Glurns - BM Luis Frank hätte sich das kürzlich abgebrannte mediale Spektakel sparen können, in dem davon die Rede war, dass die Causa Apfelwiese vor der Stadtmauer nun doch vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden soll. Es geht um die Wiese neben dem Malser Tor, die vor allem dadurch für Furor gesorgt hat, weil eine Apfelanlage mit Holzpfählen als Stützgerüst errichtet worden war. Im Beschluss der Landesregierung, welcher in einer Bannzone von 100 Metern Betonsäulen verboten hatte, war kein explizites Verbot von Holzsäulen. Trotzdem: Der Aufstand war groß, die Heimatpfleger waren auf den Barrikaden und damit die Stadtväter sensibilisiert. Die Gemeinde Glurns ging gegen die Landesregierung vor das Verwaltungsgericht, der Besitzer als Nebenkläger. Das Gericht solle klären, so das Ansinnen, ob Holzsäulen erlaubt oder nicht erlaubt seien. Mittlerweile hat die Landesrgierung ihren Beschluss präzisiert: Holzsäulen sind ab sofort in der Bannzone verboten. Der Rekurs liegt allerdings noch in der Luft, auch in der Luft ist eine außergerichtliche Einigung mit von BM Frank versprochenen 70.000 Euro und im Gegenzug Abzug der Anlage samt Holzgerüst.
Der Glurnser Gemeindeausschuss hat nun am 4. September beschlossen, den Eigentümer mit 70.000 Euro zu entschädigen, wenn dieser die Apfelanlage samt Holzgerüst verräumt. Genauer: Der Gemeindeausschuss hat die Vereinbarung mit den Eigentümern genehmigt. Diese Vereinbarung liegt nun vor und sie soll bis spätestens zum 30. September von beiden Seiten, also von BM Luis Frank und den Eigentümern, unterschrieben sein. Denn der Termin beim Verwaltungsgericht ist in der zweiten Oktoberwoche anberaumt. Einiges müsse noch in der Vereinbarung präzisiert werden, dann werde unterschrieben, sagt der Eigentümer. Dann fließen 35.000 Euro sofort und die anderen 35.000 Euro im Langes, nachdem die Bäume, die bereits einen Käufer gefunden haben, entfernt sein werden. Hernach soll es auf der besagten Wiese keine Stützgerüste mehr geben. (eb)
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