Dienstag, 18 September 2018 00:00

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s4 20180905 203008Latsch - Wenn die Uhr am 30.09.2018 Mitternacht anzeigt, dann ist der Sonderbetrieb der Gemeindewerke Latsch, mit allen seinen Turbulenzen, Geschichte. Ab dem 01.10.2018 geht der Geschäftszweig mit allen Rechten und Pflichten wieder an die Gemeinde Latsch über, so will es der Beschluss der Gemeinderatssitzung vom 05.09.2018.

von Emanuel Abertegger

Grundlage für die Wiedereingliederung muss jetzt ein Schätzbericht sein, welcher den Wert des SGW bestimmt, die Basis für den Rückführungsvertrag bildet und vom Gemeinderat bewilligt werden muss.


Gemeindesekretär Georg Schuster erläutert bei der Ratssitzung am 5. September den Schätzbericht nochmal im Detail und enttäuscht damit wohl auch die Hoffnungen einiger Gemeinderäte.
Man habe ein strukturelles Problem, weil man mit 3000 Stromkunden einfach zu klein für einen kostendeckenden Betrieb sei. Erschwert werde dies durch die enormen Auflagen, welche der Staat und das Land für diesen Dienst einfordern.
Der Schätzbericht lobt den guten Zustand der Wasserleitungen, der Wasserfassungen sowie die Instandhaltung des Kraftwerks Ramini, unterstreicht aber auch die im Moment nicht vorhandene Konzession des Kraftwerkes, welche in Zukunft noch große Probleme, gerade im Bedienen der Verbindlichkeiten, mit sich bringen könnte. Ein neuer Auflagenkatalog würde nur noch den Betrieb von Mai bis Oktober erlauben.
Während man also, auf Grundlage der Bewertung des SGW, wohlgemerkt nach Abschreibung, noch von einer Aktiva von über 8,5 Millionen ausgehen kann, davon über 5 Millionen im Strombereich, was einen Pachtertrag von ca. 450.000 Euro ermöglichen würde, kommt der Bericht auf magere 2,3 Millionen an Restwert nach Abzug der Passiva. Die Passiv-Seite von über 6 Millionen Euro, allein 2,5 Millionen Verbindlichkeiten an die Banken, 600.000 Euro Schulden gegenüber der Gemeinde und über 2,6 Millionen, welche die Lieferanten, unter anderem der Staat, an Ausgleichszahlungen (Perequazione genannt) einfordern. Da sind die 150.000 Euro Steuern, welche noch zu entrichten sind, schon fast vernachlässigbar.
Alle diese Zahlen kommen aus der Abschlussbilanz 2017, welche die Grundlage des Schätzberichtes und der Bewertung des SGW darstellen.
Da die offizielle Schätzung, an die man sich halten muss, aber nur von einem Wert von 2,3 Millionen für den Strombereich des SGW ausgeht, wird der Pachtertrag bei 275.000 Euro liegen. Mit dem Pachtzins und den Erträgen aus der Stromproduktion, welche durch die Konzessionsthematik momentan gefährdet ist, würde man in Zukunft haarscharf die Verbindlichkeiten bedienen können. BM Helmut Fischer unterstreicht hier nochmal die Notwendigkeit des Pachtvertrages mit Alperia, da das Angebot des VEK niemals ausgereicht hätte, die Schulden abzutragen. Fischer bedauert auch, nicht wie die meisten anderen Gemeinden in das Selfin Geschäft investieren zu können. Dem Gemeindeausschuss (Bild) ist es ein Anliegen, die Ausgaben für die Bürger im Strom-, Wasser- und Abwasserbereich gleich zu halten, was bisher auch gelungen ist.
Der Bürgermeister gibt auch den Liquidatoren des SGW kurz das Wort, welche sich für einen früheren Übergangstermin stark machen. Der Gemeinderat entschließt dann aber doch, am Termin zum Monatsende festzuhalten, um es für die Buchhaltung einfacher zu machen.
In einer kurzen Fragerunde geht es dann um die Zukunft der Angestellten des SGW. Diese Frage beantwortet der BM damit, dass alle Angestellten ein Übernahmeangebot mit derselben Einstufung wie ihre Gemeindekollegen erhalten hätten, welches einige akzeptiert hätten und man mit anderen am 11.09.2018 in Anwesenheit der Gewerkschaft noch eine Aussprache habe. Auch hätten einige Mitglieder den Wechsel in die Privatwirtschaft angestrebt und vollzogen.
Im Vertrag enthalten ist auch eine Freistellungsklausel für alle SGW-Verantwortlichen, welche von der Opposition scharf kritisiert wurde. Man sei jahrelang und trotz diverser Nachfragen nicht über die Höhe der realen Verbindlichkeiten informiert worden und fühle sich jetzt, diplomatisch ausgedrückt, verschaukelt. Dass man nun die Führungsriege mit einem kleinen Nebensatz aus aller Haftung entlasse, sei nicht gerecht. Die Opposition bittet dann auch um eine Unterbrechung der Sitzung, um sich intern beraten zu können.
Nach einer ca. 10-minütigen Unterbrechung erfolgt die Abstimmung. Die Rückführung des SGW in den Latscher Gemeindetrieb wird mit 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 8 Befürwortungen beschlossen.

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