Schlanders erzählt... Märchenherbst

Maerchenherbst24

 
 
Dienstag, 23 Juli 2019 09:00

Das Obst-Verbot

Bozen-Vinschgau - Die Landesregierung hat in den neuen Bestimmungen zu den Pflanzenschutzmitteln einen Passus eingeflickt, der den Obstbau auf kleinen Flächen im Grünland verbietet. Was gegen die Abdrift Sinn macht, wird die Grundspekulationen anderweitig anheizen.

 von Erwin Bernhart

Wer im Grünland eine Wiese oder einen Acker von weniger als 3.000 Quadratmetern besitzt, darf dort künftig keine Äpfel und keine Kirschen neu anpflanzen. Das Verbot kommt aus Bozen.
Die Landesregierung hat kürzlich „Zusätzliche Bestimmungen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ beschlossen. Medial kam vor allem vor, dass die Bauern für das Ausbringen von Pflanzenschutzmiteln auf „luftansaugenden Injektor-Flachstrahldüsen“ umstellen müssen - und zwar ab dem 1. Jänner 2020.
Weniger Beachtung fand ein fast versteckter Passus in den neuen Bestimmungen, welcher, so hat es den Anschein, vor allem der Gemeinde Mals und der Gemeinde Truden auf den Leib geschneidert worden ist - der Gemeinde Mals wegen der dort nicht enden wollenden Pestiziddebatte und der Gemeinde Truden, weil sich auch dort „auswärtiger“ Obstbau breit zu machen und sich die Gemeinde dagegen zu wehren begann. Wörtlich heißt es in den neuen Bestimmungen unter anderem unter Punkt 13: „Wenn Raumkulturen (Obst, Wein- und Olivenanbau) im Dauergrünland neu gepflanzt werden, muss die bepflanzte Fläche das Ausmaß von wenigstens 3.000 m2 haben, sofern sie nicht an bestehende Raumkulturen angrenzen.“
Laut diesem Passus gilt das Verbot generell, egal ob eine Neuanlage biologisch bewirtschaftet werden soll oder nicht. Damit gibt sich das Land bzw. Landesrat Arnold Schuler päpstlicher als der Papst. Denn die Malser Verordnung, die gerichtlich ausgesetzt worden ist, sieht für die Agrios-Bewirtschaftung eine Abstandsregelung von 50 Metern zu öffentlichen Einrichtungen, Plätzen, Straßen vor. Bioanlagen haben dagegen keine Abstandsregelung.
Und nun das generelle Verbot von Obstbau auf Kleinparzellen. Damit werden Grundstückspreise augenblicklich gedrosselt, Spekulationen offensichtlich bekämpft. Auf der einen Seite. Auf der anderen Seite werden Grundstückspreise angeheizt und zwar für jene Flächen, die an bereits bestehende Obstkulturen angrenzen. Die Koordinaten für Ver- und Ankauf werden sich also gewaltig verschieben - und der Obstbau - in Mals etwa - müsste sich rund um bestehende Plantagen konzentrieren.

Publiziert in Ausgabe 15/2019

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