Offener Brief von Landesrat Richard Theiner an Albert Flora - Sehr geehrter Herr Flora, lieber Albert,
In Beantwortung deines Briefes zur Nordeinfahrt in Mals, der am 14. April 2015 veröffentlicht wurde, möchte ich dir folgende Informationen zukommen lassen: Bei dem in deinem Brief beschriebenen Sachverhalt handelt es sich um ein Projekt aus dem Jahr 2013. Ich habe aber erst seit Jänner 2014 als Landesrat die Zuständigkeit für den Bereich Raumordnung übernommen. Ich war also weder dafür politisch verantwortlich, noch wurde ich dazu kontaktiert und war auch nicht in diesem Bauvorhaben der Gemeinde Mals involviert.
Da ich jetzt die Verantwortung für den Bereich der Landesraumordnung trage, habe ich vom zuständigen Direktor des Landesamtes für Landschaftsschutz, Adriano Oggiano, folgende Informationen zum Projekt zur Errichtung einer Verbindungsstraße zwischen der Nordeinfahrt von Mals LS. 103 Planeil und der Staatsstraße SS. 40 eingeholt:
„Am 07.08.2013 wurde von Seiten der Gemeinde Mals beim zuständigen Landesamt für Landschaftsschutz das obgenannte Projekt eingereicht, um eine Ermächtigung im Sinne des Art. 12 des Landschaftsschutzgesetzes zu erhalten.
Es handelte sich um eine öffentliche Straße und der Bauherr bzw. Antragsteller war die Gemeinde Mals selbst. Da die Arbeiten dringend ausgeführt werden mussten und das Projekt im öffentlichen Interesse war, wurde es als außerordentlicher Tagesordnungspunkt in der nächstmöglichen Sitzung der Landschaftsschutzkommission, die am 13.08.2013 stattfand, behandelt.
Das eingereichte Projekt wurde vom Direktor des Amtes für Landschaftsschutz der Landschaftsschutzkommission zur Behandlung vorgelegt, da der zuständige Techniker in Urlaub war. Die Gemeindevertreter waren bei der Sitzung der Landschaftsschutzkommission nicht anwesend.
Das Projekt sah die Errichtung einer 110 m langen und 8 m breiten Verbindungsstraße zwischen der Nordeinfahrt von Mals und der Staatstraße vor und war bereits im Bauleitplan der Gemeinde Mals eingetragen. Die landschaftliche Überprüfung sowie die rechtlichen und urbanistischen Voraussetzungen für eine Überprüfung des Projektes wurden bereits im Vorfeld bzw. bei Abänderung des Bauleitplanes durchgeführt.
Die Landschaftsschutzkommission hat das Projekt in der obgenannten Sitzung überprüft und da der landschaftliche Eingriff als tragbar angesehen wurde, ist es mit folgenden Auflagen genehmigt worden:
• Alle von den Arbeiten betroffenen Flächen sind sofort mit standortgerechtem Saatgut zu begrünen.
• Das Regenwasser muss fachgerecht entsorgt werden.
• Am Fuß der Böschungen zwischen den Profilen A1 bis A6 sind Hecken und hochstämmige Bäume zu pflanzen.
Ein Teil der schriftlichen Ermächtigung wurde wie üblich von einer Standardvorlage durch unser Computerprogramm automatisch generiert, welches u. a. folgenden Text vorsieht: “…und nach Anhören des Berichtes vom Ortsaugenschein für die Genehmigung des genannten Projektes ausgesprochen.“
Es wurde aber aus zeitlichen Gründen kein Lokalaugenschein durchgeführt, da die Unterlagen ausreichend waren und die Änderung des Geländes sowie die Verträglichkeit des Eingriffes durch die Eintragung der Trasse in den Bauleitplan schon positiv bewertet wurden.
Das Projekt war vollständig und der Berichterstatter erklärte der Landschaftsschutzkommission somit lediglich die von der Gemeinde Mals eingereichten technischen Unterlagen. Aus den Unterlagen ging aber nicht hervor, dass ein Teil der Arbeiten bereits durchgeführt worden war.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Projekt von Seiten des Landesamtes für Landschaftsschutz und der Landschaftschutzkommission mit bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Landschaftsschutzes überprüft worden ist.“
Sollten noch Unklarheiten bestehen oder noch Fragen offen sein, so ersuche ich dich darum, dich an den dafür zuständigen Amtsdirektor, Dr. Adriano Oggiano, zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Richard Theiner - Landesrat für Raumentwicklung, Umwelt und Energie

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Publiziert in Ausgabe 9/2015

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