Aus dem Gerichtssaal - Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Sie gehört zu den Grundwerten unserer Demokratie. Wo sie aufhört, beginnt die Unfreiheit und die Zensur. Eine Form davon ist die Selbstzensur. Sie kommt einer Selbstverstümmelung gleich. Eine Art von Selbstzensur habe ich mir auferlegt, als ich aufgehört habe, in dieser Rubrik über die leidige Geschichte des Abtransports des Marmors aus dem Göflaner Wantlbruch zu berichten. Nach meinem letzten Beitrag in dieser „Causa“ hatte mir nämlich ein mir sonst wohlgesonnener Göflaner geraten, ich möchte mich dort vorerst lieber nicht blicken lassen! Nun, seither ist auch in Göflan viel Wasser die Etsch hinuntergeflossen, doch das Problem des Abtransports des Marmors ist nach wie vor nicht nur nicht gelöst, sondern aktueller denn je. Grund dafür ist eine im Mai ergangene Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts, mit welcher der vorläufig letzte Strich unter die Auseinandersetzung um die bisher befahrene Trasse über den Grund des „Tafratzhofes“ gezogen wurde. Für Außenstehende sollen die Leidensstationen der Streitsache rekapituliert werden: Im Jahre 2003 schließt die Gemeinde Schlanders mit den damaligen „Tiroler Marmorwerken“ einen Vertrag, mit welchem der Abbau des Marmors für die Dauer von dreißig Jahren den „Tirolern“ verpachtet wird. Mit dem gleichen Vertrag übernimmt die Gemeinde auch die Verpflichtung, den Abtransport des „Weißen Goldes“ ins Tal zu organisieren.
Als Transportweg gedacht ist von Anfang an eine Forststraße, welche über weite Strecken über Grund der Göflaner Eigenverwaltung, teilweise jedoch über Privatgrund des „Tafratzhofes“ verläuft. Und da saß schon der erste „Hase im Pfeffer“: Eine Forststraße darf laut Landesgesetzgebung nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (Holztransporte, Almbewirtschaftung), nicht jedoch für industrielle oder mit dem Bergbau verbundene genutzt werden. Das zweite Hindernis bestand darin, dass dabei auch über den Grund des „Tafratzhofes“ gefahren werden musste. Dessen Besitzer Gurschler Johann sollte anfänglich im Wege einer „kalten“ Enteignung entschädigungslos ausgeschaltet, später, als dieser Versuch bei Gericht scheitert, in der Form einer Enteignung im öffentlichen Interesse „entsorgt“ werden. Doch auch dieser Versuch geht buchstäblich „in die Hosen“, denn das Gericht folgt den Argumenten des „Tafratzers“, wonach eine Enteignung zum Nutzen eines privaten Bruchbetreibers nicht im Interesse der Allgemeinheit liegt und folglich nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann. Die Gemeinde Schlanders behilft sich in der Folge und über Jahre mit provisorischen Fahrerlaubnissen, welchen nun vom Verwaltungsgericht endgültig ein Riegel vorgeschoben worden zu sein scheint. Einem Außenstehenden ist dieser nun schon über zehn Jahre andauernde juristische „Hickhack“ und die dabei „verbratenen“ Steuergelder schwer begreiflich zu machen. Noch unverständlicher ist jedoch, dass die Verantwortlichen in ihrer Verbohrtheit bisher mit dem „Tafratzer“ nie ins Gespräch gekommen sind. Auch eine jüngste Aussprache auf „höchster Ebene“ mit dem LH Kompatscher und dem LR Schuler scheint keine Früchte gebracht zu haben. Dabei wusste im Altertum schon Philipp II von Makedonien, dass ein mit Gold beladener Esel auch die höchste Stadtmauer überspringen kann!
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
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