Dienstag, 19 November 2013 00:00

Harte Zeiten für öffentliche Verwalter

Aus dem Gerichtssaal - Öffentlichen Verwaltern und auch der Amtskirche bläst derzeit ein eisiger Wind ins Gesicht. Taufrisch ist die Nachricht, dass gegen den noch amtierenden Landeshauptmann Luis Durnwalder im Zusammenhang mit der Verwendung seines Sonderfonds ein Strafverfahren wegen Amtsunterschlagung eingeleitet wird. Dem folgte eine Hiobsbotschaft für die Kurie: sie wurde vom Landesgericht in Bozen zivilrechtlich „in die Pflicht genommen“ und zu Schadenersatz verurteilt, weil ein Kleriker (Don Giorgio Carli) vor Jahren wegen Pädophilie verurteilt worden war. Allen diesen Entscheidungen gemeinsam ist die erkennbare Tendenz, die Haftungstatbestände extrem auszuweiten und gefestigte Rechtsgrundsätze bis zur Unkenntlichkeit zu strapazieren (Fall Don Carli). Da geht es schon nicht mehr darum, dass die öffentlichen Körperschaften (Staat, Land, Gemeinden) nach den allgemeinen Regeln für Schäden einzustehen haben, welche im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben auftreten. So haften die Halter von öffentlichen Straßen mittlerweile nicht nur dann, wenn die Verkehrsteilnehmer durch unerwartete und unvorhersehbare Hindernisse zu Schaden kommen. Es wird den öffentlichen Betreibern vielmehr - quasi wie einem privaten Hausbesitzer - zur Pflicht gemacht, für die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu sorgen. Seit einiger Zeit ausgeweitet wurde die Haftung der öffentlichen Hand auch auf Schäden, welche die Verwaltung durch Verletzung rechtlich geschützter Interessen (z.B. an Leib, Leben und Eigentum) anrichtet. Eine Haftung besonderer Art trifft schließlich die einzelnen Personen, welche für die öffentlichen Körperschaften handeln und jene, die an der Beschlussfassung der Gremien mitwirken. Sie sind verpflichtet, sich im Rahmen der Gesetze zu bewegen. Falls sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Handlungen oder Unterlassungen setzen oder an der Fassung von Beschlüssen mitwirken, durch welche der öffentlichen Hand ein Schaden erwächst, sind sie persönlich dafür verantwortlich und sie haften auch mit ihrem privaten Vermögen. Als „Wachhund“ fungiert dabei die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof in Bozen, welche auch im Fall Durnwalder aktiv wurde.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

Publiziert in Ausgabe 24/2013

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