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Der 4. Gesetzgebungsausschuss hat heute das von Brigitte Foppa zusammen mit Vallazza (Erstunterzeichner), Locher und Noggler unterzeichnete Gesetz „Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung“ genehmigt. Eine große Genugtuung: ein grünes Thema, das von einer parteiübergreifenden Mehrheit geteilt und angenommen wird.

Seit jeher setzen sich die Grünen für mehr Transparenz bezüglich Herkunft von Lebensmitteln in der Gastronomie ein. Auf der Speisekarte muss angegeben werden, woher insbesondere Fleisch und Milchprodukte kommen. Nur so kann man als Verbraucher:in eine bewusste Entscheidung treffen. In den letzten Jahren haben wir mehrere Beschlussanträge und Gesetzesentwürfe zum Thema eingereicht – immer mit unterschiedlichen Ergebnissen. Hier die letzten Etappen:

Am 29. April 2021 präsentierte die Grüne Fraktion einen Gesetzentwurf für mehr Transparenz über die Herkunft von tierischen Produkten in der gesamten Gastronomie.

Am 13. Mai 2021 wurde nach Verhandlungen mit der SVP im Landtag ein Beschlussantrag genehmigt, in dem wir forderten, dass die Herkunft von Produkten (tierischer Art, aber nicht nur) in allen gastronomischen Betrieben obligatorisch sein sollte.

Am 11. November 2022 wurde mit „Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung“ ein weiterer Gesetzentwurf eingebracht, der von Brigitte Foppa gemeinsam mit Manfred Vallazza (Erstunterzeichner), Franz Locher und Josef Noggler mitunterzeichnet wurde.

Letzteres wurde heute im 4. Gesetzgebungsausschuss genehmigt. Jetzt fehlt "nur" noch der Übergang zum Plenum im Landtag. 

„Es ist eine große Genugtuung“, so Brigitte Foppa am Ende der Debatte im Ausschuss zufrieden. „Es ist das Ergebnis von viel Arbeit, Beharrlichkeit und Konstanz nicht nur der Grünen, sondern auch eines großen Teils der Zivilgesellschaft im Allgemeinen. Dieses Gesetz ist ein weiterer Schritt hin zu einem stärkeren Bewusstsein für die Herkunft von Lebensmitteln, zur Förderung lokaler Produkte, zu einer echten Wahlfreiheit der Bürger*innen und zum Tierwohl.“ Wir freuen uns bereits auf die Behandlung und Annahme des Gesetzentwurfs im Landtagsplenum.

 

Bozen, 18.01.2023

Landtagsabgeordente
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

 

Da dove arriva la carne viene scritto sul menù: un tema verde raggiunge il primo traguardo

La quarta commissione ha approvato oggi la legge “Indicazione obbligatoria della provenienza di carne, latte e uova nella ristorazione collettiva” cofirmata da Brigitte Foppa insieme a Vallazza (primo firmatario), Locher e Noggler. Una bella soddisfazione: un tema verde condiviso e approvato da una maggioranza trasversale.

Da sempre i Verdi lottano per più trasparenza sulla provenienza dei prodotti alimentari nella ristorazione. Sui menù deve esserci scritto da dove arrivano soprattutto carne e prodotti caseari. Solo così consumatrici e consumatori possono decidere in modo consapevole. In questi ultimi anni abbiamo presentato diverse mozioni e disegni di legge con esiti diversi. Vi ripetiamo qui le ultime tappe:

Il 29 aprile 2021 il Gruppo Verde consegna un disegno di legge per più trasparenza sulla provenienza dei prodotti di origine animale in tutta la ristorazione.

Il 13 maggio 2021, grazie a una concertazione con la SVP, viene approvata in Consiglio provinciale una mozione in cui chiedevamo di rendere obbligatoria l’indicazione dell’origine dei prodotti (non solo quelli di origine animale) in tutti gli esercizi di ristorazione.

L’11 novembre 2022 viene consegnata un ulteriore disegno di legge “Indicazione obbligatoria della provenienza di carne, latte e uova nella ristorazione collettiva” cofirmato da Brigitte Foppa insieme a Manfred Vallazza (primo firmatario), Franz Locher e Josef Noggler.

Su quest’ultimo si è arrivati oggi all’approvazione in 4° commissione. Ora manca “solo” il passaggio in plenaria in Consiglio provinciale. 

