Wer hätte das gedacht – die Roadtour von „Joe der Film“ ist noch vor ihrem Start so gut wie ausverkauft. Über 13.000 Südtirolerinnen und Südtiroler haben sich bereits ihre Tickets für die „Joe der Film“-Roadtour gesichert, die am 1. Oktober in Bruneck startet. An über zwanzig Abenden ist der Film in ganz Südtirol zu sehen. „Wir hätten uns nie im Leben vorstellen können, dass der erste Südtiroler Comedy-Spielfilm ein solcher Erfolg wird“, freut sich Regisseur und Hauptdarsteller Thomas Hochkofler. Besonders im Raum Meran, Brixen und Bruneck waren die Tickets für die Vorstellungen rasch vergriffen. Nachdem mancherorts die Termine um 20:30 Uhr ausverkauft waren, wurden 18 Uhr Vorstellungen hinzugefügt und an einigen Veranstaltungsorten gibt es sogar Nachmittagsvorstellungen. Die Nachfrage nach Tickets ist aber nach wie vor sehr hoch: „Wir haben zahlreiche Anfragen erhalten, ob es Zusatzaufführungen geben wird und ob der Film auch im Kino zu sehen ist – darauf haben wir reagiert“, sagt Lukas Lobis, Kommunikationsverantwortlicher des Filmprojektes. Damit auch alle „Joe“-Fans die Möglichkeit haben, den Film zu sehen, wurden nun weitere Maßnahmen gesetzt. „Wir haben mit dem Cineplexx eine Vereinbarung getroffen – der Film kommt ins Kino“, verkündet Produzent Markus Frings. Am 4. November feiert „Joe der Film“ im Cineplexx in Bozen große Kinopremiere, die Tage und Wochen darauf wird er in Algund und in Bozen zu sehen sein – aber nicht nur; auch weitere Kinos in Südtirol werden den Film zeigen. „Mit dem Kinostart geht für uns ein großer Traum in Erfüllung. Der Erfolg der Roadtour hat uns mehr wie überrascht, deshalb freuen wir uns, dass nun noch mehr Südtirolerinnen und Südtiroler die Möglichkeit haben werden unseren Joe im Kino zu sehen“, freut sich Markus Frings. Karten für die Kinovorstellungen können bereits jetzt online auf www.joederfilm.com und www.cineplexx.bz.it oder direkt an den Kassen der Kinos erworben werden. Zu sehen sein wird der Film im Cineplexx Bozen und Cineplexx Algo, im Stella-Kino in Brixen, im Odeon-Kino in Bruneck und im Filmtreff in Kaltern.
Der Borkenkäfer breitet sich weiter in Südtirols Wäldern aus. Um Schädlingsverbreitung einzudämmen, gibt es jetzt zusätzlich zu Beiträgen für Fangbäume und Ablängungen auch Geld für Entrindungen.
Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (27. September) auf Vorschlag von Forst- und Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler einen Zusatz zu den im Februar verabschiedeten Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten bei Waldbäumen genehmigt. Wie Schuler mitteilt, "hat sich das Borkenkäferaufkommen in Südtirols Wäldern jüngst deutlich verschärft. Deshalb sind weitere Maßnahmen zur Bekämpfung dringend notwendig".
Der Borkenkäfer ist ein Schädling, der vor allem frische, liegende Bäume oder abgeschwächte, stehende Fichten befällt. Mittlerweile sind in einigen Gegenden sehr viele Bäume befallen, so dass sogar um die Sicherheit von Straßen Sorge besteht. Aus diesem Grund wird die Bekämpfung des Borkenkäfers als wichtige Maßnahme über den Schutz des Waldes hinaus betrachtet. Bereits mitfinanziert werden Fangbäume - eine Maßnahme, die vor allem im Frühling positive Effekte zeigt. Ebenfalls bereits mit Beiträgen unterstützt wird die Ablängung von Bäumen.
