Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL
Fast unbemerkt von der heimischen Öffentlichkeit hat der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung erlassen, die für Südtirol von erheblicher Tragweite ist. Ein Albaner, der seit 1994 auf Grund einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung im Lande lebte und arbeitete, bezog von 1998 bis 2008 ein Wohngeld. Für das Jahr 2009 wurde ihm dieser Zuschuss mit dem Hinweis verweigert, dass die für Drittstaatsangehörige vorgesehenen Mittel erschöpft seien. Der Albaner zog vor Gericht. Das Landesgericht Bozen wandte sich an den EuGH, um die Frage klären zu lassen, ob die Verweigerung des Wohngeldes eine diskriminierende Verletzung des EU-Rechts darstellte. Die Antwort aus Luxemburg war deutlich: Auch Angehörige von nicht EU-Staaten, welche sich auf Grund einer unbefristeten Genehmigung in einem EU-Land aufhalten, haben Anspruch auf die sozialen Kernleistungen (Nahrung, Wohnung und Gesundheit). Wir müssen also zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht auf einer Insel leben. Die Wohltaten des Sozialstaates müssen wir mit zugewanderten Italienern, Angehörigen von anderen EU-Staaten und sogar mit Nichtunionsbürgern teilen! Dieser Fall macht aber auch deutlich, wie eingewoben in das europäische Netz wir bereits sind und wie utopisch die von unserer politischen Rechten befürworteten separatistischen Tendenzen sind. Dabei ist die von Eva Klotz angestrebte Loslösung vom italienischen Staate europarechtlich noch harmlos. Richtig „haarig“ wird es hingegen bei dem von den Freiheitlichen geforderten Freistaat. Man könnte es sich leicht machen und diese Bestrebungen als Folklore oder politische Nostalgien abtun. Zurzeit jedenfalls scheinen Abspaltungstendenzen im Trend zu liegen. Schotten, Flamen, Katalanen, ja auch Norditaliener und die Bayern verspüren einen Drang nach Unabhängigkeit. Doch die Frage: „Was kommt danach?“, lassen alle diese Kämpfer für neue Schlagbäume unbeantwortet. Eva Klotz mag zwar zurzeit in Katalonien einen politischen Dauerorgasmus erleben, aber jede Abspaltung ist gleichbedeutend mit einem Ausscheiden aus der EU! Eine Rückkehr in die Gemeinschaft wäre nur über neue Beitrittsverhandlungen möglich. Gute Fahrt!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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