“È una gran bella soddisfazione” ha dichiarato soddisfatta Brigitte Foppa alla fine del dibattito in commissione. “È il risultato di tanto lavoro, costanza e insistenza non solo da parte dei Verdi ma anche di buona parte della società civile più ampia. Questa legge costituirà un altro passo in avanti per una maggiore consapevolezza sulla provenienza dei cibi, per la valorizzazione dei prodotti locali, per una vera libertà di scelta delle cittadine e dei cittadini, per la qualità di vita degli animali”. Non vediamo l’ora che arrivi in Consiglio provinciale per l’approvazione definitiva.

Bolzano, 18/01/2023

Cons. prov.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer ist heute erstmals unter dem Vorsitz des Kantons St. Gallen in Mels zusammengekommen. Wichtige Themen waren Wolf und Energieversorgung im Alpenraum.

In Mels im Kanton St. Gallen ging am heutigen Donnerstag (12. Jänner) das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp) zur Auftaktsitzung unter dem Vorsitz des St. Galler Vizepräsidenten Marc Mächler über die Bühne. Mit dabei waren auch der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle und der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi.

Die Dringlichkeit eines der Hauptthemen der Sitzung war vor Ort eindeutig zu sehen: Auf den umliegenden Bergen liegt aktuell weniger Schnee als üblich. Der Klimawandel betrifft die Alpen stark. Die Arge Alp will sich deshalb weiter für eine nachhaltige Energiegewinnung, den Schutz der Natur und den Schutz der Menschen vor der Klimaveränderung engagieren.

Der Kanton St. Gallen legt seinen Fokus im heurigen Jahr seines Vorsitzes auf den Schwerpunkt Wasserstoff. Wasserstoff kann als Energieträger einen Teil zur Energiewende beitragen. Im Alpenraum existieren bereits viele innovative Wasserstoff-Projekte. Der Kanton St. Gallen möchte die Vernetzung der Fachleute fördern, damit man im Alpenraum voneinander inspiriert wird und gemeinsam den Energiewandel vorantreiben kann. In diesem Sinne wird am 4. Mai 2023 eine internationale Fachtagung zum Wasserstoff organisiert.

Diskussionsstoff lieferte bei der Sitzung auch der Wolf, der sich auch im Gebiet des Pizols vermehrt. Die Alpenländer sind von der Ausbreitung des Wolfs direkt betroffen: Entsprechend soll die Meinung der Alpenländer koordiniert und in den politischen Zentren gehört werden, hieß es in Mels.

red/san

Der Südtiroler Landtag hat den Beschlussantrag zu den Energiegemeinschaften von SVP-Landtagsabgeordneten Gert Lanz einstimmig genehmigt. „Das Thema Energie wird weiterhin brisant bleiben, deshalb müssen wir heute schon verschiedene Optionen bewerten und alle Chancen nutzen, um mehr Unabhängigkeit vom stark schwankenden Energiemarkt zu erreichen“, sagt Lanz. Eine interessante Chance sieht Lanz in der Schaffung von Energiegemeinschaften vor Ort, in welche sowohl private als auch öffentliche Strukturen miteinbezogen werden sollten.

Neue Modelle der Energieerzeugung und -verteilung sind gefragt, Energiegemeinschaften stehen hier ganz oben, wenn es darum geht mögliche Alternativen auszuloten. Seit letztem Jahr ist die Gründung von Gemeinschaften für erneuerbare Energien möglich. Privatpersonen, Unternehmen und lokale Körperschaften können sich zusammenschließen, sich mit einer Infrastruktur zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ausstatten und diese Energie produzieren, speichern, verkaufen und selbstverständlich auch selbst verbrauchen. Neben ökonomischen Vorteilen bringt dies vor allem mehr Unabhängigkeit vom schwankenden Energiemarkt und das ist für Lanz ausschlaggebend.

Für Südtirol bieten sich hier interessante Chancen, die es jetzt zu nutzen gelte, um sich auf die weiteren Entwicklungen am Energiemarkt vorzubereiten. So könnten sich private und öffentliche Strukturen an lokal organisierten Energiegemeinschaften beteiligen und damit zu einer effizienten Nutzung der vor Ort produzierten Energie beitragen, meint Lanz. Für öffentlich genutzte Gebäude wie Schulen, Sportanlagen, Bauhöfe usw. könnte das eine durchaus profitable Alternative sein. Das Gleiche gelte auch für zahlreiche Immobilien der Gemeinden.

Die Landesregierung wird nun in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband die rechtlichen Voraussetzungen dafür überprüfen, damit Interessierte ihre Vorhaben rasch umsetzen können.

