Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2018 ist am 27.12.2017 beschlossen und am 29.12.2017 veröffentlicht worden. Es ist somit in Kraft. Es besteht im Wesentlichen aus einem einzigen Artikel, der aber in Achtung! 1.181 Absätze unterteilt ist. Was die Förderungen im Bau betrifft, nachfolgend die wichtigsten Neuerungen.
Wiedergewinnungsarbeiten (50%) und energetische Sanierung (65%)
Beide sehr interessanten Steuerabsetzmöglichkeiten werden um ein weiteres Jahr verlängert, sowohl in Bezug auf den Höchstbetrag als auch auf den Steuersatz.
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