Genehmigt hat die Landesregierung heute, dass es für Entrindungen ebenfalls Beiträge gibt, und zwar 40 Euro pro Stamm. "Das ist eine Alternative zu den Schadholzprämien, auf welche Waldbesitzer zurückgreifen können", erläutert Günther Unterthiner, Direktor der Landesabteilung Forstwirtschaft. Waldbesitzer, die einen Befall in entlegenen Gegenden feststellen, können die Bäume entrinden und so dem Borkenkäfer seine Nahrung entziehen. "Diese Bäume bleiben im Wald liegen - im Unterschied zum Schadholz, für das es höhere Prämien gibt, nämlich 9 bis 15 Euro pro Kubikmeter. Der Abtransport der Bäume muss aber erfolgen", erklärt Unterthiner.
Die heute von der Landesregierung beschlossenen Beiträge sind Teil eines umfangreichen Gesamtpakets an Maßnahmen gegen den Borkenkäfer, das demnächst in einer eigenen Pressekonferenz vorgestellt werden wird.
uli
Mit mehreren Maßnahmen sollen auf Vorschlag von Landesrätin Deeg die aktuell langen Wartezeiten für eine Einstufung des Pflegebedarfs verkürzt werden.
Eine Ausdehnung des Auszahlungszeitraumes, eine neue Einstufungsform und Anpassungen der Verwaltungssoftware, die Verlängerung von Fristen für die Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs: Mit diesen Änderungen soll künftig die Einstufung des Pflegebedarfs schneller erfolgen.
Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute (27. September) diese und weitere Anpassungen der Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und zur Auszahlung des Pflegegeldes gutgeheißen. "Das Pflegegeld ist seit seiner Einführung vor über 14 Jahren eine wichtige Unterstützungsmaßnahme des Landes Südtirol, um die Pflege zu Hause und jene in stationären Einrichtungen zu fördern. Es ist darum wichtig, dass pflegebedürftige Menschen möglichst schnell darüber verfügen können", hebt Landesrätin Deeg hervor.
Im Jahr 2021 hatten über 15.400 pflegebedürftige Menschen insgesamt fast 255 Millionen Euro als Pflegegeld erhalten. Allein in den vergangenen fünf Jahren ist dieser Betrag um durchschnittlich fünf Prozent pro Jahr gestiegen. Besonders seit der Pandemiezeit und den damit verbundenen Einschränkungen haben sich in allen Bezirken Wartezeiten bei der Einstufung ergeben. Mittlerweile warten Pflegebedürftige im Durchschnitt rund sieben Monate auf eine Einstufung. "Dies ist viel zu lange, dessen sind wir uns bewusst. Die Ursache dafür sind einerseits fehlendes Personal bei den Einstufungsteams, allerdings können wir auch auf der Verwaltungsseite nachbessern", gibt Landesrätin Deeg zu bedenken. Während man in Sachen Personal im stetigen Austausch mit den zuständigen Stellen sei, um den bestehenden Dienst abzusichern, bewirke der heutige Beschluss vor allem organisatorische Verbesserungen, die sich auch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger auswirken.
Wartezeiten sollen verkürzt werden
Im Detail sollen damit die Fristen zur Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfes bei der Ersteinstufung und bei der Wiedereinstufung von derzeit 30 auf 60 Tagen angehoben werden. Verlängert wird auch der Auszahlungszeitraum des Pflegegeldes für Menschen mit fortgeschrittener Krankheit: Derzeit haben diese Anrecht auf das Pflegegeld für den Zeitraum von sechs Monaten, künftig werden es zwölf Monate sein. Derzeit wird das Pflegegeld grundsätzlich für fünf Jahre ausbezahlt, durch die Richtlinienänderung wird die Auszahlung auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt. Nur bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes muss künftig der Pflegebedarf neu festgestellt und eingestuft werden.