(SVP)

Es geht nun an die Umsetzung des LTEK 2030+: Zuerst müssen die gesamten Betten im Land erhoben werden. Bis zum 31. März 2023 können die Betriebe bei den Gemeinden ihre Schlafmöglichkeiten nachmelden.

Nachdem das Landestourismusentwicklungskonzept 2030+ (LTEK 2030+) im Dezember 2021 von der Landesregierung genehmigt und in der Folge im Sommer 2022 das entsprechende Landesgesetz sowie die Durchführungsverordnung erlassen wurden, arbeiten der Funktionsbereich Tourismus in Zusammenarbeit mit dem Hoteliers- und Gastwirteverband, dem Verband der Privatvermieter Südtirols und dem Südtiroler Bauernbund sowie dem Südtiroler Gemeindenverband aktiv an dessen Umsetzung.

Das Landestourismusentwicklungskonzept (LTEK 2030+) sieht eine Neuerhebung der gesamten Bettenanzahl im Land und eine anschließende Gästebettenkontingentierung vor. Jetzt werden diese Maßnahmen konkret umgesetzt und in einem ersten Schritt die gesamten Betten im Land erhoben.

Warum das notwendig ist und was das konkret bedeutet, erklärt Tourismuslandesrat Arnold Schuler: "Man hat festgestellt, dass die Betten, die in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung der Betriebe angeführt sind, nicht immer mit der tatsächlichen Anzahl an anwesenden Gästen übereinstimmt." Dies, weil beispielsweise ausziehbare Schlafsofas in der Erlaubnis nicht als Betten aufscheinen, jedoch vermietet werden können. Ziel der Neuerhebung ist es, herausfinden, wie viele Schlafmöglichkeiten es tatsächlich gibt, um somit die Gesamtzahl der Touristen, die sich in Spitzenzeiten tatsächlich im Land aufhalten, zu erfassen.

Stichtag 31. März, Bezugsjahr 2019

Gastgewerbliche und nicht gastgewerbliche Beherbergungsbetriebe können innerhalb 31. März 2023 jene Betten nachmelden, die in der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung nicht aufscheinen, aber im Jahr 2019 besetzt waren. Die maximale Obergrenze für die jeweiligen Betriebe ist die Anzahl der ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen von Gästen im Alter von über 14 Jahren zu einem frei wählbaren Datum des Jahres 2019. Landesrat Schuler erklärt, dass somit "alle Betten erfasst werden, die es de facto bereits gibt. Diese werden künftig die Obergrenze auf Landes-, Gemeinde- und Betriebsebene bilden."

Selbstverständlich werde man jedoch nur jene Nachmeldungen von Gästebetten anerkennen, die den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den urbanistischen, baulichen und hygienisch-sanitären Voraussetzungen entsprechen, einschließlich des Parkplatznachweises gemäß der jeweiligen Gemeinderegelung, so der Landesrat.

Der Antrag um Erhöhung kann bis spätestens 31. März auf dem eigens zur Verfügung gestellten Vordruck bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Reicht ein Betrieb bis dahin keinen Antrag ein, gilt die auf der Erlaubnis oder in der Tätigkeitsmeldung aufscheinende Bettenzahl als höchste Beherbergungskapazität für Personen über 14 Jahren.

np

In vier Bereichen hat die Landesregierung heute (10. Jänner) die Richtlinien für Förderungen im Bereich Landwirtschaft neu geregelt und angepasst.

Insgesamt vier Tagesordnungspunkte betrafen bei der heutigen (10. Jänner) Sitzung der Landesregierung den Bereich Landwirtschaft: Auf Antrag von Landesrat Arnold Schuler wurden die Richtlinien für die Förderung landwirtschaftlicher Wohnbauten, die Gewährung von Beihilfen im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof", die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen und die Förderung von Investitionen im Bereich Beregnung überarbeitet und angepasst. "In der Landwirtschaft ist es weiterhin notwendig, mit Beiträgen den Weiterbestand der Höfe zu sichern. Vor allem den Bergbauern gelingt es oft nur aufgrund dieser Fördermittel, einen guten Lebensstandard zu erreichen", sagt der Landwirtschaftslandesrat. Europaweit sei die Abwanderung der Bewohner von abgelegenen Höfen an der Tagesordnung, die wolle man in Südtirol weiterhin verhindern. "Die Bauern produzieren nämlich nicht nur Qualitätsprodukte, die zum Ansehen unseres Landes weit über die Grenzen hinaus beitragen, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und die Pflege der Landschaft", sagt Schuler.

