Mals/Vinschgau/Südtirol - Es brennt im Revier“, sagt der Malser Rechtswanwalt Giovanni Egua. Gemeinsam mit seinem Mitarbeiter Ludwig Thoma hat er sich in eine Sache eingearbeitet, die an der Rechtssicherheit rüttelt. Es geht um die Verlängerung des Waffenpasses für die Jäger. Weil im Staatsrat die gesetzlichen Grundlagen aus dem Jahr 1931 unterschiedlich interpretiert wurden, hat das Innenministerium ein Gutachten beim Staatsrat bestellt. In diesem Gutachten kam der Staatsrat zum Schluss, dass die wörtliche Auslegung die einzig richtige sei. Was heißt das? Jäger, die in der Vergangenheit vorbestraft wurden, wird der Waffenpass von der Quästur nicht mehr verlängert. Das Absurde daran ist, dass die betroffenen Jäger, die voll rehabilitiert sind und somit laut Verfassung als unbescholten gelten, ihren Waffenpass die letzten Jahrzehnte immer wieder verlängert bekamen. Im oberen Vinschgau kann diese Auslegung des Gesetzes vielen derzeit legalen Jägern den Waffenpass kosten, besonders in Matsch dürfte es einige treffen. Auf politischer Ebene wird vor allem von Albrecht Plangger antichambriert, was das Zeug hält. Egua will mit Rekurse für eine Klärung starten. (eb)
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