Aus dem Gerichtssaal - Tappein am Schlanderser Sonnenberg hat eine bewegte Geschichte. Wir denken dabei nicht so sehr an die Sagen, die sich um den Hof ranken, wonach es dort nicht immer mit „rechten Dingen“ zugegangen sein soll. Einem der Tappeiner sagt man sogar nach, er hätte den Teufel in seine Dienste genommen und beim Bau seines neuen Stadels sowie bei der Pflasterung des Weges von Schlanders bis zu seinem Hof engagiert. Als der „Gottseibeiuns“ dann seinen Lohn einforderte, soll ihn der Tappeiner „geleimt“ haben. Seither „geistert“ es angeblich da oben. Nun, ausgesprochen friedlich läuft das Leben auf Tappein auch in neueren Zeiten nicht ab. Auslöser des heutigen „Unfriedens“ ist, wie schon die alten Römer wussten, die „vicinitas“ als „mater discordiarum“, also die zu enge Nachbarschaft als Mutter von Zwistigkeiten. Der sprichwörtliche Hund liegt schon einmal darin begraben, dass es zwei geschlossene Höfe, den „Untertappein“ – und den „Obertappeinhof“ gibt. Den letzteren kaufte im Jahre 1985 ein gewisser Müller Karlheinz aus Frankfurt zusammen mit einer ungeteilten Hälfte am „Untertappeinhof“. Dessen andere Hälfte erwarb im Jahre 1993 Lanthaler Erwin aus Passeier, der seither die Bewirtschaftung innehat. Nicht genau geklärt sind dabei die rechtlichen Bedingungen: Müller behauptet, die Bewirtschaftung durch Lanthaler erfolgte ohne Rechtstitel, Lanthaler hingegen ist der Meinung, dass ein zumindest mündliches Pachtverhältnis vorlag. Der Streit landete schließlich vor dem Gericht in Schlanders. Die Standpunkte konnten unterschiedlicher nicht sein, weswegen jede der Streitparteien die Zuweisung des Hälfteanteils der anderen verlangte. Diesen rechtlichen „Spagat“ hat nun der frühere Schlanderser Richter Alex Tarneller vor ein paar Monaten durch eine kluge Anwendung des Höferechts gelöst. Lanthaler konnte ohne Schwierigkeiten nachweisen, dass er über all die Jahre den ganzen „Untertappeinhof“ mit den dazugehörigen Grundstücken bewirtschaftet hatte, ohne dass Müller dagegen eingeschritten war. Und als tatsächlichem Bewirtschafter billigte ihm der Richter einen Vorzugstitel für die Zuweisung des Müllerschen Hälfteanteils zu. Allerdings musste Lanthaler dafür ordentlich in die Tasche greifen, denn er wurde zur Zahlung der Hälfte des Marktwertes verdonnert. Diesen hatte der vom Gericht beauftragte Sachverständige im Betrag von Euro 1.200.000 festgesetzt. Mit dieser Entscheidung haben sich beide Parteien mittlerweile abgefunden, denn Müller hat den Preis erhalten und Lanthaler ist auf Grund des rechtskräftigen Urteils als alleiniger Eigentümer des Untertappeinhofes im Grundbuch eingetragen. Seither weht zumindest dort die Friedensfahne. Das Kriegsbeil wurde allerdings gleich in unmittelbarer Nähe wieder ausgegraben!
Peter Tappeiner,
Rechtsanwalt
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