Neu ist, dass es künftig Einstufungen in barrierefreien Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung geben wird. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten dafür läuft bereits. Bisher wurde dies vor Ort, also im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person, vorgenommen. Lediglich dann, wenn der Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin einer pflegebedürftigen Person dies aus gesundheitlichen Gründen abrät, erfolgt die Einstufung weiterhin durch einen Hausbesuch. Mit dem heute genehmigten Beschluss werden auch die Kriterien für die Amtseinstufung überarbeitet, sodass künftig eine Einstufung von Amtswegen einfacher und zeitnaher umgesetzt werden kann. Eine wichtige, interne Änderung betrifft die Anpassung der Verwaltungssoftware. Diese Änderung war unter anderem auch von den Mitarbeiterinnen der Einstufungsteams angeregt worden, um den internen bürokratischen Aufwand zu verringern. Sie ist Teil der geplanten Digitalisierung des gesamten Verfahrens der Beantragung und Einstufung des Pflegegeldes, die für das Jahr 2023 in Planung ist.
Durch all diese Änderungen soll vor allem der Einsatz der Einstufungsteams künftig effizienter geplant werden können: "Die Einstufungsteams müssen wir in den verwaltungstechnischen Aufgaben entlasten, damit sie ihre wertvolle Zeit den Pflegebedürftigen widmen können. Damit können wir mehr Zeit für die Einstufungen freimachen und so auch die Auszahlung des Pflegegeldes beschleunigen", ist Landesrätin Deeg überzeugt. An den (technischen) Details wird nun noch verwaltungsintern intensiv gearbeitet, damit die Änderungen ab Februar 2023 umgesetzt und damit für die Bürgerinnen und Bürger greifbar werden.
ck
Der Wassernotstand im Einzugsgebiet der Etsch ist beendet. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die diesbezügliche Verordnung heute (26. September) unterzeichnet.
Ab sofort ist der Wassernotstand im Einzugsgebiet der Etsch beendet. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen Montag (26. September) die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 19 unterzeichnet. Mit dieser wird der Wassernotstand beendet, der am 21. April 2022 ausgerufen worden war und für den am 13. Juli 2022 weitere Maßnahmen eingeführt worden waren.
Der Entscheidung liegen die heutige (26. September) Mitteilung des Vorsitzenden der Wassernotstandskommission und die Bewertung der für die Wassernutzung in den Ostalpen zuständigen ständigen Beobachtungsstelle von Mitte September zugrunde: So ist der außerordentliche Wasserbedarf angesichts des deutlichen Temperaturrückgangs, der Niederschläge und der fortgeschrittenen Vegetationsphase im Land wesentlich zurückgegangen. Zudem hat die Einstellung einer großen Wasserableitung im Unterlauf der Etsch zu landwirtschaftlichen Zwecken den Druck auf die Trinkwassernutzung verringert. Die für die Wassernutzung in den Ostalpen zuständige ständige Beobachtungsstelle hat daher die Aufmerksamkeitsstufe zur Wasserverfügbarkeit der Etsch mit 23. September für das Gebiet von Südtirol und des Trentino von "hoch" auf "mittel" zurückgestuft.
Die bisher geltenden Einschränkungen bei Bewässerung und Wassernutzung sind damit aufgehoben. "Angesichts des Klimawandels sollte für uns alle ein sparsamer und nachhaltiger Umgang mit der lebensnotwendigen Ressource Wasser auch weiterhin Gebot sein", ist Landeshauptmann Kompatscher überzeugt.
jw
Sowohl in den Sprengeln Mittel- wie Obervinschgau als auch Lana ist es dem Sanitätsbetrieb gelungen, neue Ärzte für Allgemeinmedizin zu gewinnen.
Im Mittelvinschgau beenden der Arzt für Allgemeinmedizin Luigi Rubino, im Obervinschgau die langjährige Ärztin für Allgemeinmedizin Bettina Skocir ihre Tätigkeiten mit Ende September, an ihre Stelle tritt provisorisch der Arzt für Allgemeinmedizin Rocco Cicerello (an Stelle von Luigi Rubino) und Giuseppe Camiletti (an Stelle von Bettina Skocir).
