Vinschgau - AUS DEM GERICHTSSAAL
Schon die alten Römer wussten: „vicinitas est mater discordiarum“, d.h., dass die Nachbarschaft die Ursache so manchen Streites ist. Besonders in Kondominien ist nicht selten „der Wurm drin“, wodurch die Versammlungen der Miteigentümer zu regelrechten Hahnenkämpfen ausarten können. Auch um dieses Streitpotential zu begrenzen, hat das Parlament die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über das Wohnungseigentum in Gebäuden überarbeitet.
Die Kondominiumsordnung darf fortan das Halten von Tieren nicht mehr verbieten. Darunter fallen natürlich nicht etwa Schlangen, Raubkatzen oder Kampfhunde, sondern lediglich sog. Gesellschafts-tiere. Den einzelnen Wohnungseigentümer ist es in Hinkunft gestattet, sich von der gemeinsamen Heizungsanlage abzukoppeln. Allerdings bleibt die Verpflichtung aufrecht, anteilig für deren Instandhaltung aufzukommen.
In einem Kondominium mit mehr als acht Wohnungen ist die Bestellung eines Verwalters Pflicht. Dieser wird für zwei Jahre gewählt, muss einem bestimmten Berufsbild entsprechen und gut beleumundet sein.
Für die Nutzung der Gemeinschaftsteile gelten neue Mehrheiten (z.B. zwei Drittel der Anteile können die Anbringung einer Solaranlage auf dem Hausdach beschließen). Weitgehend unberührt von der neuen Regelung bleiben jene Gebäude, deren Kondominiumsordnung vom Bauherrn oder vom Eigentümer entworfen und von den Käufern beim Abschluss des notariellen Vertrages akzeptiert wurde.
Für Störenfriede in Kondominien sind Geldbußen bis zu 800 Euro vorgesehen. Besonders „hartgesottene Sünder“ müssen neuerdings auch mit dem Strafgesetzbuch rechnen. Denn seit dem Jahre 2009 kennen wir auch in Italien den strafbaren Tatbestand des „Stalking“. Darunter versteht man das „beabsichtigte und wiederholte Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen eines Menschen“, wodurch im Opfer „Angstzustände oder andere Beeinträchtigungen in seiner Lebensgestaltung“ hervorgerufen werden. Erst vor ein paar Tagen hat ein Richter in Mailand einem Mann, der seine Nachbarn durch ständige Beschimpfungen, Drohungen und nächtliche „Konzerte“ terrorisierte, für zwei Monate das Betreten seiner eigenen Wohnung untersagt!
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
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