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Mittwoch, 25 Januar 2012 00:00

Energiesparend bauen und sanieren

s28_0541Förderungen und Steuerabzüge auf einen Blick
Wer energiesparend baut oder saniert wird von mehreren Seiten belohnt: Land und Staat bieten auch für das Jahr 2012 Förderungen und Steuerabzüge für energiesparendes Bauen und Sanieren an.

Für energiesparendes Bauen und Sanieren kann beim Land oder Staat um eine Förderung bzw. um einen Steuerabzug angesucht werden. Eine Kumulierbarkeit der Förderung und des Steuer-abzuges ist nicht möglich. Für dieselbe Maßnahme muss man sich für eine oder die andere Fördervariante entscheiden. Mit dem so genannten „Rettungspaket Italien“ wurde der 55%ige Steuerabzug um ein weiteres Jahr verlängert. Somit besteht bis Ende 2012 die Möglichkeit, 55% der Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Einkommenssteuer abzuziehen. Der 36%ige Steuerabzug für außerordentliche Instandhaltungen, dazu zählen unter anderem die Energiesparmaßnahmen, wurde im selben Zuge als fixe Norm in das Steuergesetz aufgenommen und somit auf unbefristete Zeit verlängert. Der Landesbeitrag für energiesparende Maßnahmen ist bis zu dessen Widerruf, also auf unbefristete Zeit, gültig.


Landesbeitrag für energiesparende Maßnahmen
Das Land (Amt für Energieeinsparung) vergibt für die verschiedensten energiesparenden Maßnahmen Beiträge im Ausmaß von bis zu 30% der anerkannten Kosten (ohne Mehrwertsteuer). Gefördert werden folgende Maßnahmen:
•    Wärmedämmung von Außenmauern, Dächern, obersten Geschossdecken (Decke zum unbeheizten Dachgeschoss), untersten Geschossdecken (Boden zum unbeheizten Keller),
Terrassen und Lauben an bestehenden Gebäuden (Baukonzession vor dem 12.01.2005)
Voraussetzung: Erreichen des Klimahaus C Standards
•    Einbau von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und / oder Schwimmbaderwärmung
•    Einbau von thermischen Solaranlagen für die Heizungsunterstützung und / oder Kühlung
Voraussetzung: Erreichen des Klimahaus A Standards
•    Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets, sowie der Einbau von Stückholzvergaserkesseln
Voraussetzungen: Baukonzession vor dem 14.12.2009: Erreichen des Klimahaus C Standards, Baukonzession nach dem genannten Datum: Erreichen des Klimahaus A Standards
•    Einbau von geothermischen Wärmepumpen (Erdwärmenutzung)
Voraussetzungen: Baukonzession vor dem 14.12.2009: Erreichen des Klimahaus C Standards, Baukonzession nach dem genannten Datum: Erreichen des Klimahaus A Standards
•    Untersuchungen über die Ausführbarkeit aus technischer und wirtschaftlicher Sicht (gilt auch für die Zertifizierungskosten für das Gebäude). Gefördert werden maximal 10% des anerkannten Gesamtbetrages der Maßnahme
•    Wärmerückgewinnung aus Anlagen zur Kühlung von Produkten
•    Austausch der Fenster und Fenstertüren von Gebäuden unter Ensembleschutz (Schutzmaßnahme Abbruchverbot)
•    Errichtung von Fernheizwerken
Der Landesbeitrag für energetische Maßnahmen muss jeweils vor Beginn der Arbeiten mit den entsprechenden Gesuchsformularen (erhältlich über die Internetseite des Landes) beantragt werden.


36% Steuerabzug für Instandhaltungsarbeiten
Der Staat gibt die Möglichkeit für außerordentliche Instandhaltungen 36% der Ausgaben von der Einkommenssteuer abzuziehen. Zu den Instandhaltungsarbeiten zählen unter anderem die verschiedenen Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Auch der Ankauf von bereits sanierten Wohngebäuden wird mit 36% Steuerabzug begünstigt. Der Steuerabzug wird auf 25% des Kaufpreises kalkuliert. Der 36%ige Steuerabzug kann nur für Wohngebäude in Anspruch genommen werden. Der maximale Höchstbetrag liegt bei 48.000 Euro pro Baueinheit und Baumaßnahme und muss auf 10 Jahre aufgeteilt werden. Somit können maximal 17.280 Euro (1.728 Euro pro Jahr) von der Einkommenssteuer abgezogen werden.Um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen, müssen entsprechende Angaben in der Steuererklärung vermerkt werden.


55% Steuerabzug für energie sparende Sanierungsmaßnahmen
Bis Ende 2012 bietet der Staat die Möglichkeit 55% der Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Einkommenssteuer abzuziehen. Die Höhe des maximalen Steuerabzuges liegt je nach Energiesparmaßnahme zwischen 30.000 und 100.000 Euro und muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden. Zu den energiesparenden Sanierungsmaßnahmen zählen, neben der energetischen Gesamtsanierung, auch Maßnahmen an Gebäudeteilen, wie z.B. die Wärmedämmung der Außenwände und der Fensteraustausch. Auch der Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel, einer Geothermieanlage oder einer Wärmepumpe wird begünstigt. Die Anschaffung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung kann ebenso von der Einkommenssteuer abgezogen werden (55%). Um in den Genuss des 55%igen Steuerabzuges zu kommen, muss innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten eine  Mitteilung (www.acs.enea.it) an die ENEA übermittelt werden.

Publiziert in Ausgabe 2/2012

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