Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL
Wir haben in einem früheren Artikel über die Möglichkeiten geschrieben, welche für die Gemeinde Mals bestehen, unter Berufung auf das europäische Umweltrecht die Probleme in den Griff zu bekommen, welche sich durch das Vordringen des intensiven Obstbaus bis in den oberen Vinschgau ergeben. Als Beispiel haben wir dabei die Gemeinde Malosco am Nonsberg erwähnt, die sich in einer ähnlichen Lage befindet. Die dortigen Verwalter haben eine Verordnung erlassen, mit welcher beim Spritzen von Bäumen ein Abstand von 50 Metern nicht nur von Gebäuden, Schulen, Gärten sowie Sport- und Parkanlagen vorgeschrieben wurde, sondern auch von Nachbargrundstücken, die als Wiesen, Äcker, Gemüsefelder oder für den Anbau von Beeren oder Kräutern genutzt werden.
Dieser Beschluss wurde zuerst vor dem Verwaltungsgericht in Trient und anschließend vor dem Staatsrat angefochten. Das oberste Verwaltungsgericht hat nun das Urteil der Erstrichter bestätigt und damit die Grundsätze bekräftigt, auf welche sich auch die Gemeinde Mals berufen kann, wenn sie gestützt auf das europäische Umweltrecht regulierend in den Obstbau auf ihrem Territorium eingreifen will. Sie beruhen auf dem auch im Urteil des Staatsrates wiederholten Vorsorge- und Vorbeugungsprinzip. Dieser Handlungsgrundsatz bedeutet, dass der Bürgermeister als örtliche Gesundheitsbehörde nicht erst einschreiten kann, wenn ein konkreter Schaden für die Gesundheit eingetreten ist, sondern auch schon, wenn Besorgnis einer möglichen Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigung besteht. Und eine solche Gefährdung ist gerade im Gemeindegebiet von Mals bei den dortigen Windverhältnisse allemal gegeben. Denn auch bei noch so sorgfältigem Umgang beim Ausbringen der Spritzmittel lässt sich eine Verbreitung auf umliegende Flächen kaum vermeiden.
Ein Konflikt mit dem Bauernbund scheint sich abzuzeichnen. Der lässt sich natürlich nicht vorschreiben, in welcher Form der Bauer seinen Grund und Boden bewirtschaften soll. Andererseits hat das Recht auf Gesundheit einen höheren Stellenwert. Die Lösung für die Gemeinde könnte in der Förderung von sog. Umweltvereinbarungen bestehen. Doch darüber ein andermal!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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