Da steht sie nun startbereit auf der Abschussrampe, die neue Wunderwaffe der Justiz. Gemeint ist die Mediation. Damit wird dem eigentlichen Prozess vor Gericht ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet, welches als Filter gedacht ist und der Sondierung und dem Abschluss eines Vergleichs dienen soll. Die Streitparteien können erst nach dessen Absolvierung die ordentliche Gerichtsbarkeit angehen. Tun sie es trotzdem, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.
Nun ist im Prinzip gegen einen solchen Streitbeilegungsmechanismus nichts einzuwenden. Er entspricht im Übrigen den Vorgaben der europäischen Gemeinschaft. Damit ein solches Vorhaben jedoch nicht von Anfang an zum Scheitern verurteilt ist, muss es professionell und auf die Bedürfnisse der Rechtssuchenden zugeschnitten aufgezogen werden. Dem Endverbraucher ist nämlich nicht gedient, wenn die Schlichtungsstellen mit lauter Dilettanten besetzt werden. Der Gesetzgeber hat schon vor ein paar Jahren einen ersten Anlauf genommen, der dann vom Verfassungsgericht „gekippt“ wurde. Bei diesem Versuch wurden die Mediatoren aus allen möglichen branchenfremden Berufsgruppen rekrutiert und in zweifelhaften „Schnellsiederkursen“ auf ihre Aufgabe vorbereitet. Im nunmehr letzten Versuch hat sich das Parlament darauf besonnen, dass es auch im Schlichtungsverfahren den Beistand eines Anwalts braucht. Außerdem hat sich der Gesetzgeber daran erinnert, dass die Advokaten, so ungeliebt sie auch sein mögen, durch ihren ständigen Umgang mit den Gesetzen eigentlich wie geschaffen dafür wären, auch als Streitschlichter zu fungieren, weshalb er ihnen die Qualifikation als Mediatoren gleich von Haus aus „zuerkannte“. Es würde zu weit führen, hier die ganzen Details der neunen Regelung darzulegen. Wir können jedoch nur mit dem
Apostel Paulus gegen die Hoffnung hoffen, dass der neuerliche Versuch zur Belebung der lahmen Ente Justitia nicht wieder in einem Flop endet. Denn dann wäre das ohnehin schon gestörte Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und die Justiz nachhaltig beschädigt und die Zeit endgültig reif, alternative Streitbeilegungsverfahren (Schiedsgerichte u.a.) anzudenken.
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
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