Aus dem Gerichtssaal - Mit der Göttin Justitia scheint die Marktgemeinde Schlanders ein eher gestörtes Verhältnis zu haben. Erst vor ein paar Wochen sind beim Verwaltungsgericht in Bozen in der „Causa“ Marmorabbau und Abtransport vom Göflaner „Wantlbruch“ gleich 6 (sechs!) Urteile ergangen, welche allesamt zu Ungunsten von Schlanders ausgefallen sind. Und nun kommt auch noch eine weitere Hiobsbotschaft im Streitfall mit der Pächterin des gemeindeeigenen Schwimmbades dazu: Kolleritsch Doris darf das Freibad bis zum Ende der Saison 2019 weiterführen. In diesem Sinne hat am 02.04.2015 ein Schiedsgericht in der Besetzung der Rechtsanwälte Dr. Markus Vorhauser (für die Gemeinde Schlanders), Dr. Martin Ganner (für Kolleritsch Doris) unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Senoner (von den Schiedsrichtern der Parteien bestimmter Präsident) entschieden. Die Urteilsbegründung lässt sich so zusammenfassen: Der Pächterin des Freibades war für die Zeit nach Auslaufen der ersten Sechsjahresperiode ein „Optionsrecht“ für weitere sechs Jahre eingeräumt worden. Von dieser Möglichkeit hatte sie Gebrauch gemacht. Damit war das Rücktrittsrecht der Gemeinde als aufgehoben und gegenstandslos zu betrachten. Der ganze „Spaß“ dürfte die Gemeinde an die 30.000 bis 40.000 Euro zu stehen kommen, muss sie doch einen Großteil der Kosten des Schiedsverfahrens, der Anwaltskosten der Frau Kolleritsch sowie die eigenen „berappen“. Dazu kommen die Verluste aus der buchstäblich „ins Wasser“ gefallenen Badesaison 2014, welche die Gemeinde selbst mit Euro 104.000 beziffert hat. Alles in allem ein schönes „Schlamassel“! Wir haben in der Vergangenheit gleich bei mehreren Gelegenheiten unsere Bedenken gegen die Sinnhaftigkeit der Führung des Schwimmbades in Eigenregie durch die Gemeinde geäußert: Die öffentliche Hand soll sich auf ihre Kernaufgaben der Daseinsvorsorge konzentrieren und sich nicht wirtschaftlich dort einmischen, wo die Privaten ihr Betätigungsfeld haben; sie soll vor allem verschwenderische Ausflüge in die Wirtschaft unterlassen und nicht auf Kosten der Steuerzahler Unternehmer spielen, denn die Privaten haben nun einmal ein größeres Kostenbewußtsein als eine Kommune; außerdem bewirkt das Ausgleichen der Verluste über Steuergelder eine Verzerrung des Wettbewerbs, was auch europarechtlich bedenklich ist. Aber unter dem Strich muss man das Ergebnis des Schiedsverfahrens positiv bewerten, denn es hindert die Gemeinde Schlanders daran, zu den Verlusten im Jahre 2014 noch weitere hinzuzuwirtschaften. Also zählt sie letztendlich, wenn auch gegen ihren Willen und trotz ihres Unterliegens, zu den Gewinnern des Rechtsstreits!
Tappeiner Peter, Rechtsanwalt

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Publiziert in Ausgabe 8/2015

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