Donnerstag, 12 Oktober 2006 09:26

Neues von der Europäischen Union Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

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Wirtschafts-Info

Die Steuerhinterziehung ist ein leidiges Thema, für das sich nicht nur der Italienische Staat, sondern auch die Europäische Union verpflichtet hat. Der Rat der Europäischen Union (Wirtschaft und Finanzen) hat jetzt eine Richtlinie (77/799/EEC) verabschiedet, um nicht erklärte Einkommen in Zukunft aufzudecken.
Ab 2013 soll es den einzelnen Mitgliedsstaaten leichter möglich sein, einen Blick auf die in anderen Ländern erzielten Einkommen der jeweiligen Steuerzahler zu erhalten. Die Auskunftsverweigerung mit Verweis auf das Bankengeheimnis soll dann nicht mehr möglich sein.
Ab 2015 ist dann zusätzlich ein automatischer Informations-Austausch zu den Einkommen aus unselbstständiger und gleichgestellter Arbeit, Pensionen, Versicherungen und Einkommen aus unbeweglichen Gütern vorgesehen.
Mit diesen Maßnahmen wird der Bogen geschlossen und die bereits bestehenden Kontrollen im Bereich der indirekten Steuern (MwSt und Verbrauchssteuern, sind bereits EU-weit geregelt), auch auf die direkten Steuern ausgeweitet.
Estland übernimmt als 17-tes Land den Euro
Obwohl die Sinnhaftigkeit des Euro in der Presse schon des Öfteren in Frage gestellt wurde, ist die breite Mehrheit nach wie vor der Überzeugung, dass die gemeinsame Währung mehr Vorteile als Nachteile mit sich bringt.
Estland ist nun seit 1. Januar 2011 ebenfalls Mitglied der Eurozone und ersetzt somit die bis dato geltende Krone mit dem Euro. Die Eurozone hat damit jetzt 17 Mitglieder, wobei sich alle derzeit 27 Mitglieder der Europäischen Union, mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien, dazu verpflichtet haben, dem Euro beizutreten.
Kroatien wird vielleicht 2013 bereits Mitglied der EU. Dies bekräftigt das Parlament in einem Entscheid vom 16. Februar 2011. Die größte Hürde stellen dabei aber die kroatischen Bürger selbst dar, nachdem die Mehrheit der Bevölkerung sich aktuell gegen eine Mitgliedschaft bei der EU ausspricht, da sie sich daraus keine Vorteile verspricht.
Die Zustimmung der Bürger ist jedoch entscheidend, da aufgrund der Verfassung der Beitritt durch einen Volksentscheid beschlossen werden muss.

Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater


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