Bozen/Langtaufers - Die Landesregierung mit LH Arno Kompatscher an der Spitze hat ihren Beschluss über die Ablehnung „des ergänzenden Eingriffs in die Skizone Langtaufers“ am 29. Mai 2018 aufgehoben. Im Selbstschutzweg. Es geht also zurück auf Los. Damit ist die Landesregierung dem Antrag der Oberländer Gletscherbahn gefolgt, welche am 6. Februar 2018 der Landesregierung diese Rücknahme des Beschlusses vom 19. Dezember 2017 nahe gelegt hatte. Unter anderem mit dem Hinweis, dass ein Interessenskonflikt des Umweltbeirat-Mitgliedes Georg Simeoni, dem Präsidenten des AVS, vorliege. Bei einem ähnlich gelagerten Interessenskonflikt habe das Verwaltungsgericht Bozen einem Rekurs der Marinzen GmbH betreffend die Ablehnung eines ergänzenden Eingriffes in den Skizonen Kastelruth und Seiseralm stattgegegeben. Die Landesregierung begründet die Aufhebung ihres ablehnenden Beschlusses in Bezug auf die Verbindung mit dem Kaunertaler Gletscher damit, dass sich ein ähnlicher Interessenskonflikt ergebe. „Denn auch hier hat der AVS einerseits am 28. Juni 2016 einen Einwand gegen den ergänzenden Eingriff vorgelegt und andererseits hat der Präsident desselben Vereines an der Bewertung des ergänzenden Eingriffes im Umweltbeirat mitgewirkt.“ Eine zweite Blöße vor dem Verwaltungsgericht ist man damit entgangen. (eb)
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