Laas - Sieben Liegenschaften, die im Besitz der Eigenverwaltung Bürgerlicher Nutzungsrechte Laas (Fraktion Laas) sind, fordert die Gemeinde Laas zurück. Es handelt sich dabei um vier Kirchen und um drei Gebäude: die St. Sisiniuskirche, die St. Nikolauskirche, die St. Martinskirche und die Marxkirche, sowie um die Apotheke in Laas, eine Waaler- und eine Schäferhütte. Dass der Gemeinde Laas die Sache Ernst ist, beweist der Umstand, dass der Gemeindeausschuss den Rechtsanwalt und Kammerabgeordneten Manfred Schullian mit dem Rechtsbeistand beauftragt hat. Schullian soll die juristischen Schliffe suchen, die Operation über die Bühne zu bringen.
Seit geraumer Zeit führe die Gemeindeverwaltung Verhandlungen mit der Fraktion Laas „für eine einvernehmliche Regelung des Eigentums an der Liegenschaft in E-ZL 405/II K.G. Laas, welche bisher ohne Ergebnis geblieben ist“, heißt es im Ausschussbeschluss. Deshalb soll nun Schullian die Dinge regeln.
BM Andreas Tappeiner sagt, dass sich die genannten Immobilien bis in die 70er Jahre im Besitz der Gemeinde Laas befunden hätten. Eine irrtümliche Übertragung an die Fraktion Laas sei damals passiert, sagt Tappeiner. Dies wolle man endlich wieder richtig stellen. Zudem habe die Gemeinde in der Vergangenheit sämtliche Investitionen vor allem bei der Apotheke, bei der Marxkirche und bei der St. Nikolauskirche durchgeführt. Als Bauträger sei dabei immer die Gemeinde Laas aufgeschienen. Vor allem diese drei Immobilien sollten unbedingt richtig gestellt werden.
Für den Präsidenten der Fraktionsverwaltung Oswald Angerer ist die Sachlage klar: „Fakt ist, dass die Immobilien im Grundbuch auf die Fraktion Laas eingetragen sind. Fakt ist auch, dass gerade die Marxkirche, die Apotheke und die St. Nikolauskirche in früheren Zeiten von der Fraktion genutzt worden sind. Ich will keinen rechtlichen Krieg. Wenn die Gemeinde Belege über Fehler bei der Eintragung vorlegen kann, kann man darüber reden.“ (eb)
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