Die steuerlichen Begünstigungen vom Staat für energetische Sanierungsmaßnahmen sind kürzlich verlängert bzw. erhöht worden. Neben Landesbeiträgen und Steuerabzugsmöglichkeiten gibt es seit Jänner auf staatlicher Ebene auch das so genannte Wärmekonto („Conto termico“).
von Angelika Ploner / Quelle: Christine Romen, Energieforum Südtirol und Südtiroler Verbraucherzentrale
Landesbeitrag für energiesparende Maßnahmen
Das Amt für Energieeinsparung vergibt für diverse Energiesparmaßnahmen Beiträge im Ausmaß von bis zu 30 Prozent der anerkannten Kosten. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine einmalige Förderung, welche unabhängig von der Einkommenssituation ausbezahlt wird. Die Höhe der Förderung orientiert sich in erster Linie an den Ausgaben. Gewährt wird der Landesbeitrag für:
• Wärmedämmung von Dächern, Außenwänden, obersten und untersten Geschossdecken, Lauben und Terrassen anbestehenden Gebäuden
• Einbau von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung oder Schwimmbaderwärmung
• Einbau von thermischen Solaranlagen für die Heizungsunterstützung oder Kühlung
• Einbau von automatisch beschickten Heizanlagen für feste Brennstoffe, wie Hackschnitzel und Pellets, sowie der Einbau von Stückholzvergaserkesseln
• Einbau von geothermischen Wärmepumpen
• Austausch der Fenster und Fenstertüren von Gebäuden unter Ensembleschutz
Die Wohnbauförderung
Bei der Wohnbauförderung handelt es sich um einen Beitrag, der einmalig oder in Form eines zinslosen Darlehens ausbezahlt wird. Die Höhe und Art der Förderung wird mit einem Punktesystem ermittelt. Dabei sind Kriterien wie wirtschaftliche Verhältnisse der Familie, Anzahl der Familienmitglieder, Dauer der Ansässigkeit u.v.m. ausschlaggebend. Um in den Genuss der Wohnbauförderung zu kommen, müssen verschiedene Kriterien wie Ansässigkeit in der Provinz, Alter, Lebensminimum, kein Besitz, Besitz der Eltern usw. erfüllt werden.
Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen
Dieser Steuerabzug wird von der geschuldeten Einkommenssteuer – auf 10 Jahre aufgeteilt – abgezogen. Der Steuerabzug für die energetischen Sanierungsmaßnahmen für Privatpersonen wurde bis zum 31. Dezember verlängert und von 55 % auf 65 % erhöht. Für Kondominien gilt die Frist bis zum 30. Juni 2014. Die Rechnungen müssen innerhalb dieses Datums bezahlt werden. Achtung: Wer keine Steuern bezahlt, kann auch nichts abziehen. Daher sollte man sich vorab gut informieren. Um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen, muss innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten eine Mitteilung (www.acs.enea.it) an die ENEA gemacht werden. Dies muss, außer in einigen wenigen Ausnahmefällen, von einem Techniker (Architekt, Geometer...) erledigt werden. Für folgende energetische Sanierungsmaßnahmen können 65% der Ausgaben (ink. MwSt.) abgezogen werden:
• für Sanierungsarbeiten zur energietechnischen Verbesserung von bestehenden Gebäuden, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf 100.000 Euro und muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden
• für Ausgaben an bestehenden Gebäuden, Teilen davon oder Immobilieneinheiten, sofern diese die vorgegebenen Wärmedämmwerte (U-Werte) einhalten. Begünstigt werden Wärmedämmarbeiten an Mauern, Dächern, Decken und Böden, sowie der Austausch der Fenster einschließlich Fensterstöcke. Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf 60.000 Euro und muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden
• für den Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzung durch einen Brennwertkessel sowie die diesbezügliche Anpassung des Verteilersystems. Der Höchstbetrag des Abzugs beläuft sich auf 30.000 Euro und muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden
• für die Anschaffung von Sonnenkollektoren zur Bereitung von Warmwasser. Der Höchstbetrag des bzugs beläuft sich auf 30.000 Euro und muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt werden
Steuerabzug für Instandhaltungsarbeiten
Hier handelt es sich um einen Steuerabzug, der im Ausmaß von 50% der getätigten Ausgaben von der Einkommenssteuer abgezogen wird. Der Steuerabzug wird zu gleichen Teilen auf 10 Jahre aufgeteilt. Bis zum 31. Dezember 2013 (wurde kürzlich verlängert) beträgt die Höhe des Steuerabzuges 50% und max. 96.000 Euro. Danch wird der Steuerabzug auf 36% und der Maximalbetrag auf 48.000 Euro gesenkt. Der Steuerabzug kann für diverse Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten von Wohnungen, Wohngebäuden, sowie für den Ankauf bereits sanierter Wohngebäude (nur 36 %) in Anspruch genommen werden.
Neu:Der Steuerabzug im Ausmaß von 50 % kann auch für den Ankauf von Möbeln im Rahmen der Sanierungsarbeiten in Anspruch genommen werden. Der Höchstbetrag beträgt hierfür 10.000 Euro.
Staatlicher Beitrag für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen
Seit dem 3. Jänner ist es möglich, alternativ zu den Steuerabzügen einen Beitrag für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu erhalten. Für Privatpersonen und Kondominien sieht das neue Fördersystem (Conto termico) einen Beitrag im Ausmaß von bis zu 40% der Ausgaben vor. Die Förderung wird zu gleichen Teilen auf 2 bzw. 5 Jahre aufgeteilt. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss innerhalb 60 Tagen ab Durchführung bzw. Fertigstellung der Arbeiten der Antrag an die GSE (italienischen Netzbetreiber) in elektronischer Form erfolgen.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
• der Austausch der alten Heizanlage und deren Ersetzen durch eine Wärmepumpe (Luft, Erdwärme, Wasser)
• der Austausch des elektrischen Warmwasserboilers und das Ersetzen mit einer Wärmepumpe
• der Einbau einer thermischen Solaranlage (Warmwasserproduktion) auch kombiniert mit einem solaren Kühlsystem
WINDMAGAZINE
Winter Magazin - Winterwind 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Skigebiete Skifahren Rodeln Langlaufen Winterwandern Schneeschuhwandern Eislaufen Schöneben Haideralm Sulden Trafoi Watles Ferienregion