Mals - Straftat durch Verjährung erloschen: Das Urteil im Fall „Sattler Josef“, dem Malser Vize-Bürgermeister liegt auf dem Tisch. Rechtsanwalt Georg Hasenburger hatte im Vorfeld ein großes Feld an Zeugen – 12 an der Zahl – aufgeboten, darunter auch Bürgermeister Ulrich Veith. Zur Erinnerung: Zweckentfremdung des Wirtschaftsgebäudes war dem Malser Vize vorgeworfen worden. Zum einen soll er das neue ausgesiedelte Wirtschaftsgebäude zum Teil als Wohn-, Koch- und Schlafraum benutzt, zum anderen eine widerrechtliche Bautätigkeit in Abweichung zur erlassenen Baukonzession durchgeführt haben. Vor allem die Küchenzeile mit Tisch und Sofa im Wirtschaftsgebäude sorgten für Unmut. Denn laut dem geltenden Raumordnungsgesetz sind in landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden keine Aufenthaltsräume mit Kochmöglichkeit und Schlafgelegenheit vorgesehen. Ins Rollen gekommen ist die Sache, als die FF ist in ihrer Ausgabe Nr. 39 von 2015 „Der Hof des Vize“ vor allem eine Frage aufgeworfen hat: „Hat er ein Wohnhaus ohne Genehmigung errichtet?“ (ap)
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