Sehr geehrter Herr Landesrat, Hallo Richard,
Ohne lange Umschweife komme ich auf ein Thema zu sprechen, das mich im Jahr 2013 beschäftigt hat und das in letzter Zeit wieder aktuell geworden ist: der Bau der Nordeinfahrt von Mals.
Ich habe im August 2013 die Einstellung der Bauarbeiten beantragt, da das Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission nicht eingeholt worden war. Die Gemeinde hat mir am darauf-folgenden Tag mitgeteilt, dass der Bauakt überprüft wird. Fünf Tage später hat die II. Land-schaftsschutzkommission ein positives Gutachten abgegeben und somit war der Fall für die Gemeinde Mals abgeschlossen. Im Schreiben des Amtsdirektors wird angeführt, dass die II. Landschaftsschutzkommission am 13. August ihr positives Gutachten zum Projekt nach Vornahme eines Lokalaugenscheines abgegeben hat; weist im Schlusssatz allerdings darauf hin, dass die Bauarbeiten erst begonnen werden dürfen, sobald sämtliche Gutachten vorliegen Ich bin überzeugt, dass die Vorgangsweise zur Erstellung des Gutachtens nicht korrekt war
und nur dazu gedient hat, Bürgermeister Veith nicht im Regen stehen zu lassen.
Doch nun der Reihe nach:
Am 7. August habe ich die Einstellung der Bauarbeiten auf Grund des fehlenden Gutachtens beantragt.
Am 8. August ist mir von Seiten der Gemeinde mitgeteilt worden, dass der Bauakt überprüft wird.
Am 13.08.2013 hat die II. Landschaftsschutzkommission ein positives Gutachten abgegeben, wobei
a) auf den Bericht vom Ortsaugenschein hingewiesen wird, der übrigens bereits am Freitag, den 09.08. oder am Montag, den 12.08.2013 erfolgt sein muss.
b) die Gemeinde ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Arbeiten erst nach Vorlage sämtlicher Gutachten begonnen werden dürfen.
Am 23.08.2013 hat mir die Gemeinde das Gutachten zugestellt.
Diese Vorgangsweise wirft einige Fragen auf.
1) In der Einladung zur Sitzung der Kommission kann das Projekt nicht angeführt gewesen sein, da die Einladung unter Einhaltung der gesetzlichen Termine bereits früher an die Mitglieder der Fachkommission geschickt worden war.
2) Im Gutachten wird auf den Bericht vom Ortsaugenschein hingewiesen, der nie stattgefunden haben kann, denn sonst hätte der Beamte feststellen müssen, dass ein Großteil der Erdbewegungsarbeiten bereits durchgeführt war. Diese illegale Bautätigkeit nicht zu melden, käme einer Unterlassung von Amtshandlungen gleich.
Falls trotz meiner Zweifel ein Lokalaugenschein stattgefunden hat und der betreffende Beamte die bereits durchgeführten Bauarbeiten in seinem Bericht vermerkt hat, hat sich der Berichterstatter nicht gerade mit Ruhm bekleckst. Im Übrigen wundere ich mich, warum in der Sitzung der Landschaftsschutzkommission niemand den Gemeindevertreter gefragt hat, wieso das Projekt, das bereits im Jänner von der Baukommission genehmigt worden war, erst im letzten Moment der Landschaftsschutzkommission zur Begutachtung vorgelegt wird. Vielleicht hat der Bürgermeister nicht das genehmigte Ausführungsprojekt vorgelegt, denn nach dessen Realisierung gibt es keine Böschung, an deren Fuß man hochstämmige Bäume pflanzen kann, die dann ein paar Jahre später von den Straßenbauarbeitern aus Sicherheitsgründen – siehe Hauptstraße entlang der Malser Haide - wieder gefällt werden.
3) Es sind keine weiteren vorgeschriebenen Gutachten eingeholt worden.
4) Die negativen Auswirkungen, die der Bau dieser Straße für viele Betriebe in Mals ge-bracht hat, werden von der Gemeindeverwaltung totgeschwiegen.
Lieber Richard, solche Gutachten, mit denen man die Fehler der Gemeindeverwalter deckt, sind nicht gerade für das friedliche Zusammenleben im Dorf förderlich und der Respekt, den die Bürger den Behörden entgegenbringen, schwindet von Tag zu Tag.Ich hoffe, Du kannst mir eine plausible Erklärung liefern,
Herzliche Grüße
Albert FLORA
{jcomments on}
WINDMAGAZINE
Winter Magazin - Winterwind 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Skigebiete Skifahren Rodeln Langlaufen Winterwandern Schneeschuhwandern Eislaufen Schöneben Haideralm Sulden Trafoi Watles Ferienregion