Mals/Bozen - Es gleicht einem Paukenschlag: Der von 44 Bürgerinnen und Bürgern eingereichte Rekurs beim Verwaltungsgericht wurde abgewiesen. Grundbesitzer, Bauern und Bürger aus der Gemeinde Mals und Umgebung wollten mit ihrem Rekurs gegen die Gemeinde Mals unter anderem die Annullierung der „Durchführungsverordnung über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet“ erwirken. Die Rekurssteller hatten argumentiert, dass die wirtschaftliche Existenz der Landwirte unmittelbar bedroht sei, „sollte das Verbot zur Verwendung der im Obst- und Gemüseanbau notwendigen Pflanzenschutzmittel aufrecht bleiben. Denn anders von der Gemeinde in den angefochtenen Ratsbeschlüssen (und in den Medien) propagiert, ist die biologische Landwirtschaft mit einer langen Umstellungszeit verbunden und in vielen Fällen keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative, auch mangels Nachfrage seitens der Verbraucher (bezeichnender Weise ist die Nachfrage nach biologisch produzierten Nahrungsmitteln in der Gemeinde Mals um nichts höher als anderswo).“ Trotzdem sagt dann das Verwaltungsgericht: „Da die behauptete unmittelbare Beeinträchtigung der Rechtsposition der Eigentümer von Neuanlagen unbewiesen ist, ist die Anfechtung der Verordnung unzulässig.“ Offensichtlich könnte erst eine Verwaltungsstrafe von Seiten der Gemeinde an die Bauern eine unmittelbare Beeinträchtigung der Rechtsposition der Bauern sein. (eb)
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