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s19 image 2Rom/Vinschgau/Südtirol - Anfang Dezember 2015 war die Änderung der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, wonach die Kompetenzen für den Südtiroler Flächenanteil am Nationalpark Stilfser Joch an das Land übergehen sollen, vom römischen Ministerrat genehmigt worden. Dem war die positive Behandlung in der Zwölferkommission im vergangenen August vorausgegangen. Noch ausständig war jedoch die Ratifizierung der entsprechenden Durchführungsbestimmung durch Staatspräsident Sergio Mattarella. Diese ist nun erfolgt. „Für uns bedeutet das, dass die seit Jahren von Südtirol angestrebte autonome Verwaltung des eigenen Flächenanteils am Nationalpark Stilfser Joch endlich Wirklichkeit wird“, freut sich Umweltlandesrat Richard Theiner.
Die Vorteile der eigenständigen Führung des Südtiroler Teils des Nationalparks liegen für Landesrat Theiner auf der Hand: „Gemeinsam mit den Gemeinden, Sozialpartnern und Umweltorganisationen vor Ort können wir nun eine eigene Vision für den Park entwickeln und selbst über die Geschicke des Nationalparks entscheiden.“ Bisher habe sich das Land zwar an den Führungskosten beteiligt, aber ohne Einfluss auf die Ausrichtung des Parks. „Nun werden wir eine eigene Strategie für Organisation, Führung und Bewerbung des Südtiroler Teils des Nationalparks ausarbeiten“, so Landesrat Theiner zu den nächsten Schritten. Die neue Durchführungsbestimmung wird nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik in Kraft treten.
Im vergangenen Sommer hatte die Landesregierung mit der Genehmigung eines Einvernehmensprotokolls zwischen den Ländern Südtirol und Trentino zur Aufteilung der Kosten für den Nationalpark Stilfserjoch und mit einer Übergangsregelung für die Organisation der Verwaltungsbefugnisse des Parks dann die praktischen Voraussetzungen für eine Übernahme der Verwaltung des Nationalparks geschaffen. Es folgte ein Schritt zur finanztechnischen Umsetzung der Übergabe kurz vor Weihnachten, als die Landesregierung den Landeshauptmann ermächtigte, gemeinsam mit Umweltministerium, Trentino und Lombardei das Abkommen über die Finanzierung für die Verwaltung des lombardischen Teils zu unterzeichnen. Ebenfalls im Dezember hatte die Lombardei als weitere wichtige Voraussetzung das nötige Regionalgesetz zur Übernahme der Verwaltung verabschiedet.

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Publiziert in Ausgabe 2/2016

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