Aus dem Gerichtssaal - Eigentlich war für die heutige Rubrik eine lustige Geschichte aus dem Matschertal vorgesehen, nämlich jene über das legendäre Wildereressen, das dort vor ca. 30 Jahren stattgefunden haben soll. Doch aus Gründen der Aktualität geben wir einem möglichen Haftungsfall den Vorrang, der auf das Bonifizierungskonsortium Vinschgau zukommen könnte. Den Anlass dazu gibt die extreme Frostnacht vom 27. auf den 28. April, als die Temperaturen unerwartet auf 6 und mehr Grad unter Null sanken. Dadurch mussten auch im Gebiet von Glurns, Prad und Lichtenberg eiligst die Frostberegner betätigt werden. Als die Blüten der Apfelbäume gerade angeeist waren, wurden die Regner durch schmutziges Beregnungswasser verstopft und fielen für den Rest der Nacht aus. Die Bauern im betroffenen Beregnungsgebiet (ca. 50 ha Obstanlagen) müssen mit einem Totalausfall der heurigen Ernte rechnen. Die Schäden dürften sich nach groben Schätzungen auf mindestens 1 Million Euro summieren!
Und damit stellt sich auch die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit. Das Beregnungswasser kommt aus der Etsch und aus dem Rambach, wird in Entsandungsbecken geleitet und von dort über Pumpen zu den einzelnen Grundstücken befördert. Die gesamten Anlagen (Becken, Pumpen und Hauptleitungen) gehören dem Bonifizierungskonsortium Vinschgau, auf welches auch die Wasserkonzession ausgestellt ist. Das Konsortium wiederum ist laut seiner Satzung eine „j u r i s t i s c h e P e r s o n d e s ö f f e n t l i c h e n R e c h t s“, die Mitgliedschaft ist v e r p f l i c h t e n d,
d.h. alle Eigentümer von Liegenschaften in dessen Einzugsgebiet (von Algund bis Mals und Taufers) gehören zwangsweise dem Konsortium an und sind
b e i t r a g s p f l i c h t i g. Der Betrieb und die Instandhaltung der Beregnungsanlagen obliegt der Bonifizierung, welche für das Beregnungsgebiet jeweils eigenes Personal einsetzt. Was im konkreten Fall dazu geführt hat, dass das Beregnungswasser verschmutzt zu den Regnern gelangte, ist noch nicht genau geklärt, jedenfalls scheint es zu Verstopfungen am Filter vor den Pumpen gekommen zu sein. Doch für die Bejahung der Haftungsfrage ist ausreichend, dass verschmutztes Wasser in die Leitungen gelangte, wodurch die Frostberegnung ausfallen musste und das Konsortium seiner Hauptverpflichtung, nämlich der Lieferung von brauchbarem Beregnungswasser, nicht nachkommen konnte. Der Hinweis darauf, dass die Eisheiligen erst für Mitte Mai im Kalender eingetragen und somit vorzeitig aufgetreten sind, dürfte jedenfalls rechtlich nicht vertretbar sein!
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
Sprichwörter zu den Eisheiligen
(12. bis 15. Mai)
Pankraz, Servaz, Bonifaz
machen erst dem Sommer Platz.
Vor Bonifaz kein Sommer,
nach der Sophie kein Frost.
Vor Nachtfrost du nie sicher bist, bis Sophie vorüber ist.
Servaz muss vorüber sein,
will man vor Nachtfrost sicher sein.
Pankrazi, Servazi und Bonifazi sind drei frostige Bazi.
Und zum Schluss fehlt nie die kalte Sophie.
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