Südtirol - Die Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Gesetzes für die Raumentwicklung in Südtirol sind kurz vor Abschluss: „Wir sorgen auf allen Ebenen dafür, dass das Landesgesetz Raum und Landschaft so gut als möglich am 1. Juli in Kraft treten kann“, erklärt die zuständige LR Maria Hochgruber Kuenzer. Eine solche Vorbereitung ist die Einrichtung der Verzeichnisse von Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen. Gefragt sind Fachleute aus den Sektoren Baukultur, Landschaft, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften, Natur, Naturgefahren, Raumordnung, Soziales und Wirtschaft.
Interessierte Fachleute können sich seit Freitag, 29. Mai 2020 online (registro@pec.prov.bz.it) eintragen. Mit ihrer Eintragung stellen sich die sachverständigen Frauen und Männer aus den acht Bereichen den Gemeinden für eine Benennung als Mitglieder der neuen Gemeindekommissionen Raum und Landschaft zur Auswahl.
Die neuen Kommissionen entsprechen nicht mehr den bisher wirkenden Baukommissionen. Vielmehr sieht das neue Gesetz in jeder Gemeinde eine kommunale Raumordnungskommission vor. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Arten an Kommissionen: War es bisher die Aufgabe der Baukommission, über die Umsetzung von Projekten zu entscheiden, ist es die Zuständigkeit der neuen Gemeindekommission für Raum und Landschaft, Planungen vorzunehmen und die Entwicklung der Ortschaften zu steuern. Die Entscheidungen, wo innerhalb des Siedlungsgebietes gebaut werden darf – und wo nicht –, werden für das ganze Siedlungsgebiet getroffen und in den Planungsinstrumenten eingetragen.