Aus dem Gerichtssaal - In dieser Rubrik gäbe es jetzt einige ernsthafte Themen abzuhandeln, so zum Beispiel die Pläne von Fuchs Heinz, in der Gewerbezone von Eyrs in großem Stil einen Detailhandel für Lebensmittel und anderem nach dem erprobten Strickmuster des Herilu in Latsch aufzuziehen. Die Gemeinde Laas hat zwar mit einer Schließungsverfügung reagiert, doch in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bozen dürfte sie „schlechte Karten“ haben, denn seit einem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahre 2013 steht die ganze einschlägige Landesgesetzgebung auf wackligen Beinen. Ob hingegen die Gemeinde Schlanders mit ihrem letzten Vorstoß, alle Straßen auf dem Schlanderser Nördersberg zu Gemeindestraßen zu deklarieren und auf diese Weise das Problem der Zufahrt zum Göflaner „Wantlbruch“ zu lösen, erfolgreich sein wird, ist nach den vorangegangenen untauglichen Versuchen mehr als fraglich und könnte vor dem Verwaltungsgericht als „alter Wein in neuen Schläuchen“, wenn nicht gar als Vollstreckungsvereitelung eines rechtskräftigen Urteils gewertet werden.
Doch wir wollten doch eigentlich von etwas Heiterem aus dem früheren Bezirksgericht Schlanders berichten! Der frühere Bezirksrichter Albert Frötscher war außerhalb seiner Amtsräume ein großer Tierliebhaber. Neben seiner Wohnung konnte er über eine Baracke verfügen, in welcher er jede Art von Kleintieren wie Kaninchen, Ziegen, Schafe und Hennen hielt. Auch pflegte er sich von seinem beruflich bedingten Aufenthalt im Paragrafenwald in der Weise zu erholen, dass er durch die Wälder des Nördersberges streifte und diese von herumliegenden Stämmen, Ästen und Stöcken säuberte. Bei solchen Vorlieben mag es nicht verwundern, dass ihm zu seinem 50. Geburtstag Geschenke gemacht wurden, die bei ihm gut ankamen, wie etwa Stroh- und Heuballen, scharfe Beile, Sägen sowie auch eine Schar Hennen samt dazugehörigem Hahn. Richter Frötscher nahm die Geschenke mit nach Hause, den Hahn sperrte er in ein eingezäuntes Gehege an der Grenze zum Nachbarhaus ein. Des Richters Gockel verhielt sich jedoch nicht anders als seine Artgenossen: beim ersten Morgengrauen begrüßte er den erwachenden Tag mit einem fröhlichen „Kickericki“! Diese Laute erregten jedoch das Missfallen der Nachbarn, welche sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlten und sich hilfesuchend an die Carabinieri wandten. Als diese erfuhren, dass der krähende Gockel dem Richter gehörte, erklärten sie sich für nicht zuständig und verwiesen die Beschwerdeführer an den Bürgermeister. Der erklärte sich seinerseits für unzuständig und schickte sie wieder zu den Ordnungshütern zurück.
Die so „Unerhörten“ kamen sich als „verarscht“ vor und griffen zur Selbsthilfe: Immer wenn der Hahn wieder dreimal gekräht hatte, griffen sie zum Telefon und riefen den Richter persönlich an. Als dieser schlaftrunken nach dem Namen des Anrufers fragte, bekam er als Antwort nur ein Wort: “Kickericki!“ Der Streit wäre sicher noch in die nächste Runde gegangen und hätte sehr zur Belustigung beigetragen, wenn nicht der Richter versetzt worden wäre. Den Gockel nahm er mit nach Sterzing, und wenn er nicht gestorben ist, dann kräht er dort noch heut!
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
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