Man spricht schon lange davon, nun hat das Land das neue Bauspar-Modell endlich auf den Weg gebracht. Der Vinschgerwind hat bei Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini nachgefragt, was es damit auf sich hat.
Vinschgerwind: Das neue Bauspar-Modell: Was steckt dahinter? Was versteht man darunter?
Christian Tommasini: Für die jungen Menschen wird es immer schwieriger für den Kauf einer Wohnung oder den Bau des Eigenheimes von den Banken das notwendige Darlehen zu bekommen. Dieses Modell soll dazu anregen, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig beginnen für ihr Eigenheim Geld anzusparen. Im Unterschied zu unseren nördlichen Nachbarn, wo Bausparen das weitverbreiteste Modell ist, um sich den eigenen Wohntraum zu erfüllen, musste bei uns erst eine Form gefunden werden, die dies auch für den Sparer interessant macht, da bei uns völlig andere steuerrechtliche Voraussetzungen gegeben sind.
Wer in diesem Bausparmodell Geld anspart, bekommt den doppelten Betrag der angesparten Summe zu einem bevorzugten Zinssatz. Dafür muss er sich lediglich an eine Bank wenden, die dafür eine Konvention mit Pensplan abgeschlossen hat. Am Modell sind alle relevanten Banken im Lande beteiligt.
Welche Vorteile hat das Bauspar-Modell?
Das Bauspar Modell hat vor allem den Vorteil, dass der Sparer oder die Sparerin, die in dieser Form anspart, Zugang zu Krediten erhält, was in dieser wirtschaftlichen Fase eines der Probleme für junge Menschen ist. Weiters wird ihm oder ihr für die doppelte Summe des angesparten Kapitals ein Darlehen zum bevorzugter Zinssatz gewährt.
Welche Voraussetzungen braucht es?
Der oder die Interessierte,
• muss seit mindestens 8 Jahren in einem vertragsgebundenen Rentenfonds eingeschrieben sein
• muss seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein
• muss mindestens 15.000 Euro angereiftes Vermögen im Rentenfonds haben
• darf nicht älter als 55 Jahre sein
• die Immobilie muss sich in Südtirol befinden und als Erstwohnung dienen
Wann können Anträge eingereicht werden, wo und wie?
Die Vergabe des Bauspardarlehens erfolgt ab Frühjahr 2015 über die vertragsgebundenen Banken, welche nach Prüfung der Voraussetzungen, ein Darlehen in maximal doppelter Höhe des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals gewähren.
Was passiert mit der derzeitigen Wohn-bauförderung?
Die derzeitige Wohnbauförderung bleibt unverändert aufrecht.
Interview: Angelika Ploner
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