Partschins - Das Verwaltungsgericht der Sektion Bozen hat dem Rekurs von Margit Nischler stattgegeben und sämtliche betreffenden Beschlüsse des Gemeindeausschusses und des Gemeinderats von Partschins annulliert. Die Gemeinde Partschins hatte bekanntlich von einem Vorkausfsrecht Gebrauch gemacht, einen ungeteilten materiellen Anteil im denkmalgeschützten Montlbonhaus im Herzen von Partschins zu kaufen. Unter anderem mit der Begründung, dass das gesamte Ensemble besser geschützt werden könne, und vor allem, dass eine bessere Wertschätzung und eine Zugänglichkeit der Kunstschätze für die Gemeinschaft ermöglicht würde. Das Fatale der Aktion: Die Gemeinde hat den halben Anteil an der Wohnung von Margit Nischler erworben - um im Bild zu bleiben: das halbe Bett, die halbe Küche, die halbe Stube, das halbe Klo.... Dem Nonsens hat nun das Verwaltungsgericht ein vorläufiges Ende bereitet. (eb)
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