Bisherige Regelungen nur in Details geändert

Grundsätzlich gilt für alle vier Beschlüsse, dass im Großen und Ganzen die bereits bisher geltenden Regelungen, Auflagen, Voraussetzungen und Beitragssätze wieder übernommen werden. Für alle Kriterien gelten weiterhin die Einhaltung eines mit der Höhenlage degressiv gestaffelten maximalen Viehbesatzes, die Mindestvoraussetzungen bezüglich Flächen und die erforderliche Mindestinvestition. Es gibt einige neue transversale Bestimmungen in allen vier Beschlüssen, nämlich die auf gesamtstaatlicher Ebene erfolgte Einführung des einheitlichen Projektkodex CUP, die Vereinheitlichung der Definition für die Berechnung des Viehbesatzes und der Toleranzen sowie einige formale Präzisierungen in der Abrechnungsprozedur.

Beihilfen für Urlaub auf dem Bauernhof werden weiterhin nur für zwei Ferienwohnungen gewährt. Wird Wohnvolumen wiedergewonnen (Sanierung von mindestens 25 Jahre alter Bausubstanz), werden die zuschussfähigen Kosten erhöht. Erhöht wurde die Mindestanzahl an Großvieheinheiten, nämlich von zwei auf vier.

Künftig werden Investitionen in neue Transporter, Traktoren und Aufbauheulader wieder gefördert. Biobetriebe bekommen für bauliche Vorhaben um zehn Prozent erhöhte Beiträge im Vergleich zu Betrieben, die auf herkömmliche Weise produzieren. 

Auch im Bereich Beregnungsanlagen gibt es neue Richtlinien. Als Grundlage gilt künftig nicht mehr die EU-Rahmenregelung, sondern die Freistellungsverordnung. Beiträge gibt es nur noch für die Sanierung bestehender Anlagen. Im Obst- und Weinbau gilt der Umstieg auf Tropfberegnungs-Anlagen als verpflichtende Voraussetzung für den Zugang zu Beiträgen. Einzelbetriebliche Tiefbrunnen, Pumpstationen und Bewässerungsnetze im Obst- und Weinbau werden nicht gefördert. Es wird ein Maximalbetrag für die zuschussfähigen Kosten pro Hektar innerhalb von zehn Jahren anerkannt.

uli

Dienstag, 10 Januar 2023 16:40

Müll mit Hai

Vinschgau - Der Restmüll im Vinschgau soll in Zukunft von einer Firma aus Udine gesammelt werden. Die Ausschreibungsmodalitäten lassen lokale Firmen keine Chance. Auf der Strecke geblieben ist die Firma Tappeiner aus Schlanders, die in den vergangenen 40 Jahren den Müllsammeldienst gemeinsam mit der Bezirksgemeinschaft aufgebaut hat.

von Erwin Bernhart

Groß ist die Enttäuschung bei Martin Tappeiner. Groß ist auch das Unverständnis. Tappeiner hat die Ausschreibung für den Restmüllsammeldienst an eine Firma aus Udine verloren. Ausschlaggebend dafür war der Abschlag auf die Ausschreibungssumme. Die Udineser haben rund 8 % und Tappeiner rund 6 % weniger auf die Ausschreibungssumme geboten.

Tappeiner ist Juniorchef der Firma Tappeiner, die derzeit ihren Sitz in der Industriezone Vetzan hat. Der von Konrad Tappeiner vor mehr als 40 Jahren gegründete Betrieb hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Restmüll der Vinschger Haushalte gesammelt und entsorgt wurde und wird.
Martin Tappeiner ist deshalb enttäuscht, weil er die Müllsammlung im Vinschgau bei der öffentlichen Ausschreibung Ende November vergangenen Jahres an einen Müllsammeldienst aus Udine verloren hat. Der Dienst war mit einer Ausschreibungssumme von rund 2,9 Millionen Euro veranschlagt. Die Müllsammlung im Vinschgau - von Kastelbell bis Reschen - soll um dieses Geld 7 Jahre lang gewährleistet sein.

