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Mittwoch, 27 Juni 2012 00:00

Meister Petz im Paragraphenwald

Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL

Bruno Svaldi aus Naturns hatte bei allem Pech auch ein unverschämtes Glück. Ist ihm doch vor ein paar Wochen auf der Mebo ein leibhaftiger Bär vor das Auto gelaufen. Nur durch sein geistesgegenwertiges Fahrverhalten gelang es ihm nach dem Zusammenstoß mit dem Wildtier nicht auch noch gegen eine Mauer zu prallen, denn dann wäre es ohne schwerere Verletzungen wahrscheinlich nicht abgegangen und wäre wohl buchstäblich „der Bär los“ gewesen. Nachdem der Unfall noch glimpflich verlaufen ist, blieben auch größere Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Haltung von Bären außerhalb von eingegrenzten Parkgebieten aus. Ein paar rechtliche Überlegungen drängen sich trotzdem auf. Wer ist für die Schäden verantwortlich, welche das Wild anrichtet? Wem gehören überhaupt die freilebenden Tiere?
Solange das Wild „nur“ Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, also an Äckern und Wiesen anrichtet, fühlt sich das Land Südtirol dafür verantwortlich, weshalb es mit seinem Amt für Jagd und Fischerei für die Entschädigung der betroffenen Bauern sorgt. Ebenso verhält es sich, wenn Meister Petz aus dem Winterschlaf erwacht und im Frühling bei seinen ausgedehnten Streifzügen ein paar Schafe reißt oder Bienenstöcke ausräumt. Doch rechtlich komplizierter wird die Sache dann, wenn ein Bär sich in menschliche Siedlungsgebiete vorwagt und zu nächtlicher Stunde Straßen überquert. Die Rechtsprechung musste eine längere Strecke zurücklegen bis sie sich zur Bejahung der Verantwortung der öffentlichen Hand durchrang. Das Wild wurde nämlich ursprünglich als eine „res nullius“, also als niemandem gehörig angesehen, weswegen ein durch ein Wild angerichteter Schaden als „höhere Gewalt“ angesehen wurde. Heute ist auch der Oberste Gerichtshof der Meinung, dass das Land Südtirol eine Art „Oberaufsicht“ über die Wildtiere hat. Bezogen auf den Bären aus dem Trentino, der sich auf die Mebo verirrt hat, wird sich also das Land seiner Verantwortung nicht entziehen können. Und vielleicht nimmt man dort den Fall des Herrn Svaldi zum Anlass, frei herumlaufende Bären in einem Naturpark einzusperren statt sie in einem Paragraphenwald herum laufen zu lassen.

Tappeiner Peter, Rechtsanwalt

Publiziert in Ausgabe 13/2012

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