Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL
Diesen Aufruf kann man aus einem Urteil des
Obersten Gerichtshofes herauslesen, das kürzlich ergangen ist. Die Geschichte, welche bis vor die Richter in roten Roben in Rom gelangte, nahm ihren Ausgang in einer Wohnung in Bozen. Ein Rentnerehepaar hielt sich auf einem Balkon vor ihrer Wohnung zwei Hunde. Die Pensionisten gingen mit ihren Vierbeinern zwar öfters „Gassi“, aber die übrige Zeit waren diese weitgehend sich selbst überlassen. Dass den Hunden dabei „fad“ war, kann man nachvollziehen. Was war daher nahe liegender, als sich den „Frust“ aus dem Leib zu bellen. Das wiederum fanden die Wohnungsnachbarn gar nicht schön, weshalb sie Strafanzeige wegen „täglicher und nächtlicher Ruhestörung“ einbrachten. Die Carabinieri gingen der Sache nach und legten sich neben dem Balkon „auf die Lauer“. Und tatsächlich, die Köter bellten so penetrant, dass es auch dem sonst geduldigen Maresciallo zu viel wurde. Er verfasste einen ausführlichen Bericht an die Staatsanwaltschaft, in dem er die Klagen der Wohnungsnachbarn bestätigte. Daraufhin begannen die Mühlen der Justiz unaufhaltsam zu mahlen. Die Rentner wurden zu einer Geldbuße von je 200 Euro und zu Schadenersatz für die lärmgestressten Nachbarn verurteilt. Von Bozen gelangten die Köter dann auf den Richtertisch Rom. Von wo ihr Fall jetzt postwendend mit einer noch höheren Kostenrechnung nach Bozen zurückkam.
Wie sich der Casus nun weiterentwickelt, darüber werden wir die Leser auf dem Laufenden halten. Denn spannend kann es allemal werden, wenn es um die konkrete Beseitigung der Lärmquelle geht. Dabei können die Besitzer der Vierbeiner von Glück reden, dass sie nicht auch noch wegen nicht artgerechter Tierhaltung verdonnert wurden, denn dieses Delikt wird mit weit strengeren Strafen geahndet als die Lärmbelästigung zum Schaden von Menschen!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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