Drei Bewerber haben sich an der Auschreibung beteiligt. Neben Tappeiner, der die letzte Ausschreibung vor 10 Jahren gewonnen hatte, haben die Betriebe TPA GmbH aus Aldein und „Idealservice“ aus der Provinz Udine ein Offert abgegeben. Martin Tappeiner sagt, dass man aufgrund der eigenen Erfahrungen hausintern sehr genau kalkuliert habe und auf dieser Basis das Angebot an die Bezirksgemeinschaft Vinschgau erstellt habe. „Wir haben unser Bestes gegeben“, sagt Tappeiner. Dass Tappeiner dabei im technischen Teil der Ausschreibung die Höchstpunktezahl erreicht hat, ist selbstredend. Denn Tappeiner weiß ganz genau, wie die Ausrüstung seiner Fahrzeuge im äußerst weitläufigen Vinschgau zu sein hat: Von der Bereifung über die Schneeketten, von der Frequenz der Fahrten bei unterschiedlichem Müllaufkommen in den touristischen Hochsaisonen. Tappeiner kann betriebsintern flexibel 3 bis 5 Leute für den Müllsammeldienst einsetzen und damit gezielt auf das Müllaufkommen und auf widrige Wetterverhältnisse reagieren.

Für die Bürger:innen zählt nur eines: Der Mülldienst muss funktionieren, ohne Probleme, klaglos, am besten leise, was schwierig zu bewerkstelligen ist. Wenn alles funktioniert, wird der morgendliche Motorenlärm und der Lärm der Pressmaschine anstandslos zur Kenntnis genommen.
Auch für den Betreiber bzw. Auftraggeber des Müllsammeldienstes, für die Bezirksgemeinschaft Vinschgau, also für die Gemeinden, ist es fein, wenn der Sammeldienst ohne Klagen der Bürger funktioniert.
Das war in den letzten Jahren so. Tappeiner hat den Hausmüll gesammelt, also jene Müllbehälter entleert, die jeder Haushalt zu den Sammeltagen vor die Tür stellt. Der Müll wird in die Müll-Zentrale nach Glurns transportiert und dort seit einigen Jahren für den Weitertransport in die Bozner Müllverbrennungsanlage umgeladen.

Und nun hat „Idealservice“ aus Udine diesen Müllsammeldienst im Vinschgau inne. Der Vertrag ist am 27. Dezember 2022 unterzeichnet worden. Der Start ist aber schon mal holprig. Denn „Idealservice“ hätte zum 1.1.2023 mit dem Sammeldienst des Restmülls beginnen sollen. Man hat um einen Aufschub gebeten, „da der Dienst nicht aus eigenem Verschulden unter Einhaltung der Vertragsbedingungen termingerecht begonnen werden kann“. So heißt es im Beschluss des Bezirksausschusses vom 28. Dezember 2022. Die Bezirksgemeinschaft Vinschgau hat mit diesem Beschluss der Firma Tappeiner den Sammeldienst noch für den Jänner 2023 übertragen.

Urban Rinner, der Generalsekretär der Bezirksgemeinschaft Vinschgau, sagt, dass die Ausschreibung für den Restmüllsammeldienst diesmal mit einfachen und kontrollierbaren Kriterien erfolgt sei. „Uns war bewusst, dass Angebote auch von außen kommen könnten“, sagt Rinner. Das sei der Ausschreibungssumme geschuldet . Die 2,9 Millionen Euro wecken Appetit. „Wir werden dem neuen Auftragnehmer genau auf die Finger schauen“, sagt Rinner. Der Aufschub des Sammeldienstes um einen Monat ist bereits einem ersten Hick-Hack um die Ablesegeräte geschuldet. Die Bezirksgemeinschaft hat exakt vorgeschrieben, welche Ablesegeräte Verwendung finden sollen. Denn die Abrechnung des Sammeldienstes beruht darauf, wann und wie oft ein Müllcontainer entleert wird. Die Ablesegeräte müssen also mit den Datenbanken der Bezirksgemeinschaft und mit jenen der Gemeinden kompatibel sein. Ansonsten ist Chaos bei den Abrechnungen vorprogrammiert.

Auch hofft man, kein zweites „Tundo“ erleben zu müssen. „Tundo“ ist jener Betrieb, der südtirolweit die Ausschreibung für die Behindertentransporte gewonnen hat und dann arg ins Straucheln gekommen ist. „Mal fehlte das Gehalt, mal das Personal - beklagten die Gewerkschaften“, schrieb Rai Südtirol im Oktober 2020. „Tundo“ wurde in der Folge von der südtirolweiten Ausschreibung für den Schülertransport ausgeschlossen, obwohl das „Tundo“-Angebot an erster Stelle gereiht war.

