Landesförderung für energiesparende Maßnahmen
Für folgende Maßnahmen erhält man vom Land bis zu 30% Beitrag auf die anerkannten Kosten ohne MwSt.:
• Wärmedämmung von Dächern, obersten Geschossdecken und nicht begehbaren Terrassen an bestehenden Gebäuden (Baukonzession vor dem 12.01.2005 sowie Erreichen des KlimaHaus C-Standards)
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