Glurns - In Glurns wird die Friedensfahne geschwungen. Ein gerichtlicher Vergleich wird angestrebt und zwar zwischen jenen Bürgern und Interessentschaften, die 2016 die Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte aus dem Stadtrat per Rekurs heraushaben wollten. Der Rekurs landete vor dem Kommisar in Trient, der den Rekurs abgewiesen hatte und der dann vor dem Oberlandesgericht in Berufung landete. Das Oberlandesgericht verweis den Fall wieder zurück an den Kommissär.
Die Gemeindeverwaltung war immer vom „rechtlichen Nonsens dieses Begehrens“ überzeugt und nun ist im Einvernehmen mit den Rekursstellern ein Vergleichsvorschlag ausgearbeitet worden. Auch das am Kassationsgericht behängende Verfahren um die „Obere Au“ soll aufgelassen werden.
Die Liegenschaften verbleiben allesamt der Stadtgemeinde Glurns als Verwalterin der Bürgerlichen Nutzungsrechte einverleibt und diese erkennt an, dass die Nutzungen den entsprechenden Interessentschaften zusteht. Damit dürfte mit den Unterschriften aller und für di e‘Gemeinde Glurns von BM Erich Wallnöfer ein unseliger Streit beendet sein. (eb)