sonnenkollektoren für Warmwasser und / oder Heizung
-  Installation von Brennwertkesseln
-  Installation von Wärmepumpen
-  Installation von Photovoltaikanlagen
-  Installation von Kraft-Wärme-Koppelungssystemen
-  Installation von Gebäudeautomation
-  Kauf von Haushaltsgeräten (Absetzbar falls für dieselbe Wohneinheit ab dem 1.1.2017 Wiedergewinnungsarbeiten durchgeführt worden sind): Kühlschrank, Tiefkühltruhe, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Kochplatten, Klimageräte, jeweils mit Energieeffizienzklasse von zumindest A+, sowie Backrohre mit Energieeffizienzklasse A.
Die „neue“ Enea-Meldung für Wiedergewinnungsarbeiten ist etwas einfacher aufgebaut als die „alte“ Enea-Meldung für energetische Sanierung (welche wie gesagt für die entsprechenden Arbeiten unverändert bestehen bleibt) und hat über ein eigenes Portal der Enea zu erfolgen (https://ristrutturazioni2018.enea.it/index.asp). Abgefragt werden sowohl Informationen zum Gebäude als auch zu den Maßnahmen. Benötigt werden also grundsätzlich die Adresse/Katastereintragung, das Baujahr des Hauses, die Größe der Wohnung (begehbare Fläche), Baubeginn und Bauende, sowie technische Angaben zur jeweils durchgeführten Maßnahme (beim Fensteraustausch erhält man z.B. von der Fensterfirma ein technisches Beiblatt, woraus die Informationen entnommen werden können).
Idealerweise  wird die Meldung zusammen mit der Firma, welche die Arbeiten durchgeführt hat oder mit einem spezialisierten Techniker (Geometer, Architekt, Ingenieur) gemacht.
Für die unterlassene Enea-Meldung sind bisher noch keine spezifischen Strafen vorgesehen, man geht aber allgemein davon aus, dass bei nicht erfolgter Enea-Meldung der Steuerbonus vom Finanzamt aberkannt wird (so wie dies z.Z. bereits bei der Enea- Meldung für die energetische Sanierung (65%) der Fall ist).
Quelle und Zusammenarbeit mit der Kanzlei CONTRACTA - Meran

Gelesen 4553 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Ausgaben zum Blättern

titel 23-24

titel Vinschgerwind 22-24

titel vinschgerwind 21-24

 sommerwind 2024

 

WINDMAGAZINE

  • Jörg Lederer war ein Holzschnitzer aus Füssen und aus Kaufbeuren. Die Lederer-Werkstatt hat viele Aufträge im Vinschgau umgesetzt. Wer will, kann eine Vinschgautour entlang der Lederer-Werke machen. Beginnend in Partschins.…
    weiterlesen...
  • Die Burgruine Obermontani bei Morter am Eingang ins Martelltal wurde für einen Tag aus ihrem "Dornröschenschlaf" wachgeküsst. von Peter Tscholl Die Akademie Meran, die Gemeinde Latsch und die Bildungsausschüsse Latsch…
    weiterlesen...
  • Vinschger Radgeschichten - Im Vinschgau sitzen alle fest im Sattel: Vom ultraleichten Carbon-Rennrad bis hin zum E-Bike mit Fahrradanhänger, Klapprad, Tandem oder Reisefahrrad. Eine Spurensuche am Vinschger Radweg. von Maria…
    weiterlesen...
  • Kürzlich wurde von den Verantwortlichen im Vintschger Museum in Schluderns das Kooperationsprojekt Obervinschger Museen MU.SUI gestartet. Es handelt sich um den gemeinsamen Auftritt der Museen in Schluderns VUSEUM/Ganglegg, Mals, Taufers…
    weiterlesen...
  • Blau, dunkelgrün, schneeweiß schäumend, türkis oder azur - Wasserwege im Vinschgau von Karin Thöni Wasser ist Quell des Lebens und unser kostbarstes Gut. Aber es wird knapper. Der „Wasserfußabdruck“ jedes…
    weiterlesen...
  • Martin Ohrwalders Liebe zu den Pferden muss ihm wohl in die Wiege gelegt worden sein. Bereits im Alter von drei Jahren schlug er seiner Mutter vor, die Garage in einen…
    weiterlesen...
  • Manfred Haringer ist Sammler, Modellbauer und Heimatforscher. Im letzten Jahr konnte er seinen alten Traum verwirklichen. In seinem Elternhaus in Morter, wo bis Ende des Zweiten Weltkrieges die Dorfschule untergebracht…
    weiterlesen...
  • Die historische Bedeutung von Schlossruinen und ihre Geschichte faszinieren die Menschen. Mit mehreren Revitalisierungsmaßnahmen erwacht derzeit die Ruine Lichtenberg in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch zu neuem Leben. von Ludwig…
    weiterlesen...
  • Il grano della Val Venosta era conosciuto e apprezzato in tutto l' impero Austroungalico. Testo e Foto: Gianni Bodini Oggi sono i monotoni ed estesi meleti punteggiati da pali in…
    weiterlesen...
  • Questa importante strada romana attraversava tutta la Val Venosta. Testo e Foto: Gianni Bodini Iniziata da Druso nel 15 a.C., venne completata dall’imperatore Claudio Cesare Augusto. Questa importante via transalpina…
    weiterlesen...
  • von Annelise Albertin Das Val Müstair mit seiner intakten Naturlandschaft und den kulturellen Besonderheiten ist das östlichste Tal der Schweiz. Es liegt eingebettet zwischen dem einzigen Schweizerischen Nationalpark, den „Parc…
    weiterlesen...
  • Eine Symbiose zwischen der Geschichte und dem Lebensraum rund um das kunsthistorische Hotel „Chasa Chalavaina“ im benachbarten Val Müstair von Christine Weithaler Das Hotel Chasa Chalavaina wurde am 13. November…
    weiterlesen...

Sommerwind 2024

zum Blättern

Sommer Magazin - Sommerwind 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Wandern, Menschen, Urlaub, Berge, Landschaft, Radfahren, Museen, Wasser, Waale, Unesco, Tourismus

wanderfueher 2024 cover

zum Blättern

Wanderführer 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Traumhafte Touren Bergtouren Wanderungen Höhenwege

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.