Aus dem Gerichtssaal - Ein alter Löwe lag kraftlos vor seiner Höhle und erwartete den Tod. Die Tiere, deren Schrecken er bisher gewesen war, bedauerten ihn nicht. Sie freuten sich vielmehr und ließen ihren angestauten Hass an ihm aus. Selbst der träge Esel gab dem vormals gefürchteten König der Wildnis einen Schlag mit seinem Huf. Diese Tierfabel von Lessing (oder Aesop?) kam mir in den Sinn als ich von der letzten Verurteilung Luis Durnwalders durch den Rechnungshof in Rom erfuhr. Wir wünschen unserem Altlandeshauptmann natürlich ein langes Leben, aber bei solchen Schlägen könnte weniger robusten und betuchten Naturen die Freude am Dasein vergehen! Auffallend ist dabei, dass die ganzen gerichtlichen Turbulenzen, in welche Durnwalder geraten ist, mit seinem Ausscheiden aus der aktiven Politik oder jedenfalls mit dem absehbaren Ende seiner politischen Karriere zusammenfallen. Dies gilt für den ganzen „Tam – Tam“ durch Staatsanwaltschaft und Rechnungshof um seinen Sonderfond ebenso wie für die Verfolgung im Zusammenhang mit der Abschusserlaubnis für geschützte Tierarten. Für 2655 akribisch nachgerechnete, im Zeitraum von 2010 bis 2014 „erschossene“ Füchse, Murmeltiere, Steinböcke, Dachse und Kormorane sollen Durnwalder und sein damaliger Amtsdirektor Heinrich Erhard jeweils 568.125 Euro an Schadenersatz dem Vater Staat zahlen! Warum an den Staat? Weil diesem als rechtmäßigem Eigentümer der Wildtiere durch die angeblich illegalen Sonderabschussgenehmigungen ein Schaden an seinem Vermögen entstanden und er dadurch um ganze Euro 1.136.250 „ärmer“ geworden wäre! Und wie ist das Gericht auf diese Summe gekommen? Nun, es legte seiner Berechnung den – bitte nicht erschrecken! – „taxidermischen Wert“ der erlegten Tiere zugrunde, also jenen von einbalsamierten Tieren abzüglich der Präparierungskosten von 40%. Nebenkläger und federführend bei diesem „Halali“ des Rechnungshofs waren zwei Tierschutzvereine, welche das Urteil als „historisch“ begrüßten und mit einer Warnung an die Adresse jener Landespolitiker verbanden, welche dem Wolf und dem Bären auf den Pelz rücken möchten. Da mag sich der Landesrat Schuler also warm anziehen wenn er den Meister Petz und Meister Isegrim oder zumindest die „auffällig“ gewordenen Exemplare – (übrigens, woran erkennt man diese?) - zum Abschuss freigeben will!
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt
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