Donnerstag, 10 März 2011 10:23

Es geht auch ohne Schwarzarbeit!

wirtschafts-info

Nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen ist oft eine willkommene Möglichkeit die Haushaltskasse zu füllen. Leider wird ein Großteil dieser Tätigkeiten am Fiskus vorbei erwirtschaftet – mit all den damit verbundenen negativen Auswirkungen und Risiken. Der italienische Gesetzgeber hat vor mittlerweile 3 Jahren mit dem sogenannten „regime dei contribuenti minimi“ eine attraktive Möglichkeit eingeführt, mit sehr geringem Kostenaufwand einer gemeldeten selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Es handelt sich dabei um ein Pauschalsystem für Geringverdiener, das durch eine ganze Reihe von Erleichterungen wenig Verwaltungskosten verursacht. Die Eckdaten diese Pauschalsystems können wie folgt erläutert werden: Auf das Nettoeinkommen ist eine Ersatzsteuer von 20% zu bezahlen, wobei die Berechnung nach dem Kassaprinzip erfolgt, d.h. wenn die Rechnungen nicht kassiert oder bezahlt werden, werden diese in der Steuererklärung nicht berücksichtigt. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um das Pauschalsystem dauerhaft anwenden zu können:
- der Umsatz darf Euro 30.000 nicht überschreiten;
- es dürfen keine Anlagegüter von mehr als Euro 15.000 in drei aufeinander folgenden Jahren erworben werden (auch nicht mittels Leasing);
- es dürfen keine Exporte oder internationale Dienstleistungen erbracht werden;
- es dürfen keine Angestellten oder gleichgestellte Mitarbeiter beschäftigt werden;
- es darf keine Beteiligung an Personengesellschaften oder einer GmbH mit Transparenzbesteuerung bestehen.
Zudem ist anzumerken, dass in einigen Fällen (z.B. Urlaub auf dem Bauernhof) eine Unvereinbarkeit mit diesem Pauschalsystem besteht.
Die Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen müssen zwar fortlaufend nummeriert werden, davon abgesehen sind die „contribuenti minimi“ jedoch von jeglicher Meldepflicht und von sonstigen Steuern befreit. Mit anderen Worten, man muss keine MwSt-, oder IRAP-Erklärung und keine Branchenkennzahlen abfassen, sondern man erstellt lediglich Ende des Jahres eine einfache Steuererklärung mit Angabe der Einnahmen, Ausgaben und der entsprechenden Ersatzsteuer.
Lorin Wallnöfer, Wirtschaftsberater

Publiziert in Ausgabe 5/2011

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