„Idealservice scheint solide zu sein“, sagt Urban Rinner. Natürlich müsse der Betrieb vor Aufnahme des Dienstes den eigenen Betriebssitz mit entsprechenden Ölabscheidern vorweisen. Das sei so in den Ausschreibungskriterien formuliert. Auf der anderen Seite sei allerdings ein Betriebssitz im Vinschgau nicht vorgeschrieben.
„Idealservice SOC. COOP“ aus Udine ist eine Genossenschaft auf Expansionskurs. Mit einem Umsatz von knapp 174 Millionen Euro wird die Genossenschaft, so ist es auf der Betriebs-Webseite zu lesen, an die 24. Stelle der 500 umsatzstärksten Betriebe in Julisch Venetien gereiht.
„Wir müssen uns dem Wettbewerb in allen Sachen stellen“, sagt Urban Rinner. Bei Bauarbeiten müsse ab einer Summe von 5 Millionen Euro und bei Dienstleistungen und Lieferungen ab einer Ausschreibungssumme von 270.000 Euro öffentlich und damit international ausgeschrieben werden.
Martin Tappeiner kritisiert diese Modalitäten grundsätzlich. Etwa, wo die von der EU hochgelobte Subsidiarität bleibe. Also jenes Prinzip, das darauf beruht, dass in vielen Bereichen Lösungen vor Ort am Besten angeboten werden können. Zudem fließe mit der Vergabe an auswärtige Betriebe viel Wertschöpfung aus dem Tal. Vorprogrammiert sei, sagt Tappeiner, dass nach einer Laufzeit von 7 Jahren, verlängerbar auf 10, beim Müllsammeldienst Know-How, Humankapital und Erfahrungsschätze aus dem Tal abgeflossen seien. „Dann werden die Bezirksgemeinschaften und letztlich wir Bürger von den großen Haien abhängig sein“, bedauert Tappeiner. Noch gebe es mit Tappeiner und mit TPA GmbH zwei Müllsammelbetriebe, die ihren Sitz in Südtirol hätten. Das „blöde Vergabegesetz“ verhindere es geradezu, dass die kleinen Firmen gegen die Großen gegenhalten können. Es sei dasselbe, sagt Tappeiner, wenn Amazon die Einzelhändler platt mache.

Dass sich „Idealservice“ im Vinschgau einnisten will, muss möglicherweise einen ganz anderen Grund haben. Denn das im Vinschgau unterzeichnete Vertragswerk in der Höhe von 2,7 Millionen Euro für 7 Jahre für den Restmüllsammeldienst mutet angesichts des Umsatzvolumens von 174 Millionen Euro im Jahr 2020 wie ein Snack an. Dieser Appetithappen ist für „Idealservice“ der Eintritt zu Größerem. Südtirol hat nämlich beim Abfall nur sekundäre Gesetzgebung. Autonom ist man keineswegs. Man muss also die staatlichen Vorgaben befolgen. Und da gibt es jene staatlich installierte Beratungsorganisation ARERA, die bestrebt ist, das gesamte Territorium Südtirols im Bereich Müllsammlung als eine Einheit zu definieren.
Urban Rinner sagte es so: „Innerhalb der nächsten 5 Jahre könnte es nur noch eine einzige Zone für den Abfall in Südtirol geben.“ Aus dieser Optik wird das Eindringen von „Idealservice“ in den Vinschgau verständlich. Man hat damit einen Fuß in der Tür, sollte es in 5 Jahren zum großen Fressen bei der Müllsammlung kommen.
Ansonsten bleibt die „Idealservice“-Aggression völlig unverständlich. Martin Tappeiner sagt, dass der Müllsammeldienst im Vinschgau allein von den Zahlen her für die Bürger äußerst günstig und für einen Müllsammeldienst-Betrieb nicht besonders rentabel sei. Deshalb habe man ja auch beim Erstellen des Offerts genau kalkulieren müssen. Allein aus der Sicht des Preises sei es höchst sonderbar, dass der Appetit von auswärtigen Betrieben geweckt worden sei.
Ob es denn eine Zusammenarbeit zwischen dem kleinen Fisch Tappeiner und dem großen Hai „Idealservice“ denkbar sei? „Kein Kommentar“, meint Tappeiner. Zuversicht klingt da anders. Groß bleibt die Enttäuschung.

