Schlanders/Zukunftswerkstatt - Die Handelskammer lud als Mitglied der Plattform Land zusammen mit BASIS, dem Innovations- und Gründerzentrum Vinschgau, zu einer Zukunftswerkstatt in die ehemalige Drususkaserne. Im Mittelpunkt standen zwei Referate zum neuen Landesgesetz „Raum und Landschaft“.

von Heinrich Zoderer

Der Präsident der Handelskammer Bozen, Michl Ebner, konnte dabei neben Ulrich Höllrigl, dem Geschäftsführer der Plattform Land und Frank Weber, dem Ressortdirektor im Amt für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege, auch Andreas Schatzer, den Präsidenten des Gemeindenverbandes und Präsidenten der Plattform Land, sowie mehrere Architekten und interessierte Personen begrüßen. Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte Hannes Götsch, der Koordinator von BASIS, die Ziele des Gründerzentrums in Schlanders. Es soll eine Anlaufstelle für Startups und Menschen mit neuen Ideen sein und verschiedene Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, sowie Konzerte, Ausstellungen und Weiterbildungskurse organisieren. Ulrich Höllrigl meinte in seinem Referat, dass die Plattform Land den ländlichen Raum stärken und eine intelligente Flächennutzung vorantreiben will. Ab 1. Jänner 2020 tritt das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Kraft und damit werden alle Gemeinden aufgefordert die Leerstände zu erheben. Bei der Erfassung der Leerstände stellt die Plattform Land den Gemeinden Fragebögen und Vorlagen zur Verfügung und ist bei der anschließenden Sensibilisierung und Digitalisierung behilflich. Zusammen mit Architekten werden kostenlose Erstberatungen über mögliche Sanierungen angeboten. Bei der Wiedergewinnung können Gemeinden bis zu 50% beim Kauf eines Leerstands zwecks Umwandlung in geförderten Wohnbau vom Land erhalten. Die Gemeinde Glurns hat in den letzten Jahren mehrere Leerstände saniert und darauf hingearbeitet, dass das Wohnen innerhalb der Stadt wieder attraktiv wurde. Neue Pilotgemeinden im Vinschgau werden Taufers i.M. und Latsch. Der Ressortdirektor Frank Weber erläuterte die Grundzüge des neuen Gesetzes „Raum und Landschaft“. Es geht um den Schutz und die Aufwertung der Landschaft, eine nachhaltig soziale und wirtschaftliche Entwicklung und einen Stopp der Zersiedelung. Neu im Gesetz ist ein Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft mit einer Abgrenzung des Siedlungsgebietes, das alle Gemeinden erstellen müssen. Die Bevölkerungsentwicklung muss dabei berücksichtig, die wirtschaftlichen Aktivitäten und die politischen Zielsetzungen müssen klar dargelegt werden. In Südtirol beträgt die nicht besiedelbare Fläche 94,5%, nur 3,7% sind noch nutzbare Fläche. Damit muss sparsam umgegangen werden. Von 1971 bis 2011 hat sich die Anzahl der leerstehenden Wohnungen von 8.462 auf 28.277 erhöht (Plus 234%). Deshalb zielt das Gesetz auf eine Nutzung dieser Leerstände ab.

Publiziert in Ausgabe 15/2019

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