Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL
Monatelang gingen die Beamten der Finanzwache in den Büros des Alpenvereins in Bozen ein und aus, beschlagnahmten Berge von Dokumenten, kontrollierten die Buchhaltung, die Bankkonten und die Computer, brachten das angeblich belastende Material zur Staatsanwaltschaft, welche wiederum einen Gutachter mit dessen Auswertung betraute. Ins Visier der Strafverfolger war der AVS durch eine Anzeige des Bozner Gemeinderates Guido Margheri geraten, welcher den Verdacht geäußert hatte, für die Beschilderung der Wanderwege seien Mittel aus öffentlichen Beiträgen verwendet worden, welche das Land dem Alpenverein für die Digitalisierung des Wegenetzes gewährt hatte. Die Rede war von einem „Tesoretto“, also einem geheimen Schatz in Höhe von Euro 500.000. Die jahrelange Schatzsuche endete nun mit einer mageren Verlautbarung der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Alpenvereins eingestellt und gegen drei Landesbeamte fortgesetzt würden.
Die Ironie des Schicksals wollte es, dass das Verfahren gar nicht eingestellt werden konnte, weil die Verdächtigen gar nicht erst ins Verzeichnis der von den Ermittlungen betroffenen Personen eingetragen worden waren! Nachdem sich der Wirbel um den geheimen Schatz des AVS gelegt hat, stellt sich für den Außenstehenden die Frage, wie es geschehen konnte, dass z.B. der Alto Adige über Monate hinweg und in großer Aufmachung über Details berichten konnte, welche nur den Ermittlern bzw. der Staatsanwaltschaft bekannt waren. Alle Akten der Vorerhebungen unterliegen nämlich der Geheimhaltungspflicht. Wenn Insiderinformationen nach außen dringen, dann werden dadurch nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gröblichst verletzt. Auch den Ermittlungen selbst sind solche Indiskretionen nicht unbedingt förderlich. Es wäre daher an der Zeit, dass die Staatsanwaltschaft diesen Vorfall zum Anlass nimmt, um mit vergleichbarem Eifer, wie sie ihn gegenüber dem AVS zutage gelegt hat, nach undichten Stellen im eigenen Umfeld sucht! Außerdem wären solche Ermittlungen der Glaubwürdigkeit der Strafverfolgungsbehörde nur förderlich.
Peter Tappeiner
Rechtsanwalt
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