Dienstag, 10 Januar 2023 16:07

Beschränktes Realrecht

Partschins - Was die SVP im Gemeinderat für die Nutzung des „Hauses der Dorfgemeinschaft“ als Erfolg sieht, stößt bei der Opposition auf Kritik: Man hätte doch ein Vorkaufsrecht in das Vertragswerk einflechten sollen.

von Erwin Bernhart

Das „Haus der Dorfgemeinschaft“ mitten in Partschins soll wieder beliebter Treffpunkt von Vereinen und von Veranstaltungen werden. Das „Haus der Dorfgemeinschaft“ ist vor mehr als 50 Jahren mit Hilfe von Spenden und mit Arbeitseinsätzen von den Partschinser selbst errichtet worden. Man war mächtig stolz auf das „Jugendhaus“. Man hat Theateraufführungen, Vollversammlungen von Vereinen, Vorträge und vieles mehr veranstalten können. Der gemütliche Theatersaal samt Bühne sind dann in die Jahre gekommen und sicherheitstechnisch war das „Haus der Dorfgemeinschaft“ seit Jahren aus dem Rennen. Den Partschinsern ist damit der gesellige Mittelpunkt verloren gegangen. Das Haus gehört der Pfarrei Partschins und muss, um es weiterhin bespeilen zu können saniert werden. Der Gemeindeausschuss hat mit der Pfarrei und vor allem mit den Vertretern des DIUK verhandelt und letztlich mit einer Querfinanzierung von insgesamt 488.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen einen Fruchtgenuss von 33 Jahren für das Gebäude und für 30 Jahre für den Garten herausverhandelt. Der Gemeinderat hatte am 13. Dezember darüber abzustimmen, ob der Ausschuss den Vertragsentwurf für diesen Deal unterzeichnen solle. Während sich die Vertreter aus den Reihen der SVP für diese Gangart aussprachen, gab es Kritik aus den Reihen der Opposition. Die Oppositionsverteter waren nicht grundsätzlich gegen ein Nutzungsrecht unter diesen Bedinungen. Denn viele Vereine warten seit langem auf eine Nutzung des beliebten „Hauses der Dorfgemeinschaft“ und auch die Musikkapelle sehnt sich nach einem unkomplizierten Ort wie es der Widumgarten ist, um die feinen Konzerte im Sommer darbieten zu können. Die Vertreter der Opposition, etwa Benjamin Schupfer und Jutta Pedri von der Neuen Bürgerliste, vertraten die Meinung, dass sich die Gemeinde ein Vorkaufsrecht im Vertragswerk sichern solle.
Aus den Reihen der SVP wurde darauf hingewiesen, dass Verhandlungen mit der Kirche äußerst schwierig seien und man den örtlichen Pfarrgemeinderat nicht in den Rücken fallen dürfe. Denn die Vertreter des Pfarrgemeindrates seien genauso an einer Nutzung des „Hauses der Dorfgemeinschaft“ interesssiert, wie es die Vereine und auch die Gemeinde seien.
Tatsächlich waren bei der Abstimmung 10 Gemeinderäte für den Abschluss des Deals mit dem DIUK und 5 enthielten sich. Geleitet hat die Sitzung der VizeBM Walter Laimer, weil BM Luis Forcher in der Causa befangen war.

