Aus dem Gerichtssaal - Mit diesem Ausdruck verbindet man gewöhnlich eine Geisteshaltung, die von Dickköpfigkeit, Sturheit und Besserwisserei geprägt ist. Für eine Privatperson, welche mit einer solchen Mentalität durchs Leben geht, wirkt sich das im schlimmsten Fall negativ auf den Kopf, nicht jedoch auf die Wand aus, gegen die er anrennt. Wenn aber öffentliche Verwalter sich diesen Luxus leisten, dann fällt der Schaden auf die Allgemeinheit zurück. So geschehen in Schlanders, wo sich die Gemeinde auf einen nun schon über fünf (!) Jahre währenden Rechtsstreit eingelassen hat, wie er auch vom Streitwert her betrachtet banaler nicht hätte sein können: Da fuhr im Mai 2011 eine Deutsche von Allitz kommend über die Allitzer Straße durch Kortsch. An der Kreuzung mit der Schmiedgasse stieß sie mit einem von rechts kommenden Fahrzeug zusammen. Die Schuldfrage war bald geklärt: von rechts kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt, somit alles klar? Der einzige Haken bei der Geschichte war, dass die Kreuzung überhaupt nicht einsehbar und in keiner Weise als solche gekennzeichnet ist. Das von rechts kommende Fahrzeug konnte erst bemerkt werden, als sich die Deutsche bereits mitten auf der Kreuzung befand. Deswegen forderte sie von der Gemeinde als Halterin der Straße Schadenersatz in Höhe von Euro 2.200 entsprechend dem Zeitwert ihres Autos, und zwar wegen unterlassener Verkehrssicherungspflicht (Anbringung eines Spiegels und von Hinweisschildern). Der Fall kam vor das Friedensgericht. Die Richterin beauftragte einen Sachverständigen. Dieser kam zum Ergebnis, dass die besagte Kreuzung hochgradig gefährlich ist. Diese Einschätzung teilten auch die als Unfallzeugen angehörten Carabinieri. Daraufhin erkannte die Friedensrichterin auf ein Mitverschulden der Gemeinde Schlanders und verurteilte diese zum Ersatz eines Teiles des Schadens und der Kosten. Dagegen gingen die Gemeindeväter in die Berufung, welche nun vom Landesgericht Bozen abgewiesen wurde. Mir ist nicht bekannt, wieviel die Gemeinde Schlanders allein an Anwaltskosten für diesen Prozess auslegen musste, aber nach der allgemeinen Erfahrung sicherlich ein Vielfaches des eingeklagten Betrages! Dabei ist die Gefahrenquelle, welche das Friedensgericht festgestellt hat, nach wie vor nicht beseitigt. Vor Ort fehlen immer noch Spiegel und Hinweisschilder! Aber solange der Steuerzahler für die Folgen der Rechthaberei seiner Verwalter aufkommt, lässt es sich vortrefflich durch alle Instanzen streiten!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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