Cicerello wie auch Camiletti werden ab 1. Oktober 2022 für alle Bürgerinnen und Bürger, welche bei Luigi Rubino bzw. bei Bettina Skocir eingeschrieben waren, als Hausarzt eingetragen. Es sind keine weiteren Handlungen notwendig. Cicerello ist in seiner Arztpraxis in Schlanders, Plawennpark 11, erreichbar; Camiletti in Prad am Stilfserjoch, Silbergasse 31; Details wurden den Eingeschriebenen bereits schriftlich mitgeteilt.
In Lana ist ab 1. Oktober 2022 der Arzt für Allgemeinmedizin Oliver Sanwald wählbar. Er ist ab diesem Datum in Lana, Maria-Hilf-Str. 15, tätig. Die Arztwahl kann online oder direkt am Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel durchgeführt werden.
Presse-Informationen: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb
(SF)
Um unzureichende Lese- und Schreibkompetenzen von Erwachsenen auszumachen und über dieses Thema zu beraten, finden in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen statt.
Lesen und Schreiben gelten als Grundkompetenzen. Am Arbeitsplatz sind sie ebenso gefragt wie im täglichen Leben. Doch auch in Südtirol gibt es Menschen, denen das Lesen und Schreiben Schwierigkeit bereitet. Diesen Menschen widmen das Amt für Weiterbildung in der deutschen Landeskulturabteilung und verschiedene Bildungseinrichtungen in Südtirol ihre Aufmerksamkeit. So hat der KVW Schlanders eine Beratung eingerichtet: Erwachsene, die ihre Lese- und Schreibkompetenzen stärken möchten, können sich ab 29. September an jedem Donnerstag von 16 bis 18 Uhr vertraulich und anonym Informationen und Rat holen.
Doch wer sind die Menschen, die nur eingeschränkt lesen und schreiben können, und wie kommt es trotz gutem Schulsystem überhaupt dazu? Welche Auswirkungen haben die fehlenden schriftsprachlichen Fertigkeiten auf deren Alltag, und wie finden sie sich zurecht? Woran erkennt man Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten, und wie spricht man sie am besten an, ohne sie bloßzustellen?
Diese und viele andere Fragen finden in einem Online-Seminar am 30. September 2022 (von 18 bis 21 Uhr) eine Antwort. Zielgruppe des Seminars sind Beratungsstellen, Kursleitende von Arbeitssicherheitsschulungen, Berufsverbände, Arbeitgebende und andere Interessierte, die beruflich oder privat mit Menschen zu tun haben könnten, die wenig lesen und schreiben können. Das gleiche Seminar wird am 28. und 29. Oktober auf Schloss Goldrain in Präsenz abgehalten.
Informationen erteilt das Landesamt für Weiterbildung, das auch Anmeldungen entgegen nimmt, unter der Rufnummer 0471 413394 oder per E-Mail an sonja.logiudice@provinz.bz.it. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos.
red/jw
Am Sonntag, 25. September, wird das italienische Parlament neu gewählt. Landeshauptmann Arno Kompatscher ruft die Südtirolerinnen und Südtiroler dazu auf, zur Wahl zu gehen.
Sonntag ist Wahltag. Am 25. September 2022 wird in Italien ein neues Parlament gewählt. Südtirols Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, sich zahlreich an der Wahl zu beteiligen und ihre Stimme abzugeben. "Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch", fordert Landeshauptmann Arno Kompatscher alle Wahlberechtigten auf. "Nicht wählen ist keine Alternative, denn die Demokratie lebt von Beteiligung."
"Gerade in Anbetracht der großen Krisen bietet eine lebendige Demokratie einen unverzichtbaren Rückhalt. Im römischen Parlament werden wichtige Weichen gestellt, insbesondere auch für die Zukunft unserer Autonomie", betont Südtirols Landeshauptmann. "Es geht bei dieser richtungsweisenden Wahl aber nicht nur um Italien, sondern zugleich auch um die Zukunft der EU, in der Italien ein wichtiger Partner und drittgrößte Wirtschaftskraft ist", sagt Kompatscher.