Dienstag, 10 Januar 2023 10:38

Der Schlanderser Tiefgaragen-Tango

Schlanders - Dass die Schlanderser Kaufleute und die Gastwirte für eine Tiefgarage unterm Kapuzineranger sind, ist hinlänglich bekannt. Dafür haben Kaufleute und Gastwirte in ihren Reihen Unterschriften gesammelt, um diesem Wunsch Nachdruck zu verleihen. Im SVP-Wirtschaftsausschuss Schlanders war ursprünglich etwas anderes ausgemacht, nämlich, dass man zufrieden sei, wenn eine Tiefgarage unterhalb des Krankenhauses realisiert werde. Die Bauleitplanänderung für diese Tiefgarage ist bereits seit längerem über die Bühne. Dem Wirtschaftsreferenten Manuel Trojer, der mit Genugtuung registriert hat, dass die Wirtschafts-
treibenden auf eine Tiefgarage im Kapuzineranger verzichten würden, wenn die Tiefgarage unterhalb des Krankenhauses kommen sollte, ist man mit der Unterschriftenaktion in den Rücken gefallen.
Der SVP-Wirtschaftsausschuss Schlanders hat bei seiner letzten Sitzung Ende November ausgemacht, dass man eine um die Kaufleute und Gastwirte erweiterte Sitzung im heurigen Jänner, also demnächst, abhalten will, um weitere Schubkraft für den Kapuzineranger generieren zu können.
Dabei ist eine Tiefgarage unterm Kapuzineranger eher unwahrscheinlich. Denn Franz Marx hat bei der Versammlung des SVP-Wirtschaftsausschusses Schlanders einen Variante in den Raum geworfen, die nicht neu ist, aber einige Parkplatzprobleme in Schlanders lösen könnte: eine Tiefgarage unterm Stainerparkplatz mit rund 150 Stellplätzen. Dafür würden die derzeit um die 80 Autos an der Oberfläche verschwinden und dafür könnten gefährlichere Parkplätze, etwa einige an der westlichen Einfahrt am Kreisverkehr von Schlanders zurückgebaut werden. Das schulische Verkehrschaos zur Mittagszeit könnte mit einer Tiefgarage vermieden und eine beruhigte Oberflächengestaltung auf dem derzeitigen Stainerparkplatz in Angriff genommen werden. Sowohl für die Kaufleute als auch für die Gastwirte wäre eine Tiefgarage unterm Stainerparkplatz wohl günstiger als unterm Kapuzineranger.
Die Idee einer Tiefgarage beim Stainerparkplatz bekommt Schwung dazu, weil die Tiefagarage unterm Krankenhaus erst in etwa 10 Jahren für eine Verwirklichung in Betracht gezogen wird und weil man sich mittlerweile mit dem Gedanken anfreundet, die Tiefgarage in Richtung geplantem Ärztehaus zu verlegen, was einen Fußgängerausgang von rund 70 Metern unter der Lebenshilfe zur Folge hätte. Der Tiefgaragen-Tango in Schlanders hat also das Zeug, das neue Jahr 2023 ordentlich zu beleben. (eb)

Dienstag, 10 Januar 2023 10:36

„Zuviel Regimetreue“

Schlanders - Ossi Kofler hat sich von der Liste „Zukunft Schlanders - Silandro Futuro“ getrennt. Auslöser für die Trennung ist ausgerechnet in der Person der Gemeindereferntin Dunja Tassiello zu finden. Kofler, bei den letzten Gemeinderatswahlen für die „Zukunft Schlanders - Silandro Futuro“ in den Gemeinderat gewählt, trat von seinem Mandat zurück, um mit Antonino Morabito einem Italiener Platz zu machen. So wurde es möglich, dass Tassiello in den Ausschuss einziehen hat können. Auslöser für Koflers Trennung waren die medialen Angriffe von Seiten Tassiellos auf die BASIS und auf die Initiativgruppe Drususkaserne, die sie in einem Interview geäußert hat. Das sei zuviel an Regimtreue, sagt Kofler dem Vinschgerwind. Auch vor dem Hintergrund, dass Tassiello im Ausschuss gegen den Führungskostenbeitrag von 100.000 Euro für die BASIS gestimmt hat, ist Kofler der Kragen geplatzt. Das grüne Urgestein Kofler bleibt elder statesman und lässt über die Tageszeitung ausrichten, dass man sich in Freundschaft getrennt habe. (eb)

Dienstag, 10 Januar 2023 10:36

Zeitenwende

Vom wind gefunden - Die Gesellschaft für deutsche Sprache hat den Begriff „Zeitenwende“ zum „Wort des Jahres 2022“ gekürt. Das Wort steht für den Übergang in eine neue Ära, in eine neue Epoche. Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz hat den russischen Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 als „Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinentes“ bezeichnet. Die alte Normalität, die alte Welt gibt es nicht mehr. Wir leben in einem Zeitalter multipler Krisen, d.h. es gibt mehrere globale Krisen gleichzeitig. Neben den ökologischen Krisen (Klimawandel und Artensterben), gibt es Gesundheitskrisen (Pandemie), Wirtschaftskrisen (Inflation, Verteuerung, fehlende Rohstoffe, fehlende Fachkräfte), soziale Krisen (Ungerechtigkeit, Armut, Migration) und Sicherheitskrisen (Krieg in der Ukraine). Es sind große Herausforderungen und steigende Unsicherheiten, die auf uns zukommen. Wir müssen unsere Wirtschafts- und Lebensweise neu ausrichten, nachhaltiger gestalten. Große Veränderungen, Transformationen stehen uns bevor. Die alljährlich von der amerikanischen Firma Pantone festgelegte Trendfarbe für das Jahr 2023 ist „Viva Magenta“ (Code 18-1750), eine unkonventionelle Farbe für eine unkonventionelle Zeit. Viva Magenta steht einerseits für einen Perspektivenwechsel, andererseits auch für Vitalität, Stärke, Natur, Erneuerung, Optimismus und Freude. In diesem Sinne alles Gute für 2023. (hzg)


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