Dienstag, 20 September 2011 00:00

„Ferragosto-Verordnung“ endgültig verabschiedet

Artikel bewerten
(0 Stimmen)

Wirtschafts-Info

Die Abgeordnetenkammer hat am vergangenen Mittwoch mittels Vertrauensabstimmung und somit in bekannter Manier die Ferragosto-Verordnung endgültig verabschiedet. Einige der Neuerungen hatte ich bereits in den letzten Ausgaben erwähnt. Das Sprichwort „Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben“, hat sich dabei jedoch leider bewahrheitet. Das System zur Rückverfolgbarkeit der Abfälle (Sistri) wurde posthum wieder eingeführt. Mehr dazu in einer der nächsten Wind-Ausgaben.
Die wohl auffälligste Neuerung ist aber die Erhöhung des ordentlichen MwSt-Satzes von 20% auf 21%. Nachfolgend einige Erläuterungen dazu:
• Wann tritt die Erhöhung in Kraft?
Die Erhöhung tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der Republik in Kraft (bei Redaktionsschluss ist das Datum leider nicht bekannt).
• Sind bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen, auch von der Erhöhung betroffen?
Bei der Erhöhung ist der für Zwecke der MwSt vorgesehene Zeitpunkt der Umsatztätigung ausschlaggebend.
Bei Lieferungen von beweglichen Gütern ist dies der Übergabe- oder Versandzeitpunkt (i.d.R. mit Lieferschein belegt), bei Erbringung von Leistungen ist das Zahlungsdatum entscheidend. Bei unbeweglichen Gütern (Immobilien) wird auf das Datum des Kaufvertrages abgestellt.
Bei nachträglicher Fakturierung auf Basis der ausgestellten Lieferscheine sind somit die bis zum Stichtag der Veröffentlichung erfolgten Lieferungen mit 20% und jene danach mit 21% in Rechnung zu stellen.
In allen Fällen gilt jedoch, dass bei Ausstellung der Rechnung (inkl. Akontorechnungen) vor dem jeweiligen Liefer- oder Zahlungstermin, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorgesehene MwSt-Satz anzuwenden ist.
So kann es daher z.B. vorkommen, dass die Akontorechnung noch mit 20% ausgestellt wurde und die Saldorechnung (nach Veröffentlichung der Verordnung) mit 21% auszustellen ist. Der erhöhte MwSt-Satz kommt in diesem Fall nur auf den Restbetrag zur Anwendung.
• MwSt – Liquidierung nach dem Kassaprinzip: Bei Option für die Abrechnung der MwSt nach dem Kassaprinzip ist alleine auf die Zahlung abzustellen. Erfolgt diese nach Veröffentlichung der Verordnung ist die MwSt. von 21% anzuwenden.

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /www/htdocs/w00fb819/vinschgerwind.it/templates/purity_iii/html/com_k2/templates/default/item.php on line 248
Gelesen 3553 mal
Mehr in dieser Kategorie: ­Segen für Kraftwerk »

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Ausgaben zum Blättern

titel 23-24

titel Vinschgerwind 22-24

titel vinschgerwind 21-24

 sommerwind 2024

 

WINDMAGAZINE

  • Jörg Lederer war ein Holzschnitzer aus Füssen und aus Kaufbeuren. Die Lederer-Werkstatt hat viele Aufträge im Vinschgau umgesetzt. Wer will, kann eine Vinschgautour entlang der Lederer-Werke machen. Beginnend in Partschins.…
    weiterlesen...
  • Die Burgruine Obermontani bei Morter am Eingang ins Martelltal wurde für einen Tag aus ihrem "Dornröschenschlaf" wachgeküsst. von Peter Tscholl Die Akademie Meran, die Gemeinde Latsch und die Bildungsausschüsse Latsch…
    weiterlesen...
  • Vinschger Radgeschichten - Im Vinschgau sitzen alle fest im Sattel: Vom ultraleichten Carbon-Rennrad bis hin zum E-Bike mit Fahrradanhänger, Klapprad, Tandem oder Reisefahrrad. Eine Spurensuche am Vinschger Radweg. von Maria…
    weiterlesen...
  • Kürzlich wurde von den Verantwortlichen im Vintschger Museum in Schluderns das Kooperationsprojekt Obervinschger Museen MU.SUI gestartet. Es handelt sich um den gemeinsamen Auftritt der Museen in Schluderns VUSEUM/Ganglegg, Mals, Taufers…
    weiterlesen...
  • Blau, dunkelgrün, schneeweiß schäumend, türkis oder azur - Wasserwege im Vinschgau von Karin Thöni Wasser ist Quell des Lebens und unser kostbarstes Gut. Aber es wird knapper. Der „Wasserfußabdruck“ jedes…
    weiterlesen...
  • Martin Ohrwalders Liebe zu den Pferden muss ihm wohl in die Wiege gelegt worden sein. Bereits im Alter von drei Jahren schlug er seiner Mutter vor, die Garage in einen…
    weiterlesen...
  • Manfred Haringer ist Sammler, Modellbauer und Heimatforscher. Im letzten Jahr konnte er seinen alten Traum verwirklichen. In seinem Elternhaus in Morter, wo bis Ende des Zweiten Weltkrieges die Dorfschule untergebracht…
    weiterlesen...
  • Die historische Bedeutung von Schlossruinen und ihre Geschichte faszinieren die Menschen. Mit mehreren Revitalisierungsmaßnahmen erwacht derzeit die Ruine Lichtenberg in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch zu neuem Leben. von Ludwig…
    weiterlesen...
  • Il grano della Val Venosta era conosciuto e apprezzato in tutto l' impero Austroungalico. Testo e Foto: Gianni Bodini Oggi sono i monotoni ed estesi meleti punteggiati da pali in…
    weiterlesen...
  • Questa importante strada romana attraversava tutta la Val Venosta. Testo e Foto: Gianni Bodini Iniziata da Druso nel 15 a.C., venne completata dall’imperatore Claudio Cesare Augusto. Questa importante via transalpina…
    weiterlesen...
  • von Annelise Albertin Das Val Müstair mit seiner intakten Naturlandschaft und den kulturellen Besonderheiten ist das östlichste Tal der Schweiz. Es liegt eingebettet zwischen dem einzigen Schweizerischen Nationalpark, den „Parc…
    weiterlesen...
  • Eine Symbiose zwischen der Geschichte und dem Lebensraum rund um das kunsthistorische Hotel „Chasa Chalavaina“ im benachbarten Val Müstair von Christine Weithaler Das Hotel Chasa Chalavaina wurde am 13. November…
    weiterlesen...

Sommerwind 2024

zum Blättern

Sommer Magazin - Sommerwind 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Wandern, Menschen, Urlaub, Berge, Landschaft, Radfahren, Museen, Wasser, Waale, Unesco, Tourismus

wanderfueher 2024 cover

zum Blättern

Wanderführer 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Traumhafte Touren Bergtouren Wanderungen Höhenwege

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.