Aus dem Gerichtssaal - Wer die Südtiroler Erstaufführung des Films „Der Malser Weg“ von Alexander Schiebel gesehen hat, gewann den Eindruck, dass die Bevölkerung geschlossen hinter ihrem Bürgermeister steht. Die Sympathie für den von der Gemeinde beschrittenen Weg merkte man vor allem am häufigen spontanen Applaus für die Kernaussagen der Hauptdarsteller des Streifens. Angesichts dieser allgemeinen Zustimmung verwundert es zu erfahren, in welches prozessuale Kreuzfeuer Ulrich Veith und die Gemeinde da hinein geraten sind. Die Drahtzieher hinter dem ganzen gerichtlichen Kesseltreiben sind vermutlich in Veiths eigenen politischen Reihen zu suchen, ganz nach dem Motto: Feind, Todfeind, Parteifreund! Der wohl absurdeste von den Gegnern angestrengte Rechtsstreit ist jener, mit dem die Legalität der Volksbefragung zur Ausbringung von Pestiziden angezweifelt wurde. Als ob die Erkundung des Volkswillens auch zu kontroversen politischen Fragen nicht zu den elementarsten von der Verfassung geschützten bürgerlichen Grundrechten gehörte! Der zweite prozessuale Kriegsschauplatz ist das Verwaltungsgericht in Bozen, vor dem die von der Gemeinde Mals erlassene Pestizitverordnung angefochten wurde. In dieser Frage ist der von der Gemeinde Mals eingeschlagene Weg deckungsgleich mit jenem der Gemeinde Malosco im benachbarten Trentino. Die Verordnung von Malosco hat gleich zwei Anfechtungen durch alle Instanzen standgehalten, mit der Begründung, die Gemeinde bzw. der Bürgermeister ist oberstes Gesundheitsorgan, die von ihm im Interesse der Volksgesundheit erlassenen Verordnungen sind rechtens. Der dritte Kadi, vor den Ulrich Veith nun gezerrt wurde, ist zu allem Überfluss auch noch der Rechnungshof. Begründung: die für die Abhaltung der Volksbefragung ausgegebenen öffentlichen Mittel seien rausgeschmissenes Geld!
Ich glaube, dass es an der Zeit wäre, die Feindseligkeiten gegen den Malser Bürgermeister einzustellen. Anstatt ihm die zweifelhafte Ehre einer Kandidatur für den Südtiroler Landtag angedeihen zu lassen, sollten sich die Verantwortungsträger in Bozen dazu durchringen, den „Malser Weg“ nicht weiter zu behindern, sondern als Ausdruck des Volkswillens und Paradebeispiel für Gemeindeautonomie zu respektieren, für welche sich gerade der Landesrat Schuler in seiner Zeit als Präsident des Gemeindenverbandes immer vehement eingesetzt hat. In diesem Zusammenhang verwundert, dass die Malser Touristiker den Marktwert einer „Bioregion Oberland“ und einer intakten Naturlandschaft noch nicht erkannt zu haben scheinen!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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