"Doch mitbestimmen kann nur, wer von seinem Wahlrecht Gebrauch macht und jenen Kandidatinnen und Kandidaten die Stimme gibt, von denen er oder sie glaubt, dass sie am geeignetsten sind, die anstehenden Aufgaben zu bewältigen", betont der Landeshauptmann. "Je mehr Menschen zur Wahl gehen und ihre Stimme abgeben, desto größer ist die Legitimierung unserer Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Rom."
red
Die Ausgaben in Forschung und Innovation haben in Südtirol laut ASTAT-Erhebung zwischen 2019 und 2020 um 12,9 Prozent zugenommen. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Unternehmen.
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Südtirol haben im Jahr 2020 erstmals knapp die Marke von einem Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erreicht: Der Anteil am BIP hat sich von 0,75 im Vorjahr auf exakt 0,98 Prozent erhöht. Dies geht aus den Daten einer Erhebung hervor, die das Landesstatistikinstituts ASTAT am Mittwochabend, 20. September, veröffentlicht hat. Demnach sind die Investitionen in Forschung und Entwicklung von 191,9 Millionen Euro im Jahr 2019 um 12,9 Prozent auf 216,6 Millionen im Jahr 2020 angestiegen.
Der Landeshauptmann und Landesrat für Forschung und Entwicklung sieht Südtirol damit auf einem guten Weg: "Die Steigerung auf nunmehr knapp ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes ist die Bestätigung dafür, dass wir mit unserer Innovationsstrategie richtig liegen und die gemeinsamen Anstrengungen der Unternehmen, der Universität, der Forschungseinrichtungen und des Landes Früchte tragen." Südtirol etabliere sich nach und nach auf der Landkarte der internationalen Forschung. "Die gezielte Förderung des Landes zum Aufbau von Forschungskompetenz und Forschungsinfrastruktur spiegelt sich in der Steigerung des Prozentsatzes wieder, auch wenn wir trotz des starken Aufholens immer noch hinter unseren Nachbarregionen zurückliegen", sagt der Landeshauptmann.
Besonders erfreulich sei dabei der hohe Beitrag der Wirtschaft. Aus der ASTAT-Erhebung geht hervor, dass die Unternehmen im Jahr 2020 nahezu 60 Prozent der Südtiroler Gesamtausgaben für Forschung und Innovation bestritten haben. Mit 127,8 Millionen Euro lag ihr Beitrag sogar leicht über jenem der Unternehmen im Trentino (124 Mio. Euro), obwohl im südlichen Nachbarland die Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung mit insgesamt 317,9 Millionen Euro um gut 100 Millionen Euro höher sind als in Südtirol.
Die restlichen Anteile an den Investitionen in Forschung und Entwicklung verteilen sich auf Ausgaben der Universitäten sowie der öffentlichen Körperschaften und Non-Profit-Organisationen.
Land Südtirol: Trend setzte sich 2021 fort
Wie aus Daten des Landesamts für Innovation und Technologie hervorgeht, setzt sich der Trend auch im Folgejahr fort: Im Jahr 2021 haben Südtiroler Unternehmen 230 Ansuchen mit einer Gesamtinvestition von 71 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung eingereicht. Das Land hat 2021 für die genannten Investitionen einen Beitrag von über 22 Millionen Euro gewährt. Einen merklichen Anstieg gab es bei den Anträgen für Prozessinnovation. Das bedeutet: Die Unternehmen investieren immer mehr in die Automatisierung und Digitalisierung ihrer Arbeitsprozesse.
Neben der Freien Universität Bozen und EURAC Research unterstützte vor allem auch der NOI Techpark die Unternehmen bei der Umsetzung von Forschungs- und Innovationsprojekten. Eine zentrale Rolle spielen dabei die über 40 Labors, die nach höchsten Standards in den vier strategischen Bereichen Umwelt-, Alpin- und Lebensmitteltechnologien sowie Automation eingerichtet wurden.
red/gst
Wahlaufruf zu den Parlamentswahlen2022
Am kommenden Sonntag, 25. September 2022 finden italienweit die Parlamentswahlen statt.
Der Katholische Familienverband Südtirol (KFS) motiviert alle Wahlberechtigten, vor allem alle Familienmitglieder ab dem 18. Lebensjahr, die in den Wählerlisten der Gemeinden eingetragen sind, zum Urnengang.
Im Bewusstsein, wie gut es den Südtirolern grundsätzlich geht und welch großes Potential es ist, in einer Demokratie zu leben und frei wählen zu dürfen, sollte jede und jeder Staatsbürger selbstredend von diesem Recht Gebrauch machen. Die schlechteste Option ist „NICHT WÄHLEN ZU GEHEN“, so der Grundtenor im KFS. Schwache Wahlbeteiligung bewirkt eine Stärkung der radikalen Kräfte. Es ist an der Zeit ist, die Bevölkerung verstärkt in das politische Geschehen mit einzubeziehen. Diese Parlamentswahlen sind eine erneute Chance zum Mitreden, Mitbestimmen, Mitentscheiden. An den Zugeständnissen der EU Gelder des Nationaler Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) wird sichtbar, dass Italien für Europa wieder vertrauenswürdig geworden ist. Die daran geknüpften Reformen sollen und müssen rechtzeitig umgesetzt werden, damit die Gelder fließen. Davon sind auch wichtige Projekte für Südtirol abhängig. NICHT WÄHLEN ist also tatsächlich KEINE OPTION!
Gute Information, realistische Einschätzung und kritische Auseinandersetzung mit den Wahlprogrammen mögen den Urnengang unterstützen und die Entscheidung in der Wahlkabine erleichtern.
Informationen zu den Parlamentswahlen finden Sie unter: www.interno.gov.it; www.esteri.it;
Ab morgen, Donnerstag, 22. September, und in der Folge bis zum 3. November können Studierende online um Studienbeihilfen des Landes für das akademische Jahr 2022/23 ansuchen.
Das Land Südtirol gewährt Studierenden auch im neuen akademischen Jahr Studienbeihilfen. Die Landesregierung hat im August diese Hochschulstipendien um 20 Prozent angehoben (LPA hat berichtet). Ab morgen, Donnerstag, 22. September, können Studierende, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen, um Studienbeihilfen des Landes für das akademische Jahr 2022/23 ansuchen.
Antragstellung von 22. September bis 3. November
Die Anträge sind über die Online-Dienste der Landesverwaltung mittels SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale), elektronischer Identitätskarte (CIE - Carta d'Identità Elettronica), aktivierter Bürgerkarte (CNS - Carta Nazionale dei Servizi) oder die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature) zu stellen.
EEVE und FWL als Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen gilt die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE 2021. Wobei die wirtschaftliche Lage der Familie auf der Grundlage des "Faktors der wirtschaftlichen Lage" (FWL) bemessen wird. Die Erklärung kann kostenlos bei den vertragsgebundenen Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) gemacht werden. Eine Übersicht dieser Beistandsstellen ist auf den Webseiten des Landes zu finden. Da die EEVE 2021 mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen müssen, ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Hilfen bei Gesuchstellung
Hilfestellung bei der Abfassung der Gesuche bieten die Landeswebseiten zum Thema Studienbeihilfen. Dort zeigen Videos, was man alles wissen sollte, wenn man um eine Studienbeihilfe für das akademische Jahr 2022/2023 ansucht! Auch die beiden Studierendenorganisationen sh.asus (Südtiroler HochschülerInnenschaft) und MUA (Movimento Universitario Altoatesino) bieten Unterstützung beim Ausfüllen der Online-Gesuche an.
Rangordnungen einzusehen
Die Rangordnungen der Gesuche für den Erhalt einer Studienbeihilfe werden unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe veröffentlicht. Die Ergebnisse sind anhand der Identifikationsnummer, die jedem Gesuch automatisch zugewiesen wird, ersichtlich. Die vorläufige Rangordnung wird am 28. November 2022 veröffentlicht. Nach dem Berichtigungszeitraum, der bis 15. Dezember 2022 (12 Uhr) andauert, wird die endgültige Rangordnung am 16. Februar 2023 veröffentlicht. Noch im Monat März sollten dann die Studienbeihilfen ausbezahlt werden.
red